Mobilitätsgesetz jetzt umsetzen! Der ADFC demonstriert für die Verkehrswende auf dem Globalen Klimastreik im März 2024

Mobilitätsgesetz jetzt umsetzen! Der ADFC demonstriert für die Verkehrswende auf dem Globalen Klimastreik im März 2024 © © Dirk Michael Deckbar

10+3 Forderungen des ADFC Berlin an den Senat

Was wir von der Regierung bis zum Ende der Legislatur 2026 erwarten.

Berlin, April 2024

Vor der Abgeordnetenhauswahl 2021 hat der ADFC Berlin in einem Forderungskatalog detailliert ausformuliert, mittels welcher Maßnahmen sich Berlin in der Legislaturperiode 2021-2026 einer lebenswerten Zukunft nähern kann. Nach der Hälfte der Zeit zeigen wir auf, welche Schritte wir vom Senat unbedingt bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst 2026 erwarten. Dabei orientieren wir uns auch am Radverkehrsplan. Denn mit dem 2021 verabschiedeten Radverkehrsplan wurde ein guter Plan entwickelt, um das Berliner Mobilitätsgesetz umzusetzen.

 

10 Forderungen an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst 2026

 

1. 450 Kilometer Fahrrad-Vorrangnetz

Das Vorrangnetz ist das Herzstück des Radnetzes. Es wurde in einem mehrjährigen Prozess ausgearbeitet. Die im Radverkehrsplan definierten Qualitätsstandards sind einzuhalten. Der Radverkehrsplan sieht für April 2023 bis September 2026 450 Kilometer vor.

 

2. 125 Kilometer Fahrrad-Ergänzungsnetz

Das Ergänzungsnetz verfeinert das Vorrangnetz. 125 Kilometer entspricht dem, was der Radverkehrsplan für April 2023 bis September 2026 vorsieht.

 

3. 200 Kilometer sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen

Auch die Hauptverkehrsstraßen außerhalb des Radnetzes erhalten gemäß Mobilitätsgesetz sichere Radwege. Anteilig müssen von April 2023 bis September 2026 200 Kilometer gebaut werden.

 

4. Baubeginn der fünf am weitesten vorangeschrittenen Radschnellverbindungen

Radschnellverbindungen verbinden Innen- und Außenbezirke auf komfortablen Wegen und bieten hohe Qualität. Sie sind ideal fürs Pendeln. Laut Gesetz müssen alle bis 2030 fertig werden.

 

5. 30 Kreuzungen pro Jahr sicher machen und zweistreifiges Abbiegen nur noch mit getrennter Signalisierung

Laut Mobilitätsgesetz sind in Berlin mindestens 30 der gefährlichsten Kreuzungen mit den meisten Unfällen mit Verletzten und Schwerverletzten pro Jahr so sicher wie möglich umzubauen. Wenn Kraftfahrzeuge auf zwei parallelen Fahrstreifen abbiegen, ist der bevorrechtigte Geradeausverkehr zu Fuß oder mit dem Rad sehr schwer zu sehen und es kommt häufig zu schlimmen Unfällen. Deshalb ist in solchen Fällen eine gesonderte Grünphase des abbiegenden Verkehrs längst geltende Norm. In Berlin noch bestehende gleichzeitige Schaltungen müssen umgehend umgestaltet werden.

 

6. Baubeginn von sechs Fahrradparkhäusern und 20.000 Stellplätze für Fahrräder an ÖPNV-Haltestellen

Die Fahrradparkhäuser u.a. an den Stationen Ostkreuz, Schöneweide, Mahlsdorf, Haselhorst, Landsberger Allee und Pankow sind am weitesten fortgeschritten. Berlin hat sich verpflichtet, bis 2030 50.000 Stellplätze an ÖPNV-Stationen einzurichten.

 

7. 12 Schulstraßen, 400 Gefahrenstellen auf Schulwegen beseitigen und Tempo 30 vor allen Schulen, Kitas und Seniorenheimen

Tempo 30 sollte eine Selbstverständlichkeit vor sensiblen Einrichtungen sein, ist es in Berlin aber längst noch nicht. Schulstraßen ermöglichen Kindern auf dem Rad oder zu Fuß selbstständig mobil zur Schule zu kommen, indem der Autoverkehr zu den Bring- und Holzeiten oder ganztägig draußen bleibt. Sie erhöhen die Schulwegsicherheit und entlasten die Eltern. Laut Mobilitätsgesetz sind in jedem Bezirk pro Jahr zehn Gefahrenstellen auf Schulwegen zu beseitigen.

 

8. Verabschiedung der StVG-Reform vorantreiben

Die wichtigste Maßnahme zum Bürokratieabbau im Verkehrswesen wäre die StVG-Reform und eine StVO-Reform, die zusätzlich die Anordnung von Tempo 30 an innerörtlichen Hauptstraßen als Standard setzt oder stark vereinfacht. Der Berliner Senat muss alle Mittel ergreifen, damit diese Reformen so schnell wie möglich verabschiedet werden.

 

9. Baubeginn für ein niederländisches Kreuzungsdesign an mindestens einer Modellkreuzung in Berlin

Das niederländische Kreuzungsdesign verbessert die Sichtbeziehungen, reduziert die Komplexität von Abbiegevorgängen, verschafft mehr Reaktionszeit, sorgt für geringeres Tempo und schafft so mehr Verkehrssicherheit.

 

10. Funktionierenden Winter- und Reinigungsdienst für das Radnetz einrichten und die Kapazitäten dafür bei der BSR hinterlegen

Fahrradinfrastruktur ist nicht sicher und gut befahrbar, wenn Schnee, Eis, Schmutz und matschiges Laub darauf liegen und Baumtriebe den Weg versperren. Im Vorrangnetz ist laut Radverkehrsplan eine sichere Nutzbarkeit ab 7:00 Uhr zu gewährleisten, analog zu sonstigen vorrangig im Winterdienst zu behandelnden Hauptstraßen sowie Straßen, auf denen der ÖPNV fährt. Bei der Berliner Stadtreinigung und in den Bezirksämtern sind ausreichend Fahrzeuge, Personal und Material dafür aufzubauen.

 

3 Forderungen an weitere Senatsverwaltungen

1. Ermittlungsgruppe Fahrraddiebstahl einrichten (Auswertung, Verfolgung, Prävention)

Die Auklärungsquote der Polizei beim Fahrraddiebstahl in Berlin liegt bei 4 Prozent. Zur Verbesserung dieser Quote richtet die Senatverwaltung für Inneres und Sport bei der Polizei Berlin eine Ermittlungsgruppe Fahrraddiebstahl ein. Diese ist zentral dafür zuständig, Fahrraddiebstähle auszuwerten und zu verfolgen und implementiert auch Präventionsstrategien.

 

2. Masterstudiengang urbane Verkehrswende einrichten

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege fördert die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses und den Wissensaufbau im Bereich Verkehrswende, indem an einer Berliner Universität eine Fahrradprofessur sowie ein Masterstudiengang „Urbane Verkehrswende“ eingerichtet werden.

 

3. Beratungsstelle für die Umstellung betrieblicher Logistik auf Radverkehr für KMU einrichten

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe richtet eine Beratungsstelle für die Umstellung betrieblicher Logistik ein, die sich im Besonderen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet. Der Senat betreibt außerdem eine dauerhafte Beratungsstelle für kleinere und mittlere Unternehmen zum Einsatz von Lastenrädern und Velotaxis, inklusive umfangreicher Testmöglichkeiten.

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https://berlin.adfc.de/artikel/10-3-forderungen-des-adfc-berlin-an-den-senat

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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