Menschen beim Aufbau des PARKing Day in der Oranienburger Straße in Berlin

Für die zentrale PARK(ing) Day Aktion am 15. September 2023 wurde die Oranienburger Straße verwandelt © ADFC Berlin / Annegret Krüger

Weltweiter PARK(ing) Day am 15. September 2023

Der PARK(ing) Day ist ein eintägiges globales Experiment, an dem Künstler:innen, Berliner:innen und Initiativen einen Parkplatz in Berlin in einen öffentlichen PARK verwandeln. Als positives Symbol für eine Zukunftsvision!

Wenn wir auf der einen Seite eine immer noch ungerechte Verteilung des öffentlichen Raums durch Parkplätze für Autos sehen und auf der anderen Seite massive Einschnitte in die Lebensqualität für Mensch und Tier in der Stadt, dann ist es Zeit endlich zu handeln! Natürlich schon seit den 1850er-Jahren, als die Forscherin Eunice Foote feststellte, dass CO₂ die Temperaturen ansteigen lässt. Aber was sind schon fast 200 Jahre, indem die Menschheit Zeit gehabt hätte, effektiven Klimaschutz zu betreiben?

Hinzu kommen Beeinträchtigung und Gefährdung unterlegenerer Verkehrsteilnehmenden, wenn Autos auf Gehwegen, Fahrradstreifen oder Halteverbotszonen parken sowie die soziale Frage. So titelte Changing Cities „Wer in Berlin Auto fährt, ist selten arm“. Laut einer Berliner Studie können sich 44 von 100 der wohlhabendsten Einwohner:innen einen oder mehrere Pkw leisten. Bei der Gruppe mit niedrigem Einkommen können nur 22 von 100 einen PKW ihr eigen nennen.

Eine weitere aktuelle Studie des Umweltbundesamts zeigt, dass der ökologische Fußabdruck, also die meist irreversiblen Schäden an der Umwelt, mit der Höhe des Einkommens steigt. Darüber hinaus ist der Abbau und Produktion von Rohstoffen für die Automobilherstellung vorwiegend dort am preiswertesten, wo Standards für Menschenrechte und Umweltschutz am niedrigsten sind.


Dieses Jahr fiel der PARK(ing) Day mit dem Globalen Klimastreik zusammen. Doch nicht alle Menschen sind mobil oder schaffen es wegen Care- und/oder Lohnarbeit zum Streik. Indem wir z. B. für die alleinerziehende Mutter einen Parkplatz direkt vor der Haustür in einen Kinderspielplatz verwandeln schaffen wir niedrigschwellige Angebote. Oder dem älteren Ehepaar aus der 2. Etage eine Bank mit Kaffee und Kuchen auf dem Parkplatz vor ihrer Mietwohnung schenken.


Die große Auftaktveranstaltung fand in der Oranienburger Straße am Hackeschen Markt, von 11 bis 14 Uhr, am Freitag, den 15. September 2023 statt.

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PARKing Day am 15. September 2023

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https://berlin.adfc.de/artikel/parking-day-15-september-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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