Radweg mit Schlagloch und Baumwurzeln

Radweg mit Schlagloch und Baumwurzeln © ADFC / April Agentur

Meldung von gefährlichen Radverkehrsanlagen

 

So melden Sie gefährliche Baustellen, Mängel und Hindernisse auf Radverkehrsanlagen - Wir zeigen, wie es funktioniert!

 

Um Radfahren in Berlin für alle sicherer zu machen, helfen Hinweise an die Verwaltung zu

  • radverkehrsbehindernden Baustellen
  • Mängeln auf vorhandenen Radverkehrsanlagen
  • Behinderungen auf Radverkehrsanlagen
  • Ampeln und Straßenbeleuchtung

So funktioniert's:

Für die Meldung von gefährlichen oder diskrimierenden Baustellen gibt es ein Verkehrssicherheitsprojekt Sicher Radfahren an Baustellen mit Hinweisen zur Zuständigkeit und Abläufen und einem Kontaktformular mit Ortsangabe, Beschreibung und möglichst Foto. Zusätzlich bitten wir um eine Kopie an baustellen [at] adfc-berlin.de sowie an die jeweilige Stadtteilgruppe des ADFC. Nach einer solche Meldung lohnt es sich, die Baustelle im Blick zu behalten. Falls sich auch nach Wochen dort nichts ändert, bitten wir um Rückmeldung an baustellen [at] adfc-berlin.de.

Zusätzlich bietet das Land Berlin eine App für Smartphones (Android und iOS) an, mit der u.a. Probleme mit Falschparkern und gefährlichen Baustellen gemeldet werden sollen. Die Meldungen werden dann an das zuständige Bezirksamt zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Angabe einer optionalen E-Mail-Adresse wird auch eine Rückmeldung über den Vorgang versprochen.

Bei besonders gravierenden Verstößen von Baufirmen können sich betroffene Radfahrer direkt mit einer Anzeige an die Polizei wenden. Bei offensichtlich nicht angeordneten Gittern, Schildern, fehlender Beleuchtung usw. ist es sinnvoll, selbst sofort eine Anzeige bei der Polizei gegen »Unbekannt« zu schreiben – zum Beispiel über das Webformular der Polizei Berlin. Es gibt keine Eingangsbestätigung und keine Vorgangsnummer – der Fall wird aber bearbeitet. Es entstehen auch keine Kosten. In jedem Fall ist eine Kopie der Anzeige an den ADFC sinnvoll.

Für Meldungen von Behinderungen oder Mängeln auf Radverkehrsanlagen hat der Senat Berlin die Seite Ordnungsamt Online eingerichtet, über die Bürgerinnen und Bürger Probleme melden können. Momentan funktioniert dies jedoch nicht für die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg. In diesen Bezirken sollte das Ordnungsamt direkt kontaktiert werden.

Meldungen über fahrradbezogene Mängel sollten als Kopie auch dem ADFC mitgeteilt werden, damit der ADFC dem Problem nachgehen kann – einmal an den ADFC Berlin Landesverband und außerdem an die „örtlich zuständige‟ Stadtteilgruppe - Details findet ihr unter dem Menüpunkt Bezirke.

Die Zuständigkeit für Lichtsignalanlagen und Straßenbeleuchtung hat der Senat der Firma Alliander übertragen, siehe Ampeln & Co. – Generalübernehmer. Der dort genannte Link für Störungen ist zz. (Juli 2018) noch nicht freigeschaltet; die Ersatz-Seite Alliander Störungsmelder enthält ein Kontaktformular zur Straßenbeleuchtung und Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) zu Ampeln.

 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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