Mobilitätsgesetz jetzt umsetzen! Der ADFC demonstriert für die Verkehrswende auf dem Globalen Klimastreik im März 2024

Mobilitätsgesetz jetzt umsetzen! Der ADFC demonstriert für die Verkehrswende auf dem Globalen Klimastreik im März 2024 © © Dirk Michael Deckbar

10+3 Forderungen des ADFC Berlin an den Senat

Was wir von der Regierung bis zum Ende der Legislatur 2026 erwarten.

Berlin, April 2024

Vor der Abgeordnetenhauswahl 2021 hat der ADFC Berlin in einem Forderungskatalog detailliert ausformuliert, mittels welcher Maßnahmen sich Berlin in der Legislaturperiode 2021-2026 einer lebenswerten Zukunft nähern kann. Nach der Hälfte der Zeit zeigen wir auf, welche Schritte wir vom Senat unbedingt bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst 2026 erwarten. Dabei orientieren wir uns auch am Radverkehrsplan. Denn mit dem 2021 verabschiedeten Radverkehrsplan wurde ein guter Plan entwickelt, um das Berliner Mobilitätsgesetz umzusetzen.

 

10 Forderungen an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst 2026

 

1. 450 Kilometer Fahrrad-Vorrangnetz

Das Vorrangnetz ist das Herzstück des Radnetzes. Es wurde in einem mehrjährigen Prozess ausgearbeitet. Die im Radverkehrsplan definierten Qualitätsstandards sind einzuhalten. Der Radverkehrsplan sieht für April 2023 bis September 2026 450 Kilometer vor.

 

2. 125 Kilometer Fahrrad-Ergänzungsnetz

Das Ergänzungsnetz verfeinert das Vorrangnetz. 125 Kilometer entspricht dem, was der Radverkehrsplan für April 2023 bis September 2026 vorsieht.

 

3. 200 Kilometer sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen

Auch die Hauptverkehrsstraßen außerhalb des Radnetzes erhalten gemäß Mobilitätsgesetz sichere Radwege. Anteilig müssen von April 2023 bis September 2026 200 Kilometer gebaut werden.

 

4. Baubeginn der fünf am weitesten vorangeschrittenen Radschnellverbindungen

Radschnellverbindungen verbinden Innen- und Außenbezirke auf komfortablen Wegen und bieten hohe Qualität. Sie sind ideal fürs Pendeln. Laut Gesetz müssen alle bis 2030 fertig werden.

 

5. 30 Kreuzungen pro Jahr sicher machen und zweistreifiges Abbiegen nur noch mit getrennter Signalisierung

Laut Mobilitätsgesetz sind in Berlin mindestens 30 der gefährlichsten Kreuzungen mit den meisten Unfällen mit Verletzten und Schwerverletzten pro Jahr so sicher wie möglich umzubauen. Wenn Kraftfahrzeuge auf zwei parallelen Fahrstreifen abbiegen, ist der bevorrechtigte Geradeausverkehr zu Fuß oder mit dem Rad sehr schwer zu sehen und es kommt häufig zu schlimmen Unfällen. Deshalb ist in solchen Fällen eine gesonderte Grünphase des abbiegenden Verkehrs längst geltende Norm. In Berlin noch bestehende gleichzeitige Schaltungen müssen umgehend umgestaltet werden.

 

6. Baubeginn von sechs Fahrradparkhäusern und 20.000 Stellplätze für Fahrräder an ÖPNV-Haltestellen

Die Fahrradparkhäuser u.a. an den Stationen Ostkreuz, Schöneweide, Mahlsdorf, Haselhorst, Landsberger Allee und Pankow sind am weitesten fortgeschritten. Berlin hat sich verpflichtet, bis 2030 50.000 Stellplätze an ÖPNV-Stationen einzurichten.

 

7. 12 Schulstraßen, 400 Gefahrenstellen auf Schulwegen beseitigen und Tempo 30 vor allen Schulen, Kitas und Seniorenheimen

Tempo 30 sollte eine Selbstverständlichkeit vor sensiblen Einrichtungen sein, ist es in Berlin aber längst noch nicht. Schulstraßen ermöglichen Kindern auf dem Rad oder zu Fuß selbstständig mobil zur Schule zu kommen, indem der Autoverkehr zu den Bring- und Holzeiten oder ganztägig draußen bleibt. Sie erhöhen die Schulwegsicherheit und entlasten die Eltern. Laut Mobilitätsgesetz sind in jedem Bezirk pro Jahr zehn Gefahrenstellen auf Schulwegen zu beseitigen.

 

8. Verabschiedung der StVG-Reform vorantreiben

Die wichtigste Maßnahme zum Bürokratieabbau im Verkehrswesen wäre die StVG-Reform und eine StVO-Reform, die zusätzlich die Anordnung von Tempo 30 an innerörtlichen Hauptstraßen als Standard setzt oder stark vereinfacht. Der Berliner Senat muss alle Mittel ergreifen, damit diese Reformen so schnell wie möglich verabschiedet werden.

 

9. Baubeginn für ein niederländisches Kreuzungsdesign an mindestens einer Modellkreuzung in Berlin

Das niederländische Kreuzungsdesign verbessert die Sichtbeziehungen, reduziert die Komplexität von Abbiegevorgängen, verschafft mehr Reaktionszeit, sorgt für geringeres Tempo und schafft so mehr Verkehrssicherheit.

 

10. Funktionierenden Winter- und Reinigungsdienst für das Radnetz einrichten und die Kapazitäten dafür bei der BSR hinterlegen

Fahrradinfrastruktur ist nicht sicher und gut befahrbar, wenn Schnee, Eis, Schmutz und matschiges Laub darauf liegen und Baumtriebe den Weg versperren. Im Vorrangnetz ist laut Radverkehrsplan eine sichere Nutzbarkeit ab 7:00 Uhr zu gewährleisten, analog zu sonstigen vorrangig im Winterdienst zu behandelnden Hauptstraßen sowie Straßen, auf denen der ÖPNV fährt. Bei der Berliner Stadtreinigung und in den Bezirksämtern sind ausreichend Fahrzeuge, Personal und Material dafür aufzubauen.

 

3 Forderungen an weitere Senatsverwaltungen

1. Ermittlungsgruppe Fahrraddiebstahl einrichten (Auswertung, Verfolgung, Prävention)

Die Auklärungsquote der Polizei beim Fahrraddiebstahl in Berlin liegt bei 4 Prozent. Zur Verbesserung dieser Quote richtet die Senatverwaltung für Inneres und Sport bei der Polizei Berlin eine Ermittlungsgruppe Fahrraddiebstahl ein. Diese ist zentral dafür zuständig, Fahrraddiebstähle auszuwerten und zu verfolgen und implementiert auch Präventionsstrategien.

 

2. Masterstudiengang urbane Verkehrswende einrichten

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege fördert die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses und den Wissensaufbau im Bereich Verkehrswende, indem an einer Berliner Universität eine Fahrradprofessur sowie ein Masterstudiengang „Urbane Verkehrswende“ eingerichtet werden.

 

3. Beratungsstelle für die Umstellung betrieblicher Logistik auf Radverkehr für KMU einrichten

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe richtet eine Beratungsstelle für die Umstellung betrieblicher Logistik ein, die sich im Besonderen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet. Der Senat betreibt außerdem eine dauerhafte Beratungsstelle für kleinere und mittlere Unternehmen zum Einsatz von Lastenrädern und Velotaxis, inklusive umfangreicher Testmöglichkeiten.

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