Förderung des Radverkehrs bei Mobilitätserziehung und Mobilitätsbildung
Durch Mobilitätserziehung und Mobilitätsbildung kann der Radverkehr gestärkt werden.
- Der Senat fördert den Wissensaufbau im Bereich Verkehrswende, indem eine Fahrrad-Professur beispielsweise an der TU Berlin sowie ein Master-Studiengang „Urbane Verkehrswende“ eingerichtet werden.
- Der Senat und die Bezirke fördern aktiv die Erlebbarkeit von nachhaltiger Mobilität für relevante Stakeholder, z. B. mit Fahrradtouren für Abgeordnete und Mitarbeitende in den Verkehrsverwaltungen (analog zur Parlamentarischen Radtour des ADFC und zu den Stadtspaziergängen in Stadterneuerungsgebieten).
- Der Senat verstärkt die Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungsträgern für die Umsetzung des Rahmenlehrplans im Bereich Verkehrs- und Mobilitätserziehung und stellt Gelder hierfür in einem Mobilitätsfonds bereit.
- Senat und Bezirke fördern Jugendverkehrsschulen und andere Initiativen zur Erlernung des Fahrradfahrens. Die Polizei stellt sicher, dass die Jugendverkehrsschulen wie gewohnt weiter betrieben werden. Es wird eine zweite Stufe der schulischen Fahrradausbildung eingeführt. Hierfür bietet sich die 7. Klasse an, weil der Wechsel in die weiterführende Schule für viele Schüler*Innen einen neuen Schulweg bedeutet.
- Der Senat und die Bezirke stellen Mittel für Lastenräder sowie Fahrradselbsthilfewerkstätten (SHW) an Schulen bereit. Schulen stellen Lehrkräfte von Unterrichtsstunden frei für Fahrrad-AGs und SHW, sodass dies kein ehrenamtliches Engagement von Lehrkräften sein muss, sondern anerkannter Teil von Mobilitätserziehung wird. Für die Mobilitätserziehung werden Abminderungsstunden eingeplant. Personalkosten von außerschulischen Bildungsträgern für Mobilitätserziehung können auch über den Mobilitätsfonds abgerufen werden.
- Der Senat und die Bezirke stellen zusätzlich zum schulischen Mobilitätsmanagement auch einen Mobilitätsfonds für Kinder-und Jugendeinrichtungen zur Verfügung, der eine einfache und unbürokratische Antragstellung zulässt.
- Der Senat und die Bezirke richten einen Förderfonds für Lastenräder an Kitas ein: Gruppen von zehn Kindern können bspw. auf zwei Lastenrädern zu Spielplätzen gefahren werden, sodass v. a. für Kinderläden, die kein eigenes offenes Spielgelände haben, die Mobilität und Organisation von Kitagruppen erleichtert wird.