Bessere Sicht und mehr Platz fürs Rad: Fahrradbügel an Kreuzungsecken

Bessere Sicht und mehr Platz fürs Rad: Fahrradbügel an Kreuzungsecken © ADFC Berlin / Lisa Feitsch

Sichere Kreuzungen durch mehr Fahrradstellplätze

Fahrradbügel an Kreuzungsecken: Eine einfache Maßnahme macht Kreuzungen sicherer und schafft gleichzeitig mehr Platz fürs Rad. Ein Auftrag für alle Berliner Bezirke!

Durch Fahrradbügel und Poller im Kreuzungsbereich werden Falschparker ferngehalten, alle Verkehrsteilnehmenden haben freie Sicht, Menschen mit Behinderungen kommen barrierefrei über die Fahrbahn und gleichzeitig wird mehr Platz fürs Rad geschaffen. Zusätzlich ist diese Maßnahme eine verhältnismäßig einfache Maßnahme, mit der die Berliner Bezirke für mehr Verkehrssicherheit aktiv werden können. Der ADFC Berlin fordert eine Fahrradbügel-Offensive an Berlins Kreuzungen.

Die Problemlage

Knotenpunkte bergen besondere Sicherheitsrisiken. Hier kreuzen die Wege aller Verkehrsteilnehmenden. Im Nebenstraßennetz geschieht dies in den meisten Fällen unsignalisiert, also ohne Ampeln. Daraus ergibt sich ein Gefahrenfeld insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmende.

Verbotswidrig abgestellte Kfz im Bereich der Knotenpunkte verschärfen die Sicherheitsrisiken erheblich

 

Die Rechtslage

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrzeugführer:innen in einem Abstand von fünf Metern vor und hinter Kreuzungen nicht parken. Dieser wird sogar auf acht Meter ausgeweitet, wenn rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Fahrradweg verläuft. Dadurch soll allen Verkehrsteilnehmenden freie Sicht und den Fußgängern das Queren ermöglicht werden. Wir wissen, dass die Realität auf der Straße leider anders aussieht – oft werden Kreuzungen trotz des Verbots vollständig zugeparkt.

 

In vier Schritten zur sichereren Kreuzung

Ausgangslage

Knotenpunkt ohne Ampel, ohne Markierungen und ohne Gehwegvorstreckungen.

1. Gehwegvorstreckungen markieren

Auf Gehwegvorstreckungen können Fußgänger:innen weiter hervortreten und sind deshalb für den Fahrverkehr besser sichtbar. Sie verhindern das regelwidrige Parken und halten die Sichtbereiche frei. Gehwegvorstreckungen können baulich abgesetzt oder einfach markiert werden.

2. Gehwegvorstreckungen absichern

Das Problem bei markierten Gehwegvorstreckungen: Kfz parken dennoch regelwidrig darauf und versperren die Sicht oder gar den Durchgang für Fußgänger:innen. Dies kann durch Hindernisse wirksam verhindert werden. Oft werden Poller verwendet, eine viel sinnvollere Alternative sind jedoch Fahrradbügel. Sie schützen ebenso wie Poller davor, dass Kfz die Linie überfahren und bieten darüber hinaus die Möglichkeit, Fahrräder sicher anzuschließen. Fahrräder sind anders als Kfz durch ihre geringe Höhe und die fehlende Außenverkleidung kaum ein Sichthindernis. Beispielkreuzung: 16 Bügel = 32 Stellplätze

3. Furten und Haltelinien

Markierungen beeinflussen die Sicht auf die Straße sowie das Verhalten der Verkehrsteilnehmer:innen. Furten machen auf querende Fußgänger aufmerksam. Haltlinien zeigen den Haltepunkt und beeinflussen damit auch die Bremsbereitschaft. Beide Markierungen sind jedoch laut Verwaltungsvorschrift zur StVO nur in Verbindung mit einer Lichtzeichenanlage, also einer Ampel, möglich.

Für sichere Knotenpunkte in Nebenstraßen ist es deshalb sinnvoll, andere Markierungen anzubringen, die keine Verkehrszeichen sind, aber dennoch auf den querenden Fußverkehr aufmerksam zu machen. Die in der Grarfik dargestellte Linie ist als Platzhalter gedacht.



Zwischenergebnis

Der umgestaltete Knotenpunkt:

  • bietet ein freies Sichtfeld,
  • weist eine klare Verkehrsführung auf,
  • schafft zusätzliche Fahrradstellplätze,
  • bleibt dauerhaft barrierefrei.

4. Bauliche Umsetzung

Die Markierung der Gehwegvorstreckungen ist die schnelle und kostengünstige Variante. Sie kann als Sofortmaßnahme umgesetzt werden. Bauliche Gehwegvorstreckungen bieten eine noch deutlichere Grenze und weisen keinen Höhenunterschied zum Gehweg auf. Die bauliche Ausführung kann immer zu einem passenden Zeitpunkt durchgeführt werden, etwa wenn die Straße sowieso saniert werden muss oder Leitungsarbeiten im Untergrund vorgenommen werden.

Andere Knotenpunkte und Verkehrsführungen

Das Konzept lässt sich natürlich auch auf andere Knotenpunkte als das einfache Kreuz anwenden, hier zum Beispiel die T-Kreuzung.

Hauptverkehrsstraßen

Auch an Hauptverkehrsstraßen kann dieses Konzept grundsätzlich angewendet werden und die Sicherheit verbessern. Die Hürden bei der Umsetzung und Gestaltung durch ggf. notwendige Anpassungen von Ampeln oder durch vorhandene Radwege sind hier jedoch höher.

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https://berlin.adfc.de/artikel/sichere-kreuzungen-durch-mehr-fahrradstellplaetze

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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