Sind Radwege breit und vom Kfz-Verkehr geschützt, steigen Groß und Klein gerne aufs Rad.

Sind Radwege breit und vom Kfz-Verkehr geschützt, steigen Groß und Klein gerne aufs Rad. © ADFC

Auf dem Weg zur lebenswerten Stadt

Berlin muss das Mobilitätsgesetz umsetzen, sein Verwaltungshandeln effektiver machen und die Verkehrswende bundesweit denken.

Das Mobilitätsgesetz umsetzen

  • Der Senat und die Bezirke stellen sicher, dass das Mobilitätsgesetz eingehalten wird. Dazu erstellt die Senatsverkehrsverwaltung auf Basis des Radverkehrsplans jährlich einen Bericht und veröffentlicht diesen. Dieser Bericht muss auch Informationen über die Aktivitäten des „Bündnis für den Radverkehr“ enthalten.
  • Der Senat beschließt den Radverkehrsplan und stellt die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Finanz- und Personalmittel bereit. Der Radverkehrsplan beinhaltet auch das berlinweite Radnetz, das Routen auf bevorrechtigten, mit modalen Filtern versehenen Fahrradstraßen im Nebenstraßennetz ebenso ausweist wie sichere Radverkehrsanlagen (RVA) an Hauptverkehrsstraßen (HVS) und Radschnellverbindungen (RSV).
  • In fünf Jahren haben alle Hauptverkehrsstraßen eine sichere Radinfrastruktur. Bis jetzt hat nur rund die Hälfte der 1.600 km Hauptverkehrsstraßen in Berlin überhaupt eine Radfahrinfrastruktur.
  • Der Senat erstellt und beschließt unverzüglich ein neues Verkehrssicherheitsprogramm (VSP), das dem gesetzlichen Anspruch der „Vision Zero“ gerecht wird. Das Mobilitätsgesetz schreibt die „Vision Zero“, das Ziel von null Verkehrstoten und null Schwerverletzten, vor. Das VSP wird veröffentlicht, jährlich evaluiert und angepasst. Das bisherige VSP ist am 31.12.2020 ausgelaufen.

Berliner Verwaltungshandeln effektiver machen

  • Der Senat ergreift kurzfristig Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit in Berlin zu erhöhen und dem Ziel der „Vision Zero“ gerecht zu werden. Der Zeitraum, der für Änderungen an Lichtzeichenanlagen erforderlich ist, muss signifikant verkürzt werden. Dies kann z. B. durch Vertragsänderungen mit dem Generalübernehmer oder Prozessvereinfachungen erreicht werden.
  • Der Senat wertet die Unfallkommission auf: durch Aufstockung des Personals, Erweiterung von Kompetenzen und Einführung einer Berichterstattungspflicht an die Staatssekretär*innen.
  • Berlin erhöht seine jährlichen Pro-Kopf-Ausgaben für den Radverkehr. Im internationalen Vergleich hinkt Berlin weit hinterher (Berlin hat 2018 pro Kopf 4,70 € für den Radverkehr ausgegeben, während bspw. Amsterdam und Kopenhagen im selben Jahr pro Kopf 11,00 € bzw. 35,60 € investiert haben.) Berlin hat hohen Nachholbedarf und sollte die jährlichen Ausgaben bis 2026 mindestens verdreifachen.
  • Um kostengünstiger und schneller im Sinne des Mobilitätsgesetzes agieren zu können, erproben Senat und Bezirke im Rahmen der gültigen Haushaltsordnung agile Verfahren in der Verwaltung. Dazu gehört die Einrichtung weiterer Pop-Up-Radwege und Pop-Up-Fahrradstraßen, die anschließend verstetigt werden.
  • Um eine schnellere Umsetzung des Mobilitätsgesetzes zu gewährleisten, werden Planung, Anordnung, Umsetzung und Unterhalt von Neubau, Ausbau und Umbau von Radinfrastruktur (Radschnellverbindungen (RSV), Vorrangnetz und Radverkehrsanlagen (RVA) an Hauptverkehrsstraßen (HVS)) in einer senats- und bezirksübergreifenden Organisationseinheit (z. B. infraVelo) gebündelt. Diese Organisation wird mit dem für die Umsetzung notwendigen Personal, Finanzen und Kompetenzen ausgestattet.
  • In den Bezirken wird das Personal in den Tiefbauämtern kurzfristig aufgestockt. Mehr Personal ist nötig, da die derzeitigen Kapazitäten nicht einmal ausreichen, um den Instandhaltungsstau abzuarbeiten. Für die Umsetzung der Verkehrswende müssen viele Straßen in großem Umfang umgebaut werden. Das ist nur möglich, wenn den Tiefbauämtern mindestens für die nächste Dekade deutlich mehr Personal zur Verfügung steht. Instandhaltung und Straßenumbau müssen gleichzeitig bearbeitet werden können.
  • In der Senatsverkehrsverwaltung wird das vorhandene Personal für die Umsetzung der Verkehrswende eingesetzt und entsprechend dem Bedarf aufgestockt.
  • Um mehr Bewerber*innen zu finden, wird der Stellenbesetzungsprozess auf Bezirks- und Landesebene stringenter gestaltet, Ungleichheiten zwischen Senat und Bezirken bei der Bewertung der Stellen werden aufgelöst.
  • Um Partizipation und Bürgerbeteiligung ergebnisoffen zu gestalten, spricht der Senat die relevanten Verbände sowie die allgemeine Öffentlichkeit frühzeitig und möglichst zielgruppendifferenziert an. Um Inklusion sicherzustellen, findet die Ansprache übergreifend statt und ist als aufsuchende Beteiligung (nicht angebotsorientiert) organisiert. Die Planungs- und Entscheidungsprozesse – und ihre Grenzen – werden transparent kommuniziert. Ziel ist eine partnerschaftliche Kooperation, bei der die Beteiligten mitentscheiden können.
  • In allen Bezirken gibt es digitale Beteiligungsmöglichkeiten für Anwohner*innen im Bereich Verkehrswende, bspw. kann man den Bedarf an Fahrradbügeln (oder von Bänken, Sitzflächen mit Tischen, Grünflächen, Spielplätzen) unkompliziert digital im Bezirksamt melden.

