Fahrradboom in Berlin

Fahrradboom in Berlin © ADFC Berlin / Wolfgang Wrensch

Wichtig für Pendler:innen - Berlins geplante Radschnellverbindungen

Berlin will mindestens 100 Kilometer Radschnellverbindungen bis 2030 bauen. Diese sind gerade auf längeren Pendelstrecken ein wichtiges Element des Radnetzes. Der ADFC Berlin fordert erste Strecken schon jetzt aufzuwerten.

Von der Wohnung zur Arbeit zu Freunden oder zum Sport: Endlich liegt das Berliner Radnetz als Teil des Berliner Radverkehrsplans vor und legt die Mindeststandards für den Ausbau der Berliner Radwege fest. Nach vielen Verspätungen beim Erstellen des Netzes, muss das Berliner Radnetz jetzt endlich auch auf der Straße landen. Statt Flickwerk und Wegen, die im Nichts enden, braucht Berlin dringend ein durchgängiges Netz an guten Radwegen. Nur so kommen die Menschen auf ihren alltäglichen Wegen sicher und bequem, klimafreundlich und gesund durch die Stadt.

Mit dem Radverkehrsplan soll in der ganzen Stadt ein Netz an Radwegen entstehen. Dafür müssen vor allem neue Wege eingerichtet werden. An einzelnen Stellen müssen bestehende Wege auch auf die Mindeststandards angehoben und somit verbreitert werden. Das größere Anliegen ist, überhaupt erst mal in der Fläche Platz für den Radverkehr zu schaffen, den es bisher noch nicht gibt. Bestandteil des Berliner Radnetzes sind u.a. neben geschützten Radwegen an allen Hauptverkehrsstraßen und  Fahrradstraßen in den Nebenstraßen die Radschnellverbindungen für längere Pendelstrecken (RSV).

Um längere Strecken, also auch mal acht oder zehn Kilometer, mit dem Rad zurückzulegen, sollen sich die Berliner Radschnellverbindungen durch besondere Qualitäten auszeichnen: Sie sind möglichst kreuzungsfrei, sodass Radfahrende auch auf einer längeren Distanz schnell vorankommt. Sie sind außerdem besonders breit, Überholen ist auch mit dem Lastenrad gut möglich, der Belag ist gut und gepflegt, der Weg wird von Laub und Schnee geräumt, Beleuchtung macht die Benutzung auch zu früherer oder späterer Stunde möglich. So gelangt man auf dem Rad schnell von A nach B, besonders schnell treten muss man dafür nicht.

Ausbau guter, einladender Fahrradinfrastruktur muss schneller gehen

In Berlin sollen zehn solcher Radschnellverbindungen mit in Summe mindestens 100 km entstehen. Von Planung bis Inbetriebnahme der Radschnellverbindungen vergehen jedoch zu viele Jahre. Die Auswahl geeigneter Strecken wird seit 2017/18 diskutiert, die Bauphase der ersten Radschnellverbindung soll nicht vor 2027 starten. Planungsprozesse und Beteiligungsverfahren sind wichtig, in Zeiten der Klimakrise muss der Ausbau guter, einladender Fahrradinfrastruktur jedoch deutlich schneller gehen. Aus Sicht des ADFC Berlin spricht nichts dagegen, erste  Teilstücke schon jetzt aufzuwerten und den öffentlichen Raum zugunsten des klimafreundlichen Rads umzuverteilen.

Damit alle, die jetzt schon mit dem Fahrrad pendeln und alle, die dies gerne tun würden, aber im Moment von mangelnden Wegen davon abgehalten werden, schnell, flexibel, sicher, gesund und emissionsfrei mit dem Rad unterwegs sein können, müssen erste Streckenabschnitte der Radschnellverbindungen schon jetzt Schritt für Schritt verbessert, ausgebaut und in Betrieb genommen werden.

Im Berliner Radverkehrsplan gibt das Ziel vor, das Vorrangnetz bis zum Jahr 2027 zu realisieren. Die Radschnellverbindungen sollen bis 2030 umgesetzt sein. Auch wenn der ADFC Berlin eine klare Zielsetzung sehr begrüßt, bleibt offen, wie diese Ziele tatsächlich zu schaffen sein sollen. So wie es der Plan jetzt vorsieht, schafft Berlin das mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht. Für die Umsetzung des Radnetzes müssen Senat und Bezirke deutlich mehr finanzielle Ressourcen und vor allem mehr Personal bereitstellen. Damit die im Radverkehrsplan gesetzlich verankerten Ziele wirklich umgesetzt werden, fordert der ADFC Berlin u.a. das bewährte Pop-Up-Verfahren im großen Stil zu nutzen. Sinnvoll wäre dieses gerade auch bei den Radschnellverbindungen: Auf Teilstrecken wie zum Beispiel der Ost-West Verbindung (RSV 5 und RSV 9) könnte schon jetzt Platz für den Radverkehr geschaffen und diese Abschnitte anschließend verlängert, verbessert und finalisiert werden.

Mehr zu den Berliner Radschnellverbindungen findet sich auf der Seite der infraVelo hier.
Zum Berliner Radverkehrsplan geht es hier.

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https://berlin.adfc.de/artikel/radschnellverbindungen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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