#A100stoppen: Fahrraddemo am 8. April 2022

#A100stoppen: Fahrraddemo am 8. April 2022 © Aktionsbündnis #A100stoppen

April 2022: A100 stoppen – Lebenswertes Berlin für alle!

 

Am Freitag, den 8. April 2022 rief ein breites Netzwerk ab 16 Uhr zu einer Protestfahrt mit dem Fahrrad über die Autobahn auf. Das Netzwerk forderte den sofortigen Baustopp der A100.

 

Der ADFC Berlin rief gemeinsam zu einer spontanen Fahrrad-Protestfahrt auf! Für Berlin, gegen die Stadtautobahn: #A100stoppen jetzt!

Bundesverkehrsminister Volker Wissing hält wenig von Tempolimit, autofreien Sonntagen sowie den Pariser Klimazielen, aber den Weiterbau der A100 will er um jeden Preis durchsetzen – das hat sein Ministerium in der vergangenen Woche angekündigt. Getragen wird der Protest von der Bürger*innenInitiative A100 (BI A100), ADFC Berlin, dem Bündnis Berliner Straßen für Alle, Changing Cities, Campact e.V., Fridays For Future Berlin, FRE!LAUF DIY Bike-Camp, dem Volksentscheid Berlin autofrei und der Berliner Clublandschaft.

Mit jedem weiteren Kilometer Stadtautobahn rückt Berlin von den Zielen des Mobilitätsgesetzes ab. Der Vorrang für den klimafreundlichen Fuß-, Rad und öffentlichen Verkehr ist seit 2018 festgeschrieben. Eine Stadtautobahn hingegen dreht die Zeit zurück und schleust mehr Abgase, mehr Lärm und mehr Autostau in die Stadt. Mit der Verlängerung der A100 verliert Berlin Fläche für Wohnungen, Kiezstrukturen, Clubkultur, Grünflächen und Kleingärten. Für eine lebenswerte Hauptstadt braucht es den Rückbau, keinen Weiterbau der A100!

Für Berlin, gegen die Stadtautobahn: #A100stoppen jetzt!

Am Freitag, 8. April fand deshalb eine spontane Protestfahrt mit dem Fahrrad statt.

16 Uhr: Kundgebung vor dem Bundesverkehrsministerium, Abfahrt gegen 16:30 Uhr

17:30 Uhr: Abfahrt vom Zwischenstopp am Platz der Luftbrücke

Abschlusskundgebung gegen 18 Uhr am Ostkreuz (Markgrafendamm)

Zu dieser Demo riefen auf:  

  • ADFC Berlin
  • Aktionsbündnis A100 stoppen!
  • Changing Cities
  • Fridays for Future Berlin
  • Berlin4Future
  • Parents for Future
  • Sand im Getriebe Berlin
  • Ende Gelände Berlin
  • VCD Nordost
  • Grüne Jugend Berlin
  • Extinction Rebellion
  • Rebel Riders
  • Interventionistische Linke Berlin
  • Volksentscheid Berlin autofrei
  • Powershift
  • Bündnis Berliner Straßen für alle
  • BUND Berlin
  • Else/Renate
  • ://about blank

 

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https://berlin.adfc.de/artikel/gemeinsam-fuer-berlin-a100stoppen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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