Pop-Up-Radwege: Gekommen, um zu bleiben
Pop-Up-Radwege bleiben bestehen. Von Lisa Feitsch.
In einem Beschluss Anfang September hat das Berliner Verwaltungsgericht nach einer Klage eines AfD-Abgeordneten die Zulässigkeit von Pop-Up-Radwegen grundsätzlich bestätigt. Das Verwaltungsgericht stieß sich jedoch daran, dass die Einrichtung dieser Radwege mit der Corona-Pandemie begründet worden ist. Es müsse die Verkehrssicherheit als Argument im Vordergrund stehen, hieß es.
Jeder, der im Alltag mit dem Rad unterwegs ist, weiß von der Gefahr, die von mehrspurigen Straßen, ungeschützten Radwegen und schnellem Autoverkehr für Radfahrende ausgeht. Mehr Platz fürs Rad im Verkehr erhöht die Sicherheit für Radfahrende. Das lässt sich leicht begründen. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestagesbestätigte bereits, dass Städte zur schnellen Verbesserung der Verkehrs sich erheit für Radfahrende auch Pop- Up Radwege anlegen können.
Wir bleiben gelassen: Die neuen Radwegkilometer, die Berlin im Frühjahr durch die temporären Pop-Up-Radwege dazugewonnen hat, werden nicht wie der verschwinden. Im Gegenteil, es werden mehr werden und sie werden verstetigt. Der ADFC Berlin begrüßt ausdrücklich, dass der Senat Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt hat und diese nun in zweiter Instanz geprüft wird.
Gleichzeitig fordert der ADFC Berlin den Senat dazu auf, mit der Verkehrswende weiter zu machen und berlinweit weitere Pop-Up-Radwege anzuordnen. Friedrichshain-Kreuzberg tut genau das in Zusammenarbeit mit dem Senat und kündigt einen neuen Pop-Up-Radweg in der Lindenstraße an. Bereits Anfang Oktober gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bekannt: Die beklagten Pop-Up-Radwege müssen vorerst nicht zurückgebaut werden. Bis das Gericht eine Entscheidung über das vom Senat angefochtene Verwaltungsgerichtsurteil gefällt hat, bleiben die Radwege bestehen.