Gruppenarbeit Mapathon Illustration

Gruppenarbeit Mapathon Illustration © ADFC | april agentur

Vernetzung des ADFC Berlin

Der ADFC Berlin setzt sich für die konsequente Förderung des Fahrradverkehrs in Berlin ein. Dabei arbeiten wir mit anderen Vereinen, Organisationen und Institutionen zusammen.

Der ADFC Berlin hat an sich den Anspruch, über diese Gremien und Lobbyarbeit transparent zu informieren und die Vernetzung öffentlich zu machen.

Auf dieser Seite zeigen wir die Vernetzung des ADFC Berlin mit anderen Vereinen, Organisationen und Institutionen, die sich ebenfalls für mehr Radverkehr und für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Verkehr einsetzen, auf.

Dabei stellen wir den Zweck und das Ziel der Gremienarbeit dar und benennen die Ansprechpartner:innen des ADFC Berlin zu den jeweiligen Themen.

Organisationen / Verbände, in denen der ADFC Berlin Mitglied ist

Name der Organisation

Grund für die Mitgliedschaft

Kontaktperson beim ADFC Berlin

ADFC Bundesverband

Der Landesverband Berlin ist eine Gliederung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. (Bundesverband).

Landesvorsitzende

DJH – Jugendherbergswerk

Der ADFC Berlin nutzt seit September 1994 die Einrichtungen der DJH zur Durchführung von Mehrtagestouren.

Hannelore Lingen

DBV - Deutscher Bahnkundenverband e.V.

Information zu Bahnthemen

 

Grüne Liga

Kooperation Sternfahrt und Umweltfestival

 

Historische Räder e.V.

Förderung der Geschichte des Fahrrads (seit 7.1.1999)

 

Gremien, in denen der ADFC Berlin verkehrspolitisch aktiv ist

Name des Gremium

Inhalt der Arbeiten

Tagungsturnus und Protokolle

Kontaktperson beim ADFC Berlin

Berliner FahrRat

Der FahrRat ist ein Expertengremium zur Radverkehrsentwicklung auf Landesebene in Berlin und wirkt mit bei der Entwicklung der Radverkehrsstrategie für Berlin und Monitoring der Umsetzung.

3-4 Sitzungen im Jahr. Die Protokolle sind öffentlich.

politische Referentin des ADFC Berlin

Berliner Forum für Verkehrssicherheit

Mitglieder des Forums sind Institutionen, Vereine und Verbände, die in unterschiedlichen Funktionen in der Berliner Verkehrssicherheitsarbeit tätig sind. Ziel: Die möglichst schnelle Verringerung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in Berlin.

  

FahrRäte in den  Berliner Bezirken

Gremien zur Umsetzung der Berliner Radverkehrsstrategie und Entwicklung bezirklicher RVS

Bezirklich unterschiedlich, monatlich, 3–4 Mal jährlich

 

Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Beirat des VBB

 

1x jährlich

 

Arbeitskreis Mobilitätsbildung Berlin

Verbändeübergreifender Arbeitskreis, der Themen der Verkehrserziehung bearbeitet und die Mobilitäts-Ausbildung in der Schule verbessern möchte

 

 

Aufsichtsrat der InfraVelo GmbH

Das Tätigkeitsgebiet der GB infraVelo GmbH beinhaltet die Wahrnehmung von Projektsteuerungs-, Projektmanagement-, Baumanagement- sowie Bauherrn-aufgaben im Zusammenhang mit anstehenden lnfrastrukturmaßnahmen des Landes Berlin.

 

 

Unterzeichnete Chartas und assoziierte Initiativen

Charta/Initiative

Grund für die Unterzeichnung

Kontaktperson beim ADFC Berlin

Berliner Charta für Verkehrssicherheit - Berlin Sicher Mobil

Erhöhung der Verkehrssicherheit in Berlin

 

Initiative transparente Zivilgesellschaft

Transparenz über Arbeit des ADFC Berlin schaffen

Ralf Siemers

ADFC-interne Gremien, in denen der Landesverband Berlin aktiv ist

Name des Gremium

Inhalt der Arbeiten

Tagungsturnus und Protokolle

Kontaktperson beim ADFC Berlin

ADFC Bundeshauptversammlung (BHV)

Die BHV ist satzungsgemäß das oberste Organ des ADFC. Sie beschließt die Satzungsänderungen, erlässt den Haushalt, wählt den Vorstand und nimmt den Bericht über die Arbeit des Hauptausschusses entgegen. Die BHV besteht aus gewählten Delegierten der Landesverbände und den Mitgliedern des Bundesvorstandes.

1x jährlich (ein Wochenende, i.d.R. im November)

Vorstand

ADFC Bund-Länder-Rat

Der Bund-Länder-Rat ist ein beratendes und beschließendes Organ des ADFC. Details sind in der Satzung des ADFC Bundesverbandes festegelegt

2x jährlich jeweils 1 Wochenende

Vorstand

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Wir sind Teil der Brandmauer!

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https://berlin.adfc.de/artikel/vernetzung-des-adfc-berlin

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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