Die Zukunft beginnt heute – Verkehrswende jetzt! Forderungen des ADFC Berlin für die Legislaturperiode 2021-2026

Die Zukunft beginnt heute – Verkehrswende jetzt! Forderungen des ADFC Berlin für die Legislaturperiode 2021-2026 © ADFC Berlin

Unsere Vision für ein lebenswertes Berlin – Forderungen für 2021-2026

„Die Zukunft beginnt heute – Verkehrswende jetzt!“ Unter diesem Motto haben wir Forderungen aufgestellt, wie Berlin im Jahr 2026 zu einer Fahrradstadt werden kann. In sieben Unterartikeln geht es um gute Infrastruktur, Wirtschaftsverkehr und mehr.

Der Titel unserer zentralen ADFC Berlin-Publikation lautet: „Die Zukunft beginnt heute – Verkehrswende jetzt!“. Unter diesem Namen stellten wir im Mai 2021 ertsmals in einer digitalen Pressekonferenz unseren neuen Forderungskatalog für die Legislaturperiode 2021–2026 vor. Auf 20 Seiten präsentieren wir damit unsere Vision von Berlin 2026. Mit der umfangreichen Publikation zeigen wir in sieben Kapiteln Lösungen auf für klimagerechte Mobilität in Berlin und die lebenswerte Stadt für alle Menschen.

Unsere Vision aus dem ADFC Berlin-Forderungskatalog von Mai 2021 ist weiterhin aktuell:

Es ist 2026.

In den letzten Jahren haben immer mehr Menschen das Radfahren entdeckt. Seit der Corona-Pandemie erlebte Berlin einen noch deutlicheren Fahrradboom. Der Anteil des Radverkehrs am Modal Split ist seit 2021 um zehn Punkte auf 28 Prozent gestiegen.

Der Verkehr trägt endlich zum Klimaschutz bei.
Seit in Berlin die Klimanotlage ernst genommen wird, fördert die Stadt klimafreundliche Mobilität und reduziert aktiv den klimaschädlichen Kfz-Verkehr.

Berlin hat 2018 als erstes Bundesland Deutschlands ein Mobilitätsgesetz beschlossen. Mit jahrelanger Verspätung ist endlich auch der Radverkehrsplan verabschiedet worden. Seit es dieses Planungsdokument mit verbindlichen Fristen und Zwischenschritten gibt, bringen Senat und Bezirke das Berliner Radnetz lückenlos und flächendeckend auf die Straße.

Zuständigkeitswirrwarr und Ressourcenmangel gehören der Vergangenheit an. Berlins dreizehn Verkehrsverwaltungen arbeiten heute effizient und koordiniert zusammen. Das Pop-Up-Verfahren und die agile Arbeit der öffentlichen Verwaltung haben einiges beschleunigt. Statt wie früher jahrelang und kostspielig auf dem Papier zu skizzieren, werden Radfahrstreifen und Fahrradstraßen jetzt direkt vor Ort geplant, ausprobiert, nachgebessert – und zügig dauerhaft eingerichtet. Eine gemeinsame Organisationseinheit, die Kompetenzen und Ressourcen bündelt, hat dem ewigen Behördenpingpong den Garaus gemacht.

Schnelles, sicheres und attraktives Radfahren ist genauso möglich wie komfortables und bedarfsgerechtes Fahrradparken in ganz Berlin. Die Infrastruktur für den Radverkehr dockt bedarfsgerecht an den Fuß- und öffentlichen Nahverkehr an. Kreuzungen sind sicherer geworden. Das Falschparken und Halten in zweiter Reihe sind durch flächendeckende Verkehrskontrollen deutlich zurückgegangen. Sowohl bei der Polizei Berlin als auch in der Öffentlichkeitsarbeit des Senats, im Wirtschaftsverkehr und in der Mobilitätsbildung wird der Radverkehr gefördert. Berlin hat über Bundesratsinitiativen weitere Verbesserungen der StVO angestoßen, wir sind deutschlandweit auf einem guten Weg zu einer menschengerechten StVO.

Berlin gelingt es, den Logistik- sowie Personenwirtschaftsverkehr Meter für Meter auf den Umweltverbund zu verlagern. Die letzte Meile gehört inzwischen den Lastenrädern. Seit weniger Lkw in der Stadt unterwegs sind, ist auch die Zahl tödlicher Abbiegeunfälle deutlich gesunken. Stau und Lärm sind zurückgegangen, die Stickoxidwerte in der Luft sind gesunken.

Berlin hat von anderen Städten gelernt.

Wo früher Autos rasten, sprießen jetzt lebendige, autofreie Kieze aus dem Boden. Durch den Investitionsstopp und den sukzessiven Rückbau von Schnellstraßen und Autobahnen sowie Maßnahmen wie Parkraumbewirtschaftung ist eine klimafreundliche, lebenswerte Stadt für alle entstanden.

Es ist 2021.
Es gibt einiges zu tun für den Berliner Senat und die Bezirke.

Die Zukunft beginnt heute – Verkehrswende jetzt!



Unsere sieben Kapiteln:
- Auf dem Weg zur lebenswerten Stadt
- Abkehr von der autogerechten Stadt
- Infrastrukturelle Maßnahmen für den Radverkehr
- Förderung des Radverkehrs durch die Polizei
- Förderung des Radverkehrs durch Öffentlichkeitsarbeit
- Förderung des Radverkehrs im Wirtschaftsverkehr
- Förderung des Radverkehrs bei Mobilitätserziehung und Mobilitätsbildung

Die Publikation findet sich auch rechts oben in der blauen Box als PDF zum Download.

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https://berlin.adfc.de/artikel/unsere-vision-fuer-ein-lebenswertes-berlin-forderungen-2021-2026

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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