Aus raus, Leben rein. Paris, Wien, Madrid zeigen bereits: Wer den Kfz-Verkehr aktiv einschränkt, schafft mehr Lebensqualität für alle.

Aus raus, Leben rein. Paris, Wien, Madrid zeigen bereits: Wer den Kfz-Verkehr aktiv einschränkt, schafft mehr Lebensqualität für alle. © ADFC

Abkehr von der autogerechten Stadt

Berlin muss die Stadt revitalisieren, indem es den Kfz-Verkehr reduziert und entschleunigt.

Stadt revitalisieren (Umbauprojekte)

  • Damit Menschen stadtweit die Vorteile von lebendigen, autofreien Kiezen erleben können, erproben Senat und Bezirke in jedem Bezirk autofreie und autoreduzierte Begegnungsorte ähnlich der Friedrichstraße.
  • Die Bezirke fördern aktiv lebendige, autofreie Kieze und stoppen den Durchgangsverkehr, zum Beispiel durch modale Filter in den Nebenstraßen (etwa nach dem Beispiel der Diagonalsperre im Samariterkiez).
  • Der Senat fördert aktiv lebendige, autofreie Kieze, indem er in Zusammenarbeit mit den Bezirken in den kommenden fünf Jahren mindestens fünf Kiezblocks pro Bezirk nach dem Vorbild von Barcelona erprobt.
  • Der Senat investiert nicht weiter in den Ausbau von Schnellstraßen: Die Lärmsanierung bestehender Berliner Autobahnen und die Instandhaltung derer hat Priorität vor jedem Neubau.
  • Der Senat setzt sich dafür ein, dass der Weiterbau der A 100 ersatzlos aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen wird. Berlin hat bereits ein sehr dichtes Straßen- und Schienennetz.
  • Schnellstraßen und Autobahnen werden sukzessive rückgebaut. Zum Beispiel:
  1. Rückbau der autobahnartigen Ost-West-Achse (Kaiserdamm–Bismarckstr.–Str. des 17. Juni) auf max. zwei Kfz-Streifen pro Richtung und Herstellung einer Radschnellverbindung sowie Wiederherstellung der Doppelallee.
  2. Rückbau der A 104 (Breitenbachplatz).
  • Als Auflage für alle Großbauprojekte im Bereich Wohnen und Gewerbe gilt: Der Radverkehr wird mitgedacht. Neue Wohn- und Gewerbegebiete müssen über sichere Radverkehrsanlagen an die angrenzenden Quartiere angeschlossen werden und es werden ausreichend Abstellmöglichkeiten für (Lasten-)Räder bereitgestellt. Dazu gehören z. B. die neuen Stadtquartiere:
  1. Schumacher Quartier, Reinickendorf
  2. Wasserstadt Oberhavel, Spandau
  3. Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick, Köpenick
  • Der Senat bessert bei dem Großbauprojekt BER in puncto Radverkehr nach: Um den ca. 80.000 Pendler*innen eine sichere An- und Abreise auch per Rad zu ermöglichen, wird der südliche Radschnellweg in Berlin (Y-Trasse) über Adlershof hinaus geplant und so der Lückenschluss bis zur Landesgrenze gesichert.
  • Als Auflage für Brückenneu- und -umplanungen gilt: Pro Fahrtrichtung erhalten sie einen separaten Streifen für den Radverkehr. Beispiele für die kommenden Jahre sind:
  1. Elsenbrücke, Treptow
  2. Mühlendammbrücke, Mitte
  3. Lange Brücke, Köpenick
  4. Rudolf-Wissell-Brücke, Charlottenburg

Kfz-Verkehr reduzieren und entschleunigen

  • Der Senat reduziert aktiv den Kfz-Verkehr: In den nächsten zehn Jahren wird so die Zahl der Kfz in der Stadt halbiert.
  • Der Senat beschließt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit fossilen Verbrennungsmotoren, das spätestens ab 2030 gilt.
  • Senat und Bezirke wandeln im öffentlichen Raum bis 2030 pro Jahr 60.000 Kfz-Parkplätze um, sodass Platz für eine menschengerechte Umgestaltung frei wird.
  1. Der Senat wandelt öffentliche Parkplätze an Hauptverkehrsstraßen in Flächen für breite Radverkehrsanlagen und Grünflächen (Bodenentsiegelung, Bäume) um.
  2. Die Bezirke bauen Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr zugunsten von breiteren, separaten Geh- und Radwegen, Grün-, Spiel-, Sport- und Gemeinschaftsflächen (z. B. auch Gastronomie oder Bänke und andere Stadtmöbel im Seitenraum) zurück. Die Flächengewinnung schafft Synergien für eine verbesserte Aufenthalts- und Lebensqualität in den Kiezen.

Diese Maßnahmen werden als Teil des Koalitionsvertrags in einem Plan verbindlich festgelegt und veröffentlicht. Die Zwischenziele und -ergebnisse werden innerhalb der Legislaturperiode regelmäßig überprüft und angepasst.

  • Die Bezirke bewirtschaften den öffentlichen Parkraum innerhalb der Umweltzone ab sofort flächendeckend. Spätestens ab 2023 wird die Parkraumbewirtschaftung über die Umweltzone hinaus sukzessive ausgeweitet. Der Senat erhöht die Parkgebühren deutlich; Parken im Stadtzentrum ist nicht billiger als eine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Der Senat verteuert ab sofort den Anwohnerparkausweis auf mindestens 240 Euro pro Jahr bzw. so, dass der rechtliche Rahmen bis zum Maximum ausgeschöpft wird. Die Kosten eines Anwohnerparkausweises nähern sich so schrittweise den Kosten für einen Pkw-Stellplatz in einem Parkhaus an.
  • Senat und Bezirke reduzieren „Elterntaxi-Fahrten“, indem berlinweit das Konzept „Schulstraßen“ nach Wiener Vorbild eingeführt wird. Dies beinhaltet ein temporäres Durchfahrtsverbot für den Kfz-Verkehr 30 Minuten vor Schulbeginn und nach Unterrichtsende.
  • Berlin schöpft im Rahmen seiner Landeszuständigkeit in der Straßengesetzgebung die Möglichkeiten voll und umfangreich stadtweit aus, um die Höchstgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs zu reduzieren und für Verkehrsberuhigung zu sorgen. Darunter fallen etwa das Herauslösen von Straßen aus dem Hauptverkehrsnetz und das Ausweisen von längeren Tempo-30-Abschnitten zum Zweck der Schulwegsicherheit, der Luftreinhaltung oder des Lärmschutzes.
  • Senat und Bezirke erhöhen die Kontrolldichte von Polizei und Ordnungsämtern, um die Einhaltung bestehender und neu angeordneter Verkehrsregeln sicherzustellen.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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