Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Berlin e. V.

Verbände schenken dem Senat ein Radnetz

Symbolische Übergabe des Radnetzes an den Staatssekretär für Verkehr, Ingmar Streese. Vertreter*innen der Verbände (v. l. n. r.): Sophier Lattke (Changing Cities), Tilmann Heuser (BUND Berlin), Evan Vosberg (ADFC Berlin), Hener v. Marschall (VCD Nordost). Foto: Norbert Michalke © ADFC Berlin

Verbände schenken Senat fertiges Radnetz, Version 2.0

Verbände überreichten der Senatsverwaltung für Verkehr das Radnetz als Weihnachtsgeschenk. Das Mobilitätsgesetz schreibt bis Sommer 2019 die Erarbeitung eines Netzplans für den Radverkehr vor. Doch der Senat ist weiterhin in Verzug.

Schon im Jahr 2018, dem Geburtsjahr des Berliner Mobilitätsgesetzes, entwarfen Aktive des ADFC Berlin gemeinsam mit VCD Nordost, BUND Berlin und Changing Cities auf eigene Faust ein Radnetz für Berlin. Die überarbeitete, finale Version überreichten sie der Senatsverwaltung für Verkehr im Winter 2019 als Weihnachtsgeschenk. Das Mobilitätsgesetz schrieb bis Sommer 2019 die Erarbeitung eines Netzplans für den Radverkehr vor. Doch der Senat war lange im Verzug. Erst seit 2022 gilt das Berliner Radnetz als beschlossen.

Das Berliner Mobilitätsgesetz sieht für Radfahrerinnen und Radfahrer ein stadtweites Netz aus sicheren und bequemen Verbindungen vor. Der Netzplan ist von der Senatsverwaltung für Verkehr binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes zu erarbeiten (§41 (3) MobG) und hätte daher schon im Juli 2019 vorliegen müssen. Die Zivilgesellschaft stellte bereits im Oktober 2018 einen eigenen Entwurf vor. Entwickelt wurde er von mehr als 30 Ehrenamtlichen aus allen zwölf Bezirken, die dafür ihr planerisches Know-How, ihre detaillierten Ortskenntnisse und jahrelangen Alltagserfahrungen mit dem Rad einsetzen konnten. Die überarbeitete Version enthält nun einen bislang fehlenden Bezirk, die geplanten Radschnellverbindungen samt Anbindungen ans Netz und wurde von Fehlern bereinigt. Die Verbände sehen den Plan als Unterstützung für die Senatsverwaltung und wünschen sich, dass möglichst große Teile übernommen werden.

“Statt nur zu meckern, wollen wir mit anpacken. Wir wissen, dass es der Senatsverwaltung nicht an Willen mangelt. Unser Netzplan soll als Input dienen, damit es nun zügig voran geht und neue Radfahrende gewonnen werden können”, so Tobias Kraudzun von Changing Cities.

“Ohne definiertes Netz werden wird es auch keine großen Planungen geben. Wir brauchen dringend ein Netz für den Radverkehr, das so gut funktioniert wie für den heutigen Kfz-Verkehr. Deshalb hoffen wir, dass mit unserer Hilfe die Entwicklung zur fahrradfreundlichen Stadt endlich ins Rollen kommt”, so Evan Vosberg von ADFC.

„Ein durchgehendes Radnetz erleichtert für Kfz-Fahrer*innen den Umstieg auf andere Mobilitätsformen: Von zu Hause aus radelt man komfortabel und schnell zur nächsten ÖPNV-Möglichkeit, parkt seinen Rad sicher und wechselt in den ÖPNV, um in die Innenstadt zu kommen. Oder umgekehrt: Mit dem ÖPNV kostengünstig in die Stadt und die letzte Meile zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz fährt man flüssig und sicher mit dem Rad“, argumentiert Heiner von Marschall vom VCD Nordost.

Das Radnetz ist darüber hinaus ein entscheidender Bestandteil des Radverkehrsplans, der bis Sommer 2020 fertiggestellt werden soll. Jede Verschiebung des Fertigstellungstermins verzögert die Verkehrswende in Berlin. Das Radnetz stellt den Zielzustand für das Jahr 2030 dar: mit Radschnellverbindungen, einem Vorrangnetz für Radfahrende, Radverkehrsanlagen an allen Hauptstraßen sowie den Neben-, Fahrradstraßen und Sonderwegen.

Die Eckdaten:

  • Das Netz enthält die zukünftigen Radschnellverbindungen (§ 45 MobG) auf ihrem aktuellen Planungsstand. Ihre Länge beträgt aktuell ca. 190 km.
  • Ergänzt wird es durch ein qualitativ hochwertiges Vorrangnetz (§ 42 MobG) für besonders wichtige Verbindungen mit gesamtstädtischer Bedeutung. Auf dem Vorrangnetz sollen Radfahrende besonders zügig vorankommen. Es besteht aus Fahrradstraßen, Wegen abseits der überfüllten Straßen oder auch klassischen Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen. Das Vorrangnetz weist inklusive der Radschnellverbindungen eine Länge von ca. 1.300 km auf.
  • An allen Hauptverkehrsstraßen sind Radverkehrsanlagen zu errichten (§ 43 MobG), ebenfalls dargestellt im Radnetz. In Berlin gibt es insgesamt ca. 1.600 km Hauptverkehrsstraßen.
  • Neben dem Vorrangnetz und Radwegen an Hauptverkehrsstraßen besteht das Radnetz nach § 44 MobG aus ausgewählten Fahrradstraßen, Nebenstraßen und Sonderwegen. Die vier Verbände planen hier ca. 1.850 km.
  • Das Gesamtnetz hat ein Länge von ca. 3.550 km.
  • Die höheren Kilometerzahlen der Version 2.0 sind insbesondere auf den vor einem Jahr noch fehlenden Bezirk Spandau sowie der Ergänzung der Radschnellverbindungen zurückzuführen.

Link zum Radnetz der Verbände:http://u.osmfr.org/m/254441
 

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