Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Berlin e. V.

Tempo 30 Schild mit Zusatz "von 22 Uhr bis 6 Uhr" auf der Saarstraße in Berlin Friedenau

Saarstraße in Berlin Friedenau: hier noch mit eingeschränkter Tempo 30 Anordnung © ADFC Berlin | Claudia Thiele

Tempo 30 auf der Saarstraße: Verwaltungsgericht stärkt Verkehrssicherheit

Gute Nachrichten für mehr Sicherheit auf Berlins Hauptverkehrsstraßen: Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Aufhebung von Tempo 30 auf einem Abschnitt der Saarstraße in Berlin Friedenau vorläufig gestoppt.

Die tagsüber angeordnete Rückkehr zu Tempo 50 ist nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig. Tempo 30 muss damit wieder gelten, und das nicht nur nachts. 

Auslöser war der Widerspruch eines Anwohners, unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe. Das Gericht sieht an der Saarstraße eine qualifizierte Gefahrenlage: hohe Verkehrsbelastung (viel Autoverkehr), schwierige Topografie, eine unübersichtliche Kurve, Zufluss von der Autobahn und eine dokumentierte Unfallhäufung. 

Schulwegsicherheit auf der Saarstraße mit im Blick

Die Entscheidung ist auch ein wichtiges Signal für mehr Schulwegsicherheit. In unmittelbarer Nähe der Saarstraße liegen die Fläming-Grundschule und die Kita Fregestraße, zu denen täglich Kinder unterwegs sind, sei es zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Gerade an stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen brauchen sie sichere Querungen, verlässliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für den Autoverkehr und gut geschützte Radwege. Tempo 30 ist hier keine Kleinigkeit, sondern ein zentraler Baustein für sichere Schulwege und ein selbständiges Ankommen der Kinder.

Zudem zeigen die Zahlen seit der Einführung von Tempo 30 auf der Saarstraße eine sinkende Unfallentwicklung. Das ist ein klarer Hinweis auf die gefahrenmindernde Wirkung von Geschwindigkeitsbegrenzungen für den Autoverkehr.

Ein wichtiges Signal über den Einzelfall hinaus

Auch wenn es sich formal gesehen um eine Einzelfallentscheidung handelt, setzt der Beschluss ein deutliches Zeichen: Verkehrssicherheit ist ein zentrales Kriterium bei der Anordnung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen. Wo örtliche Gefahren bestehen, muss die Geschwindigkeit angepasst werden. Auch wenn wir davon ausgehen, dass die Anordnung angesichts der reformierten StVO auch ohne “qualifizierte Gefahrenlage” allein aufgrund der Schul- und Kitawege möglich gewesen wäre, begrüßen wir die aktuelle Begründung des Gerichts für Tempo 30 auf der Saarstraße.

Für Berlin bedeutet das: Tempo 30 ist kein “Ausnahmeinstrument”, sondern ein wirksames und rechtlich tragfähiges Mitte zum Schutz von Menschen, gerade dort, wo viele zu Fuß und mit dem Fahrrad unterwegs sind, etwa im Umfeld von Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Spielplätzen.

Engagement vor Ort wirkt

Der Fall zeigt, dass zivilgesellschaftliches Engagement konkrete Verbesserungen bewirken kann. Wer vor Ort Gefahren beobachtet, etwa an Schulen oder an stark belasteten Hauptverkehrsstraßen, kann selbst aktiv werden und die Prüfung von Tempo 30 anstoßen. 

Wie das geht, zeigt dir unsere Schritt für Schritt Anleitung:

Tempo 30 vor Ort beantragen: HowTo Tempo30 - zur Anleitung 

Unser Einsatz für sichere Straßen

Tempo 30 verbessert die Sicherheit und die Luftqualität, reduziert Lärm und stärkt die Mobilität mit dem Fahrrad und zu Fuß. Der ADFC Berlin setzt sich weiterhin dafür ein, dass Berlin alle rechtlichen Mittel ausschöpft: für verlässliche, sinnvolle Regelungen im Straßenverkehr statt für einen Flickenteppich. Gerichtsentscheidungen wie die zur Saarstraße machen deutlich: wo Gefahren durch Autoverkehr und dessen Priorisierung sind, muss gehandelt werden.

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