Fahrradfahrer auf der dicht von Autos befahrenen Hauptstraße in Berlin Schöneberg

Hauptstraße B1 in Berlin Schöneberg © Claudia Thiele ADFC Berlin

#Nichtmituns! - Fahrraddemo Freitag 30. Juni 23 um 17 Uhr Hauptstraße Schöneberg

In einer Hauruck-Aktion hat Verkehrssenatorin Schreiner alle Radwegeprojekte ausgesetzt, an denen Parkplätze und Fahrspuren für Kfz wegfallen könnten. Die Schöneberger Hauptstraße ist betroffen! Zusammen mit Anwohnenden rufen wir zur Fahrraddemo auf.

#Nichtmituns Fahrraddemo auf der Schöneberger Hauptstraße 

In einer Hauruck-Aktion hat die Berliner Verkehrssenatorin Manja Schreiner alle Radwegeprojekte ausgesetzt, an denen Parkplätze und Fahrspuren für Kfz wegfallen könnten.

Betroffen sind auch die Schöneberger Hauptstraße und die Grunewaldstraße. Hier sind geschützte Radwege geplant, deren Umsetzung in den nächsten Monaten hätte beginnen sollen. Und nun wird dieser Ausbau einfach ausgesetzt!

#Nichtmituns! Gemeinsam setzen wir ein Zeichen gegen den Stopp des dringend benötigten Radwegeausbaus in Schöneberg!

Kommt zahlreich, bringt eure Fahrräder mit! Wir fahren in einem kinderfreundlichen Tempo.

Die Fahrraddemo wurde von Anwohnenden initiiert. Gemeinsam mit weiteren Bündnissen und Verbänden, unter anderen dem Netzwerk Fahrradfreundliches Tempelhof-Schöneberg, unterstützt der ADFC Schöneberg diesen Aufruf:

Wann? Freitag, den 30. Juni 23

Start: 17 Uhr am Richard-von-Weizsäcker-Platz

Was bedeutet der Stopp dieser Projekte durch die Verkehrssenatorin und ihre Verwaltung konkret, etwa für die Hauptstraße?

  • Radfahrende werden weiter durch dichten Kfz-Verkehr gefährdet.
  • Sicherere Wege zur Schule und zur Kita werden verhindert, Eltern mit Rad fahrenden Kindern weiterhin auf die Gehwege abgedrängt. 
  • Der Busverkehr wird ausgebremst, die Busspur weiterhin zugeparkt.
  • Die Finanzierung des Bundes für den bereits umsetzungsfertigen Ausbau der Hauptstraße geht verloren.
  • Statt nachhaltiger Mobilität wird erneut nur der Autoverkehr gefördert und damit die Klimaziele ausgebremst.

Diese verkehrspolitischen Rückschritte empören uns sehr. Als ADFC-Stadtteilgruppe Schöneberg beteiligen wir uns daher an der Demo:

Freitag, 30. Juni 2023 ab 17 Uhr

Treffpunkt: Richard-von-Weizäcker-Platz

Die Route führt über die Hauptstraße bis zur Dominicusstraße und zurück, sodann über die Grunewaldstraße bis zur Martin-Luther-Straße und wieder zurück zum Richard-von-Weizäcker-Platz. 

Kommt vorbei und gebt den Aufruf gerne weiter!

 


Am 2. Juli geht es dann direkt weiter mit einer berlinweiten Fahrraddemo:

Radwegestopp? #Nichtmituns! Das Mobilitätsgesetz gilt!

+++ Nicht mit uns! Gegen den Radwegestopp der neuen Verkehrssenatorin +++ Große Fahrraddemo am 2. Juli +++


Auf den Sattel und zur großen Fahrrad-Bündnis-Demo am 2. Juli

Lasst uns gemeinsam klar und deutlich sagen:

Radwegestopp? #Nichtmituns! Das Mobilitätsgesetz gilt - auch für den neuen Senat und die neue Verkehrssenatorin!

Deswegen braucht es jetzt unsere Fahrrad-Power, um ein Verkehrsdesaster in Berlin zu verhindern! 

Bringt eure Fahrräder, bringt eure Nachbar:innen oder Großeltern. Es kommt auf jede Pedale an, um den Radverkehr in Berlin zu retten und sich für die Verkehrswende, für sichere Schulwege und lebenswerte, klimaverträgliche Kieze stark zu machen!

Was: Fahrraddemo unter dem Motto "Radwegestopp? #Nichtmituns - Das Mobilitätsgesetz gilt!"

Wann: Sonntag, 2. Juli 2023

Start: 14 Uhr am Falkplatz vor der Max-Schmeling-Halle

Zwischenkundgebung: Siegfriedstraße / Freiaplatz (15:15 bis 15:30 Uhr)

Endkundgebung: Ab 16:15 Uhr am Roten Rathaus

 

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Ist auch die Polizei auf dem Fahrrad unterwegs, hat das gleich mehrere Vorteile. So setzt die Stadt ein sichtbares Zeichen dafür, dass Radfahrende für sie ernstzunehmende Verkehrsteilnehmende sind. Die Beamt:innen profitieren dadurch, dass sie in der Praxis nun die Perspektive Jener einnehmen, die sie schützen sollen. Sie sind zudem näher dran am Menschen,weil sie nicht von der Karosserie eines Streifenwagens verdeckt werden.

Förderung des Radverkehrs durch die Polizei

Ist auch die Polizei auf dem Fahrrad unterwegs, hat das viele Vorteile.

https://berlin.adfc.de/artikel/nichtmituns-fahrraddemo-30-juni-2023-um-17-uhr-hauptstrasse-schoeneberg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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