Radfahrerin im Herbst

Radfahrerin im Herbst © ADFC Berlin

Auf dem Weg zum Mobilitätsgesetz

 

Der ADFC Berlin war an der Erarbeitung des Entwurfs intensiv beteiligt und begrüßt die endgültige Fassung des Berliner Mobilitätsgesetzes. Jetzt gilt es, dass Gesetz auf die Straße zu bringen.

 

Der ADFC Berlin war an der Erarbeitung des Entwurfs intensiv beteiligt und begrüßt die endgültige Fassung. Eine der großen Herausforderungen ist es, die Inhalte des Gesetzes und die Vorteile einer umweltfreundlichen und platzsparenden Mobilität in die Berliner Stadtgesellschaft zu tragen.

Am 28. Juni 2022 wurde das erste Mobilitätsgesetz Deutschlands vier Jahre alt. Seit genau vier Jahren ist damit für Berlin festgeschrieben, den öffentlichen Raum zu Gunsten von Menschen auf dem Fahrrad, zu Fuß und in Bus und Bahn neu aufzuteilen. Doch die Umsetzung lässt auf sich warten.

Mit dem Mobilitätsgesetz hat Berlin die Chance bekommen, sich weiterzuentwickeln. Statt Pkw-Lärm und Abgaswolken will die Stadt durch mehr Raum für klimafreundliche und gesunde Mobilität lebenswerter und sicherer für alle werden. Jetzt muss Berlin die letzte Chance endlich nutzen. Denn trotz rechtsverbindlicher Beschlüsse, ist auf den Straßen nur wenig zu sehen. Es fehlt an Mut und messbaren Zielen. Statt tatkräftig voranzuschreiten, verlieren sich Senat und Bezirke weiterhin im Verwaltungs-Ping-Pong.

Das Mobilitätsgesetz entstand in einem beispielgebenden Verfahren unter Beteiligung der Zivilgesellschaft. Eines der Ziele des Mobilitätsgesetzes, Paragraph 43, gibt vor, dass sicheres Radfahren auf allen Hauptverkehrsstraßen Berlins möglich sein müsse. Auf ausreichend breiten Wegen zum Überholen, mit sicherem Abstand und Schutz vor parkenden Pkw. Im Ausnahmefall der Corona-Krise hat die Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirk gut funktioniert und in einigen wenigen Bezirken wurde sicheres Radfahren auf so genannten Pop-Up-Radwegen möglich. Mit einer Weiterentwicklung und flächendeckenden Anwendung dieses Verfahrens entlang aller Hauptverkehrsstraßen kann es das Mobilitätsgesetz jetzt zügig auf die Straße schaffen.

Damit es für die Menschen in Berlin endlich möglich ist, sicher und entspannt mit dem Fahrrad von A nach B zu kommen, muss die Stadt u.a. das Schnell-Verfahren der Pop-Up-Radwege jetzt zum Standard machen und auch in Zukunft in allen Bezirken anwenden. Es ist an der Zeit, dass Senat und Bezirke die Bedürfnisse der Berliner Bevölkerung ernst nehmen und die Umgestaltung der Straßen Berlins nicht länger verzögern.

Mittlerweile liegt das Berliner Radnetz als Teil des Berliner Radverkehrsplans vor und legt die Mindeststandards für den Ausbau der Radwege fest. Nach vielen Verspätungen beim Erstellen des Netzes, muss das Berliner Radnetz jetzt endlich nicht nur auf dem Papier, sondern auch auf der Straße landen. Denn statt Flickwerk und Wegen, die im Nichts enden, braucht Berlin dringend ein durchgängiges Netz an guten Radwegen. Nur so kommen die Menschen sicher und bequem, klimafreundlich und gesund auf ihren Wegen durch die Stadt. Dafür muss das Radnetz jetzt auf die Straße. Jetzt müssen Kilometer gemacht werden! Eine Analyse zum Vorankommen findet sich hier.

Nach der Fertigstellung des Entwurfs des Berliner Mobilitätsgesetzes hat die damalige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) die Mitglieder des Berliner Mobilitätsbeirats im August 2027 um eine Stellungnahme gebeten. Die vollständige Stellungnahme des ADFC Berlin findet sich hier.

 

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https://berlin.adfc.de/artikel/auf-dem-weg-zum-mobilitaetsgesetz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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