Abkehr von der autogerechten Stadt
Berlin muss die Stadt revitalisieren, indem es den Kfz-Verkehr reduziert und entschleunigt.
Stadt revitalisieren (Umbauprojekte)
- Damit Menschen stadtweit die Vorteile von lebendigen, autofreien Kiezen erleben können, erproben Senat und Bezirke in jedem Bezirk autofreie und autoreduzierte Begegnungsorte ähnlich der Friedrichstraße.
- Die Bezirke fördern aktiv lebendige, autofreie Kieze und stoppen den Durchgangsverkehr, zum Beispiel durch modale Filter in den Nebenstraßen (etwa nach dem Beispiel der Diagonalsperre im Samariterkiez).
- Der Senat fördert aktiv lebendige, autofreie Kieze, indem er in Zusammenarbeit mit den Bezirken in den kommenden fünf Jahren mindestens fünf Kiezblocks pro Bezirk nach dem Vorbild von Barcelona erprobt.
- Der Senat investiert nicht weiter in den Ausbau von Schnellstraßen: Die Lärmsanierung bestehender Berliner Autobahnen und die Instandhaltung derer hat Priorität vor jedem Neubau.
- Der Senat setzt sich dafür ein, dass der Weiterbau der A 100 ersatzlos aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen wird. Berlin hat bereits ein sehr dichtes Straßen- und Schienennetz.
- Schnellstraßen und Autobahnen werden sukzessive rückgebaut. Zum Beispiel:
- Rückbau der autobahnartigen Ost-West-Achse (Kaiserdamm–Bismarckstr.–Str. des 17. Juni) auf max. zwei Kfz-Streifen pro Richtung und Herstellung einer Radschnellverbindung sowie Wiederherstellung der Doppelallee.
- Rückbau der A 104 (Breitenbachplatz).
- Als Auflage für alle Großbauprojekte im Bereich Wohnen und Gewerbe gilt: Der Radverkehr wird mitgedacht. Neue Wohn- und Gewerbegebiete müssen über sichere Radverkehrsanlagen an die angrenzenden Quartiere angeschlossen werden und es werden ausreichend Abstellmöglichkeiten für (Lasten-)Räder bereitgestellt. Dazu gehören z. B. die neuen Stadtquartiere:
- Schumacher Quartier, Reinickendorf
- Wasserstadt Oberhavel, Spandau
- Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick, Köpenick
- Der Senat bessert bei dem Großbauprojekt BER in puncto Radverkehr nach: Um den ca. 80.000 Pendler*innen eine sichere An- und Abreise auch per Rad zu ermöglichen, wird der südliche Radschnellweg in Berlin (Y-Trasse) über Adlershof hinaus geplant und so der Lückenschluss bis zur Landesgrenze gesichert.
- Als Auflage für Brückenneu- und -umplanungen gilt: Pro Fahrtrichtung erhalten sie einen separaten Streifen für den Radverkehr. Beispiele für die kommenden Jahre sind:
- Elsenbrücke, Treptow
- Mühlendammbrücke, Mitte
- Lange Brücke, Köpenick
- Rudolf-Wissell-Brücke, Charlottenburg
Kfz-Verkehr reduzieren und entschleunigen
- Der Senat reduziert aktiv den Kfz-Verkehr: In den nächsten zehn Jahren wird so die Zahl der Kfz in der Stadt halbiert.
- Der Senat beschließt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit fossilen Verbrennungsmotoren, das spätestens ab 2030 gilt.
- Senat und Bezirke wandeln im öffentlichen Raum bis 2030 pro Jahr 60.000 Kfz-Parkplätze um, sodass Platz für eine menschengerechte Umgestaltung frei wird.
- Der Senat wandelt öffentliche Parkplätze an Hauptverkehrsstraßen in Flächen für breite Radverkehrsanlagen und Grünflächen (Bodenentsiegelung, Bäume) um.
- Die Bezirke bauen Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr zugunsten von breiteren, separaten Geh- und Radwegen, Grün-, Spiel-, Sport- und Gemeinschaftsflächen (z. B. auch Gastronomie oder Bänke und andere Stadtmöbel im Seitenraum) zurück. Die Flächengewinnung schafft Synergien für eine verbesserte Aufenthalts- und Lebensqualität in den Kiezen.
Diese Maßnahmen werden als Teil des Koalitionsvertrags in einem Plan verbindlich festgelegt und veröffentlicht. Die Zwischenziele und -ergebnisse werden innerhalb der Legislaturperiode regelmäßig überprüft und angepasst.
- Die Bezirke bewirtschaften den öffentlichen Parkraum innerhalb der Umweltzone ab sofort flächendeckend. Spätestens ab 2023 wird die Parkraumbewirtschaftung über die Umweltzone hinaus sukzessive ausgeweitet. Der Senat erhöht die Parkgebühren deutlich; Parken im Stadtzentrum ist nicht billiger als eine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Der Senat verteuert ab sofort den Anwohnerparkausweis auf mindestens 240 Euro pro Jahr bzw. so, dass der rechtliche Rahmen bis zum Maximum ausgeschöpft wird. Die Kosten eines Anwohnerparkausweises nähern sich so schrittweise den Kosten für einen Pkw-Stellplatz in einem Parkhaus an.
- Senat und Bezirke reduzieren „Elterntaxi-Fahrten“, indem berlinweit das Konzept „Schulstraßen“ nach Wiener Vorbild eingeführt wird. Dies beinhaltet ein temporäres Durchfahrtsverbot für den Kfz-Verkehr 30 Minuten vor Schulbeginn und nach Unterrichtsende.
- Berlin schöpft im Rahmen seiner Landeszuständigkeit in der Straßengesetzgebung die Möglichkeiten voll und umfangreich stadtweit aus, um die Höchstgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs zu reduzieren und für Verkehrsberuhigung zu sorgen. Darunter fallen etwa das Herauslösen von Straßen aus dem Hauptverkehrsnetz und das Ausweisen von längeren Tempo-30-Abschnitten zum Zweck der Schulwegsicherheit, der Luftreinhaltung oder des Lärmschutzes.
- Senat und Bezirke erhöhen die Kontrolldichte von Polizei und Ordnungsämtern, um die Einhaltung bestehender und neu angeordneter Verkehrsregeln sicherzustellen.