ADFC Berlin beim Klimastreik

ADFC Berlin beim Klimastreik © ADFc Berlin / Carolina Mazza

Wir machen ernst: Verkehrswende jetzt!

Das Fahrradwahljahr neigt sich dem Ende zu. Wir waren laut und haben viel bewegt. Doch unsere Arbeit ist noch nicht getan, denn jetzt wird es ernst mit der neuen Landesregierung. Und: Wir bleiben dran an der Verkehrswende! Von Lisa Feitsch.

Kurz vor der Wahl hat der ADFC Berlin mit der Kreisfahrt unter dem Motto „Klimakrise, nein danke – Verkehrswende jetzt!“ ein deutliches Zeichen für mehr klimafreundliche Mobilität in der Stadt gesetzt. Denn: Fahrradfahren ist Klimaschutz. Zwei Tage vor der Wahl gingen wir erneut auf die Straße, zusammen mit Fridays For Future und vielen anderen Klimaschutzorganisationen beim globalen Klimastreik. Im #A100stoppen-Netzwerk haben wir einen Fahrradzubringer organisiert und gezeigt: Klimaschutz in Berlin? Das geht nur ohne eine Verlängerung der Stadtautobahn A100! Denn die würde noch mehr klimaschädlichen Kfz-Verkehr in die Stadt schleusen, das ist nicht zukunftsfähig.

Inzwischen stehen die Adressaten unserer Forderungen fest: SPD, Grüne und Linke wollen die neue Berliner Landesregierung bilden. Zum Start der Koalitionsverhandlungen haben wir gemeinsam mit Fridays For Future als ADFC-Block auf der Lauf-Demo für mehr Fahrradmobilität und mehr Klimaschutz im Bereich Verkehr demonstriert. Für die neue Berliner Landesregierung müssen Klimaschutz und die Verkehrswende bestimmende Themen sein. Medienstark veröffentlichten wir im Oktober einen 5-Punkte-Plan. Für die kommende Amtszeit fordern wir von den Regierungsparteien für eine echte Verkehrswende die Umsetzung folgender fünf Punkte:
 

  1. Die Klimakrise gemeinsam zu bewältigen ist das zentrale Vorhaben der Koalition. Berlin muss bis 2030 klimaneutral werden. Klimaschonende Infrastrukturprojekte zugunsten des Umweltverbunds, also für den Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehr, erhalten in Personal und Finanzen Priorität vor klimaschädlichen Straßenbauprojekten wie Schnellstraßen oder der Verlängerung der Stadtautobahn A100.
     
  2. Die Koalition wird sämtliche Maßnahmen im Bereich des Verkehrs an der Vision Zero orientieren. Die Verkehrssicherheit wird der Leichtigkeit des Verkehrs übergeordnet.
     
  3. Das Mobilitätsgesetz muss endlich auf die Straße. Dafür wird der Radverkehrsplan mit konkreten Maßnahmen und zeitlichen Vorgaben vom Senat verabschiedet. Die noch fehlenden Abschnitte des Mobilitätsgesetzes „Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ müssen sofort vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.
     
  4. Die Prozesse zur Planung und zum Bau von Radinfrastruktur müssen deutlich verbessert und beschleunigt werden. Solange dies nicht realisiert ist, bleibt das Verfahren der Pop-Up-Radwege das Mittel der Wahl für schnelleres Verwaltungshandeln. Anordnung, Umsetzung und Unterhalt von Neubau, Ausbau und Umbau von Radinfrastrukturen müssen in einer bezirksübergreifenden Organisationseinheit gebündelt werden.
     
  5. Um Vision Zero und Klimaschutz gerecht zu werden, muss die Anzahl der privaten Kfz über aktives Parkraummanagement deutlich gesenkt werden. Das Umwandeln von jährlich 60.000 Kfz-Parkplätzen im öffentlichen Raum bis 2030 soll helfen, Verkehrsflächen neu zu verteilen und mehr Platz für klimafreundliche Mobilität zu schaffen.

„Diese fünf Punkte sind keine Wünsche, sondern zwingende Voraussetzung für eine echte Verkehrswende in Berlin. Berlin muss dringend den öffentlichen Raum demokratisieren, um eine breite Teilhabe zu ermöglichen sowie der Generationenaufgabe der Klimakrise voll gerecht zu werden. Radwegebau ist Verkehrswende“, sagt Katja Leyendecker, verantwortlich für Politik und Inklusion im Vorstandsteam des ADFC Berlin.

Frank Masurat, Landesvorsitzender des ADFC Berlin, ergänzt: „Berlin muss seinen Beitrag zur Klimaneutralität leisten und dazu muss der neue Senat das Thema Verkehrswende zur Top-Priorität erklären. In der Hauptstadt trägt der Verkehr immer noch zu rund einem Viertel zu den schädlichen CO2-Emissionen bei, Tendenz steigend. Berlin muss jetzt umsteigen; weg von der autodominierten Mobilität, hin zu mehr Fahrradmobilität. Dazu braucht es ein aktives Parkraummanagement genauso wie den Bau der im Mobilitätsgesetz verankerten sicheren, breiten Radwege, die die Menschen zum Umstieg einladen. Wir werden der neuen Koalition genau auf die Finger schauen.“

Eines ist klar: Wir meinen es ernst mit der Verkehrswende – auch 2022 bleiben wir dran!

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https://berlin.adfc.de/artikel/wir-machen-ernst-verkehrswende-jetzt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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