Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Berlin e. V.

Sind Radwege breit und vom Kfz-Verkehr geschützt, steigen Groß und Klein gerne aufs Rad.

Sind Radwege breit und vom Kfz-Verkehr geschützt, steigen Groß und Klein gerne aufs Rad. © ADFC

Auf dem Weg zur lebenswerten Stadt

Berlin muss das Mobilitätsgesetz umsetzen, sein Verwaltungshandeln effektiver machen und die Verkehrswende bundesweit denken.

Das Mobilitätsgesetz umsetzen

  • Der Senat und die Bezirke stellen sicher, dass das Mobilitätsgesetz eingehalten wird. Dazu erstellt die Senatsverkehrsverwaltung auf Basis des Radverkehrsplans jährlich einen Bericht und veröffentlicht diesen. Dieser Bericht muss auch Informationen über die Aktivitäten des „Bündnis für den Radverkehr“ enthalten.
  • Der Senat beschließt den Radverkehrsplan und stellt die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Finanz- und Personalmittel bereit. Der Radverkehrsplan beinhaltet auch das berlinweite Radnetz, das Routen auf bevorrechtigten, mit modalen Filtern versehenen Fahrradstraßen im Nebenstraßennetz ebenso ausweist wie sichere Radverkehrsanlagen (RVA) an Hauptverkehrsstraßen (HVS) und Radschnellverbindungen (RSV).
  • In fünf Jahren haben alle Hauptverkehrsstraßen eine sichere Radinfrastruktur. Bis jetzt hat nur rund die Hälfte der 1.600 km Hauptverkehrsstraßen in Berlin überhaupt eine Radfahrinfrastruktur.
  • Der Senat erstellt und beschließt unverzüglich ein neues Verkehrssicherheitsprogramm (VSP), das dem gesetzlichen Anspruch der „Vision Zero“ gerecht wird. Das Mobilitätsgesetz schreibt die „Vision Zero“, das Ziel von null Verkehrstoten und null Schwerverletzten, vor. Das VSP wird veröffentlicht, jährlich evaluiert und angepasst. Das bisherige VSP ist am 31.12.2020 ausgelaufen.

Berliner Verwaltungshandeln effektiver machen

  • Der Senat ergreift kurzfristig Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit in Berlin zu erhöhen und dem Ziel der „Vision Zero“ gerecht zu werden. Der Zeitraum, der für Änderungen an Lichtzeichenanlagen erforderlich ist, muss signifikant verkürzt werden. Dies kann z. B. durch Vertragsänderungen mit dem Generalübernehmer oder Prozessvereinfachungen erreicht werden.
  • Der Senat wertet die Unfallkommission auf: durch Aufstockung des Personals, Erweiterung von Kompetenzen und Einführung einer Berichterstattungspflicht an die Staatssekretär*innen.
  • Berlin erhöht seine jährlichen Pro-Kopf-Ausgaben für den Radverkehr. Im internationalen Vergleich hinkt Berlin weit hinterher (Berlin hat 2018 pro Kopf 4,70 € für den Radverkehr ausgegeben, während bspw. Amsterdam und Kopenhagen im selben Jahr pro Kopf 11,00 € bzw. 35,60 € investiert haben.) Berlin hat hohen Nachholbedarf und sollte die jährlichen Ausgaben bis 2026 mindestens verdreifachen.
  • Um kostengünstiger und schneller im Sinne des Mobilitätsgesetzes agieren zu können, erproben Senat und Bezirke im Rahmen der gültigen Haushaltsordnung agile Verfahren in der Verwaltung. Dazu gehört die Einrichtung weiterer Pop-Up-Radwege und Pop-Up-Fahrradstraßen, die anschließend verstetigt werden.
  • Um eine schnellere Umsetzung des Mobilitätsgesetzes zu gewährleisten, werden Planung, Anordnung, Umsetzung und Unterhalt von Neubau, Ausbau und Umbau von Radinfrastruktur (Radschnellverbindungen (RSV), Vorrangnetz und Radverkehrsanlagen (RVA) an Hauptverkehrsstraßen (HVS)) in einer senats- und bezirksübergreifenden Organisationseinheit (z. B. infraVelo) gebündelt. Diese Organisation wird mit dem für die Umsetzung notwendigen Personal, Finanzen und Kompetenzen ausgestattet.
  • In den Bezirken wird das Personal in den Tiefbauämtern kurzfristig aufgestockt. Mehr Personal ist nötig, da die derzeitigen Kapazitäten nicht einmal ausreichen, um den Instandhaltungsstau abzuarbeiten. Für die Umsetzung der Verkehrswende müssen viele Straßen in großem Umfang umgebaut werden. Das ist nur möglich, wenn den Tiefbauämtern mindestens für die nächste Dekade deutlich mehr Personal zur Verfügung steht. Instandhaltung und Straßenumbau müssen gleichzeitig bearbeitet werden können.
  • In der Senatsverkehrsverwaltung wird das vorhandene Personal für die Umsetzung der Verkehrswende eingesetzt und entsprechend dem Bedarf aufgestockt.
  • Um mehr Bewerber*innen zu finden, wird der Stellenbesetzungsprozess auf Bezirks- und Landesebene stringenter gestaltet, Ungleichheiten zwischen Senat und Bezirken bei der Bewertung der Stellen werden aufgelöst.
  • Um Partizipation und Bürgerbeteiligung ergebnisoffen zu gestalten, spricht der Senat die relevanten Verbände sowie die allgemeine Öffentlichkeit frühzeitig und möglichst zielgruppendifferenziert an. Um Inklusion sicherzustellen, findet die Ansprache übergreifend statt und ist als aufsuchende Beteiligung (nicht angebotsorientiert) organisiert. Die Planungs- und Entscheidungsprozesse – und ihre Grenzen – werden transparent kommuniziert. Ziel ist eine partnerschaftliche Kooperation, bei der die Beteiligten mitentscheiden können.
  • In allen Bezirken gibt es digitale Beteiligungsmöglichkeiten für Anwohner*innen im Bereich Verkehrswende, bspw. kann man den Bedarf an Fahrradbügeln (oder von Bänken, Sitzflächen mit Tischen, Grünflächen, Spielplätzen) unkompliziert digital im Bezirksamt melden.

Die Verkehrswende bundesweit denken

  • Das Land Berlin setzt sich über eine Bundesratsinitiative weiter dafür ein, dass die Höchstgeschwindigkeit in Städten von Tempo 50 auf Tempo 30 gesenkt wird.
  • Das Land Berlin setzt sich dafür ein, das Straßenverkehrsgesetz so zu ändern, dass Lastkraftwagen ohne Abbiegeassistent nicht mehr in geschlossene Ortschaften einfahren dürfen.
  • Das Land Berlin setzt sich weiterhin für die frühzeitige Einführung von verpflichtenden Abbiegeassistenten mit Kollisionserkennung und Not-Stopp ein – sowohl für neue als auch für bereits zugelassene Lastkraftwagen sowie Busse im Linien- und Gelegenheitsverkehr.

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