Die Verkehrswende bundesweit denken

  • Das Land Berlin setzt sich über eine Bundesratsinitiative weiter dafür ein, dass die Höchstgeschwindigkeit in Städten von Tempo 50 auf Tempo 30 gesenkt wird.
  • Das Land Berlin setzt sich dafür ein, das Straßenverkehrsgesetz so zu ändern, dass Lastkraftwagen ohne Abbiegeassistent nicht mehr in geschlossene Ortschaften einfahren dürfen.
  • Das Land Berlin setzt sich weiterhin für die frühzeitige Einführung von verpflichtenden Abbiegeassistenten mit Kollisionserkennung und Not-Stopp ein – sowohl für neue als auch für bereits zugelassene Lastkraftwagen sowie Busse im Linien- und Gelegenheitsverkehr.

 

Verwandte Themen

Im Westen erst mal nur Konzepte

Das Image von Charlottenburg-Wilmersdorf ist stark von Ku’damm und Tauentzien geprägt, der alten City-West. Für…

Glückliche Kinder radeln bei der KidicalMass über große Straßen

Uns gehört die Straße: Kidical Mass-Aktionswochenende am 24./ 25. September 2022

Am Aktionswochenende 24./ 25. September setzten wir mit bunten Kinder-Fahrraddemos deutschlandweit ein Zeichen für…

Der ADFC ist als Partner beim Stadtradeln-Auftakt dabei.

Stadtradeln 2022: Berlin radelt für ein gutes Klima

Der ADFC Berlin unterstützt die Aktion Stadtradeln: Vom 03.06. - 23.06.2022 traten wieder tausende Berlinerinnen und…

ADFC Berlin befragt Neumitglieder: Mehr Pop-Up-Radwege, bitte!

Wir haben unsere neuen Mitglieder befragt! Knapp 330 Menschen haben uns gesagt, was sie sich von uns als Verband und von…

Sternfahrt 2021 auf der Autobahn

Rund 20.000 demonstrierten auf ADFC-Sternfahrt 2021 für sicheres Radfahren

Unter dem Motto „Die Zukunft beginnt heute – Verkehrswende jetzt!“ hatte der ADFC Berlin zu einer berlinweiten, großen…

Radnetz ausrollen: Kilometer statt Meter machen!

Unter dem Motto, Berlin zur „Zukunftshauptstadt“ zu machen, trat die neue Berliner Landesregierung Ende 2021 den Auftrag…

Fahrradboom in Berlin

Wichtig für Pendler:innen - Berlins geplante Radschnellverbindungen

Berlin will mindestens 100 Kilometer Radschnellverbindungen bis 2030 bauen. Diese sind gerade auf längeren…

Familie auf Rändern mit Fahrradanhänger auf städtischer Straße von hinten zu sehen

Kinderroute Sternfahrt

Speziell für Kinder und deren Eltern gibt es zwei Familienrouten zur Sternfahrt am 4. Juni 2023. Hier können Klein und…

Das Berliner Projekt Radbahn

Überdacht Radfahren: Das Berliner Projekt Radbahn

Berlins erster überdachter Fahrradweg: Das innovative Vorhaben der Radbahn steht Berlin gut zu Gesicht. Jetzt muss die…

https://berlin.adfc.de/artikel/auf-dem-weg-zur-lebenswerten-stadt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt