Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Berlin e. V.

Straßenschild für Tempo30

Straßenschild für Tempo30 © Detlef W.

Mithilfe der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu mehr Tempo 30

Im Jahr 2021 ist die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert worden, dass in etlichen Bereichen mehr Tempo 30 angeordnet werden soll als zuvor.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Vom 26. Januar 2001*
In der Fassung vom 8. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

Auszüge :
"...
Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit
... (Absatz) 13     XI.
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.

Verwandte Themen

„Es fällt mir schwer, richtig stolz zu sein.“ - Rainer Hölmer im Interview

Im ADFC-Interview blickt Bezirksstadtrat Rainer Hölmer selbstkritisch auf die Entwicklungen der Fahrradinfrastruktur in…

Frau auf geschütztem Radfahrstreifen

Infrastruktur und Politik

Bessere Bedingungen für den Radverkehr in der Stadt müssen nicht nur politisch gewollt, sondern auch geplant, finanziert…

Autos am Marzahner Knoten

Abhängig vom Auto

In Marzahn-Hellersdorf dominiert der Autoverkehr, denn Rad-, Fuß- und öffentlicher Nahverkehr wurden bislang…

Zwischen Stückwerk und Hoffnung

Wer in Berlin mit dem Rad unterwegs ist und sich über schlechte oder gar fehlende Radwege ärgert, fragt sich selten, in…

Die Müllerstraße: Die Poller verteilen den öffentlichen Raum konsequent da um, wo es nötig ist.

Mit Pollerbü kommt Schwung nach Mitte

Lange fristete der Radverkehr im Bezirk Mitte ein stiefmütterliches Dasein, doch plötzlich ploppen hier und da Poller…

„Ich kann nur empfehlen, sich etwas zu trauen!“ - Monika Herrmann im Interview

Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, im radzeit-Interview über die neuen…

Aus den 70ern ins Jahr 2022: Vorsichtig optimistisch

In Steglitz-Zehlendorf gibt es Potential. Doch wird es genutzt? In unserer radzeit-Reportage nehmen wir den Bezirk im…

Poller-Reihe im Bellermannkiez: Der Fuß- und Radverkehr fließt.

Im Interview: „Wir müssen die Angst verlieren, Dinge auf die Straße zu bringen“

Almut Neumann, Bezirksstadträtin in Berlin-Mitte, im radzeit-Interview über Verkehrssicherheit im Bezirk, Kiezblocks und…

In Trippelschritten zur Verkehrswende

Vom Kunger-Kiez bis Schmöckwitz, von der Köpenicker Altstadt, über den Plänterwald bis zu Landesgrenze Richtung…

https://berlin.adfc.de/artikel/tempo30-vwv-stvo

Bleiben Sie in Kontakt