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Die ADFC-Sternfahrt findet am Sonntag, den 1. Juni 2025 statt!
Das Besondere an der ADFC-Sternfahrt: Einsteigen kann jede und jeder an verschiedenen Orten in Brandenburg und in ganz Berlin. Sei auch du beim Fahrrad-Highlight des Jahres dabei! Für Kinder und deren Eltern gibt es zwei kürzere Kinderrouten. Die insgesamt 20 Routen vereinigen sich nach und nach, Ziel ist nachmittags der Große Stern.
Die Sternfahrt macht für einen Tag erlebbar, wie wir uns Verkehrswende vorstellen: Fahrradfahren ist für alle bequem, komfortabel und sicher - und es macht Spaß. Wir setzen uns dafür ein, dass in Berlin jeden Tag, 365 Tage im Jahr, angstfreies Radfahren möglich wird. Dafür muss Berlin das geltende Mobilitätsgesetz in die Praxis umsetzen. Einmal im Jahr nutzen wir unser Versammlungsrecht, um mit euch an dem Ort für bessere Bedingungen für den Radverkehr demonstrieren, der sonst nur dem motorisierten Verkehr vorbehalten ist und fahren deshalb über die Autobahn.
Die ADFC Sternfahrt lebt vom Mitmachen! Rund 250 ehrenamtliche Helfer:innen ermöglichen das Event. Ob Demo-Ordnern oder Lastenrad fahren – Die Aufgaben sind vielfältig und wir freuen uns über neue Gesichter.
Im ADFC Velokiez bekommst Du Flyer und Sticker zu den Öffnungszeiten Dienstag und Freitag zwischen 15.30 und 18.30 Uhr. Oder bestell' Dir bis zum 24.5. kostenlos ein Mobi-Paket nach Hause. Und lade alle Freund:innen, Nachbar:innen und Bekannte zur ADFC-Sternfahrt ein!
20 Routen plus fünf Zubringertouren mit über 2000 Kilometern und 69 Treffpunkten: Informiere Dich über die Strecke, Uhrzeiten und häufig gestellte Fragen.
Die ADFC-Sternfahrt bedankt sich ausdrücklich für die Unterstützung!
Deutschlandweit setzen wir mit der #Sternfahrt25 ein Zeichen für das Fahrrad und die Verkehrswende.
Jede Sternfahrt hat ihren eigenen Fokus - allen gemeinsam ist die Freude am Fahrradfahren. Weitersagen und Mitfahren!
Am 4. Mai 2025 trifft man sich in NRW zur Fahrradsternfahrt und fährt unter dem Motto: „NordRadWestfalen – nicht labern, machen!“ nach und durch Düsseldorf.
Am Sonntag, den 18. Mai 2025 findet die Münchner Sternfahrt statt. Unter dem Motto „Einfach aufsteigen, sicher ankommen!" wird die Stadt aufgefordert, die Radinfrastruktur schneller auszubauen und das Geld dafür bereitzustellen.
Bei der Sternfahrt Region Hannover starten die Zubringer am 18. Mai 2025 an der Stadtgrenze und führen über die Schnellwege zur Auftaktveranstaltung der “Stadtradeln”-Aktion am Maschsee.
Bei der Hamburger Fahrradsternfahrt fahren am Sonntag, den 22. Juni 2025 tausenden Radfahrer:innenvon 80 Startpunkten im norddeutschen Raum in die Hamburger Innenstadt.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.