Verkehrszeichen für Tempo 30

Verkehrszeichen für Tempo 30 © Mechtild Lutze

Tempo 30 in Tempelhof

Es gibt bereits auf vielen Nebenstraßen die Anordnung von 30 km/h, aber gerade auf Hauptstraßen ist ein höheres Tempo für Radfahrer*innen gefährlich. Deshalb regen wir die Anordnung von Tempo 30 an, da wo die StVO es vorsieht.

Die Stadtteilgruppe Tempelhof engagiert sich seit April 2022 für Tempo 30 im Bezirk.

In der Novelle der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) wird der Schutz durch Tempo 30 vor besonders schützenswerten Einrichtungen, wie  KiTas, Schulen, Senioreneinrichtungen gefördert.

Wir sind schon sehr erfolgreich

Bisher haben wir für sechs verschiedene Umgebungen schützenswerter Einrichtungen an Hauptverkehrsstraßen Vorschläge für die Anordnung von Tempo 30 gemacht. Wir nennen diese Bereiche Cluster. Dabei kommt dem Projekt zugute, dass zwischen zwei Zonen mit geringerer Geschwindigkeit auch eine Lücke bis zu 300 Metern mit derselben Geschwindigkeitsbegrenzung ausgewiesen werden kann.

Die Übersicht über diese Cluster kann man herunterladen.

Wir haben unsere Ergebnisse aus Tempelhof und Mariendorf an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima, Umweltschutz mit der Bitte geschickt, die Vorschläge so bald wie möglich umzusetzen. Allerdings unterliegt das Verfahren einer Regelung, die besagt, das zunächst ein Prüfverfahren eingeleitet wird, d.h., die Senatsverwaltung schaut, ob es sich tatsächlich um eine schützenswerte Einrichtung handelt und bezieht diese zur Klärung mit ein. Kooperiert die Einrichtung nicht, gerät das Verfahren ins Stoppen. Nach erfolgreicher Kooperation erfolgt das Anhörungsverfahren mit dem zuständigen Bezirksamt und der Polizeibehörde. Wird dem Verlangen zugestimmt, spricht die Senatsverwaltung die Anordnung aus. Für die Umsetzung ist dann der Bezirk zuständig.

Inzwischen ist der Prozess unserer Vorschläge zur Anordnung von Tempo 30 bei der Senatsverwaltung fortgeschritten. Die Prüf- und Anhörungsverfahren sind weitgehend abgeschlossen. Mehr als die Hälfte der Anordnungen wurden bereits umgesetzt. Weitere Umsetzungen sind zu erwarten.

Der Landesverband des ADFC Berlin hat gesondert auf die Vorteile von Tempo 30 hingewiesen.

  1. Wir unterstützen die Arbeit an dem Thema mit Angaben auf OpenStreetMap. Dort tragen wir die schützenswerten Orte und die bisher ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten ein.

Dabei brauchen wir noch Unterstützung!

Etliche Änderungen konnten wir schon dokumentieren. Die folgende Karte kann vergrößert und verschoben werden, die weiterführenden Informationen bekommt man durch einen Klick auf die dicken farbigen Linien und auf die rechte obere Ecke der Legende "Data Browser":

Wir bleiben dran bei Tempo 30 auf Hauptstraßen und laden euch ein, mitzumachen.

Es gibt viel zu tun, gemeinsam kriegen wir es hin!

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https://berlin.adfc.de/artikel/tempo-30-in-tempelhof

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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