Radweg mit Schlagloch und Baumwurzeln

Radweg mit Schlagloch und Baumwurzeln © ADFC / April Agentur

Meldung von gefährlichen Radverkehrsanlagen

So melden Sie gefährliche Baustellen, Mängel und Hindernisse auf Radverkehrsanlagen - Wir zeigen, wie es funktioniert!

Um Radfahren in Berlin für alle sicherer zu machen, helfen Hinweise an die Verwaltung zu

  • radverkehrsbehindernden Baustellen
  • Mängeln auf vorhandenen Radverkehrsanlagen
  • Behinderungen auf Radverkehrsanlagen
  • Ampeln und Straßenbeleuchtung

So funktioniert's:

Für die Meldung von gefährlichen oder diskrimierenden Baustellen gibt es ein Verkehrssicherheitsprojekt Sicher Radfahren an Baustellen mit Hinweisen zur Zuständigkeit und Abläufen und einem Kontaktformular mit Ortsangabe, Beschreibung und möglichst Foto. Zusätzlich bitten wir um eine Kopie an baustellen [at] adfc-berlin.de sowie an die jeweilige Stadtteilgruppe des ADFC. Nach einer solche Meldung lohnt es sich, die Baustelle im Blick zu behalten. Falls sich auch nach Wochen dort nichts ändert, bitten wir um Rückmeldung an baustellen [at] adfc-berlin.de.

Zusätzlich bietet das Land Berlin eine App für Smartphones (Android und iOS) an, mit der u.a. Probleme mit Falschparkern und gefährlichen Baustellen gemeldet werden sollen. Die Meldungen werden dann an das zuständige Bezirksamt zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Angabe einer optionalen E-Mail-Adresse wird auch eine Rückmeldung über den Vorgang versprochen.

Bei besonders gravierenden Verstößen von Baufirmen können sich betroffene Radfahrer direkt mit einer Anzeige an die Polizei wenden. Bei offensichtlich nicht angeordneten Gittern, Schildern, fehlender Beleuchtung usw. ist es sinnvoll, selbst sofort eine Anzeige bei der Polizei gegen »Unbekannt« zu schreiben – zum Beispiel über das Webformular der Polizei Berlin. Es gibt keine Eingangsbestätigung und keine Vorgangsnummer – der Fall wird aber bearbeitet. Es entstehen auch keine Kosten. In jedem Fall ist eine Kopie der Anzeige an den ADFC sinnvoll.

Für Meldungen von Behinderungen oder Mängeln auf Radverkehrsanlagen hat der Senat Berlin die Seite Ordnungsamt Online eingerichtet, über die Bürgerinnen und Bürger Probleme melden können. Momentan funktioniert dies jedoch nicht für die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg. In diesen Bezirken sollte das Ordnungsamt direkt kontaktiert werden.

Meldungen über fahrradbezogene Mängel sollten als Kopie auch dem ADFC mitgeteilt werden, damit der ADFC dem Problem nachgehen kann – einmal an den ADFC Berlin Landesverband und außerdem an die „örtlich zuständige‟ Stadtteilgruppe - Details findet ihr unter dem Menüpunkt Bezirke.

Die Zuständigkeit für Lichtsignalanlagen und Straßenbeleuchtung hat der Senat der Firma Alliander übertragen, siehe Ampeln & Co. – Generalübernehmer. Der dort genannte Link für Störungen ist zz. (Juli 2018) noch nicht freigeschaltet; die Ersatz-Seite Alliander Störungsmelder enthält ein Kontaktformular zur Straßenbeleuchtung und Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) zu Ampeln.

 

Verwandte Themen

Familie auf Rändern mit Fahrradanhänger auf städtischer Straße von hinten zu sehen

Kinderroute Sternfahrt

Speziell für Kinder und deren Eltern gibt es zwei Familienrouten zur Sternfahrt am 4. Juni 2023. Hier können Klein und…

Radfahren in der Stadt, Ampelstart von oben

Radverkehr in Berlin

Radverkehr ist leise, klimaschonend und gesund. Das Fahrrad ist schon jetzt für viele Alltagswege in der Stadt das…

Wo ist der Radweg?

10 Tipps zum Radfahren im Winter

Es gibt kein schlechtes Wetter, es gibt nur schlechte Infrastruktur: Viele Menschen fahren das ganze Jahr über mit dem…

Verbände schenken dem Senat ein Radnetz

Verbände schenken Senat fertiges Radnetz, Version 2.0

Verbände überreichten der Senatsverwaltung für Verkehr das Radnetz als Weihnachtsgeschenk. Das Mobilitätsgesetz schreibt…

Sind Radwege breit und vom Kfz-Verkehr geschützt, steigen Groß und Klein gerne aufs Rad.

Auf dem Weg zur lebenswerten Stadt

Berlin muss das Mobilitätsgesetz umsetzen, sein Verwaltungshandeln effektiver machen und die Verkehrswende bundesweit…

Mit Lastenrädern mehr als 16 Mal um die Erde

Wie aus einer verwegenen Idee im ADFC Berlin rund 200 freie fLotte-Lastenräder für die ganze Stadt wurden. Ein…

Schwerlastenrad der Marke Velogista

Hindernisse auf der Strecke

2014 wurde Velogista als Genossenschaft und Hoffnungsträgerin für grüne City-Logistik gegründet. Aber das Unternehmen…

Ein Bezirk wacht auf

Friedrichshain-Kreuzberg zeigt: Verkehrswende geht. Und er zeigt, wo sie beginnt: In der Verwaltung. Denn wo ein Wille,…

Radfahrende fahren bei einer Demo auf einer Straße mit einem Radweg

Fünf Jahre Mobilitätsgesetz Berlin

Am 28. Juni 2023 feiert das Berliner Mobilitätsgesetz sein 5-jähriges Bestehen. Kurz vorher hebelt die Senatorin für…

https://berlin.adfc.de/artikel/meldung-von-gefaehrlichen-radverkehrsanlagen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt