Förderung des Radverkehrs durch die Polizei
Ist auch die Polizei auf dem Fahrrad unterwegs, hat das viele Vorteile.
- Der Senat weitet die Fahrradstaffel der Polizei auf ganz Berlin aus und verstärkt sie bis zum Ende der Legislaturperiode auf mindestens 400 Personen.
- Die Polizei ahndet, wie Ordnungsämter und BVG, das Falschparken auf Bussonderfahrstreifen, an Haltestellen, auf Radverkehrsanlagen und Gehwegen unterschiedslos, insbesondere durch vermehrtes Umsetzen von Kfz.
- Die Polizei stoppt die Tolerierung von falschparkendem Wirtschaftsverkehr („Berliner Linie“) und hält Lieferzonen durch regelmäßige Kontrollen und Umsetzen regelwidrig parkender Fahrzeuge frei.
- In Berlin wurden im Jahr 2020 im Schnitt pro Tag mehr als 80 Fahrräder gestohlen. Die Aufklärungsquote der Polizei lag bei 4–5 Prozent. Zur Verbesserung dieser Quote richtet die Polizei Berlin ab 2022 eine „Ermittlungsgruppe Fahrraddiebstahl“ ein. Diese ist zentral dafür zuständig, Fahrraddiebstähle auszuwerten und zu verfolgen und implementiert auch Präventionsstrategien.
- Ist bei einer Unfallstelle mit Getöteten und Schwerverletzten nicht auszuschließen, dass die Gestaltung der Infrastruktur maßgeblich zur Unfallursache beigetragen hat, sorgt der Senat sowohl durch kurzfristige Maßnahmen (Sperrung der Straßenabschnitte oder Kreuzungen, Rechtsabbiegeverbot o. ä.) als auch durch eine langfristige Umgestaltung für mehr Sicherheit. Die Polizei überwacht die kurzfristig angeordneten Maßnahmen unverzüglich und kontinuierlich. Die Unfallstelle selbst wird innerhalb von fünf Jahren umgestaltet.
- Die Polizei weitet die Verkehrskontrollen in ganz Berlin deutlich aus. Ein besonderes Augenmerk legt sie dabei auf Geschwindigkeitskontrollen in Tempo-30-Zonen sowie im Nebenstraßennetz, wo ein Großteil des Radverkehrs stattfindet. Die dafür zuständigen Einheiten der Polizei werden ggf. vergrößert und es werden zusätzliche geeignete Geräte (Blitzer, etc.) angeschafft. Es werden deutlich mehr Anhängerblitzer angebracht.
- Nach Unfällen mit Schwerverletzten oder Getöteten ermittelt die Staatsanwaltschaft konsequent: Der/Die Fahrer*in wird auch auf Fahrtauglichkeit, Gesundheitszustand, berauschende Substanzen, Medikamenteneinfluss und Sehhilfen überprüft. Das Fahrzeug wird überprüft und es wird ausgewertet, ob der/die Fahrer*in beim Fahren Kommunikationsgeräte wie Mobiltelefone bzw. Navigationsgeräte bedient hat. Bei beruflich tätigen Kraftfahrer*innen wird auch der Betrieb des Arbeitgebers dahingehend komplett überprüft.