Radweg am Flughafen Kopenhagen

Radweg am Flughafen Kopenhagen © ADFC / Wörle

ADFC fordert Anbindung des Flughafens BER ans Radverkehrsnetz

Während moderne Flughäfen – wie in Amsterdam, Frankfurt oder Kopenhagen – ganz selbstverständlich an das Radwegenetz der Region angebunden sind, fehlt eine solche Anbindung für den kürzlich eingeweihten Hauptstadtflughafen BER komplett.

Der Flughafen kann nicht sicher über Radwege erreicht werden, wie der BER - Berlin Brandenburg Airportselbst auf Twitter schreibt. Fahrradparkplätze fehlen. Die Rückschritthaftigkeit dieses Verkehrskonzepts kritisieren wir und fordern als Fahrradclub ADFC die Flughafengesellschaft FBB sowie die Gesellschafter Bund, Land Berlin und Land Brandenburg auf, die Erschließung des BER für den Radverkehr ganz oben auf die Agenda der nächsten Gesellschafterversammlung zu setzen.

Zehntausende Angestellte des Flughafens und der entstehenden Gewerbebetriebe können den Flughafen aktuell nur mit dem Auto zügig erreichen – das ist beschämend. Es ist bekannt, dass der Südosten von Berlin enorm wächst und die Flughafenregion BER mit täglich 85.000 Pendlerinnen und Pendlern deutlich überlastet sein wird. Doch während Autobahn- und Bahnanbindung des Hauptstadtflughafens inzwischen gesichert sind, fehlt trotz früherer Ankündigungen eine zeitgemäße Lösung für den Radverkehr.

Der Flughafen braucht eine sichere und komfortable Radwegeanbindung – und natürlich ein großes Fahrradparkhaus. Wir fordern die Verantwortlichen dringend dazu auf, jetzt unverzüglich Flächen für den Radschnellweg Berlin – BER – Königs-Wusterhausen zu sichern. Zu einem Großbauprojekt des 21. Jahrhunderts gehört unverzichtbar auch eine leistungsfähige Radschnellweg-Anbindung – das gilt übrigens auch für die Tesla-Gigafactory in Grünheide.

Berlin muss die Radschnellverbindung "Y-Trasse" jetzt schon über Adlershof hinaus planen, um den Lückenschluss bis zur Berliner Grenze zu sichern.

Die Gemeinde Schönefeld darf nicht mit der Vermarktung der Flächen rund um den Flughafen beginnen, bevor nicht die Flächen für den Radschnellweg gesichert sind. Sind die Gebiete erst einmal verkauft und bebaut, bedeutet das das Aus für einen BER-Radschnellweg. Außerdem ist es dringend notwendig, dass das Land Brandenburg die Verantwortung für diese überregional bedeutsamen Radwegeverbindungen übernimmt. Die Kommunen sind damit heillos überfordert.

Vorbild Fraport
Für den Frankfurter Großflughafen wurde extra ein vom Bundesverkehrsministerium gefördertes Modellprojekt „Fahrradfreundliche Gewerbegebiete am Beispiel des Frankfurter Flughafens“ durchgeführt. In der umliegenden Region Rhein-Main wurden Flächen für den Bau von modernen Radschnellwegen angekauft. Ziel ist, bis 2030 zehn Prozent der Beschäftigten sowie zahlreiche Flughafen-Besucher für die Fahrt mit dem Rad zu motivieren. Die Fraport AG ist vom ADFC als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ zertifiziert und betreibt ein eigenes Internetangebot „Mit dem Fahrrad zum Flughafen“.

Koordinationsstelle notwendig
Vorbildlich am Beispiel Frankfurt ist auch, dass es dort frühzeitig eine Instanz gab, die Planung, Bauaufsicht und Finanzierung der Radinfrastruktur für alle Beteiligten koordinierte – nämlich der Regionalverband Frankfurt Rhein Main. Der ADFC fordert eine solche Koordinationsstelle auch für die Rad-Anbindung des Flughafen BER.

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https://berlin.adfc.de/artikel/adfc-fordert-anbindung-des-flughafens-ber-ans-radverkehrsnetz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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