Grunewaldstraße Berlin Schöneberg Ecke Martin-Luther-Straße

Nach wie vor ohne sichere Fahrradwege: Die Grunewaldstraße ist gefährlich, vor allem für Radfahrende und Kinder. © Claudia Thiele | ADFC Berlin

Sicherheit für Radfahrende auf der Grunewaldstraße in Schöneberg? Fehlanzeige!

Die Pläne für den Umbau der Grunewaldstraße lagen bereits vor. Sichere Radwege schienen in greifbarer Nähe. Dann hat die Berliner Senatsverwaltung es sich anders überlegt und die Pläne geändert. Aktuell ist sogar die Baufinanzierung in Gefahr!

Zusammen mit dem Netzwerk Fahrradfreundliches Tempelhof-Schöneberg NFTS rufen wir auf: 

Fahrraddemo auf der Grunewaldstraße

Wann: Freitag, den 22. März 2024 um 17 Uhr

Start: Grunewaldstraße/ Ecke Hauptstraße, neben dem Kurt-Hiller-Park

Wir fahren einmal die Grunewaldstraße Richtung Bayerischer Platz und Bamberger Straße und wieder zurück.

Ende: 18 Uhr

Mit dabei: ADFC Tempelhof, BUND Berlin, VCD Nordost, Changing Cities, und die Respect Cyclists

Der Landesverband ADFC Berlin unterstützt ebenfalls, ebenso wie zahlreiche weitere Verbände, Gruppen und Inis.

Die Berliner Verkehrsverwaltung SenMVKU fordern wir auf:

Baut endlich sichere Radwege auf der Grunewaldstraße! Jetzt!

Die Pläne dafür lagen bereits vor. Sie wurden sogar von der IHK Berlin begrüßt, zumal vom Umbau auch der Wirtschafts- und Lieferverkehr profitieren wird. Doch dann wurden die Pläne von der Verkehrsverwaltung geändert. Einen guten Grund gibt es dafür nicht, es geht der Senatorin ganz einfach um mehr Stellplätze für Autos.

Aufgrund der Planänderungen zugunsten von mehr Autostellplätzen haben wir bereits im November 2023 zu einer Fahrraddemo aufgerufen, gemeinsam mit dem ADFC Landesverband Berlin. Die Route führte ins benachbarte Charlottenburg-Wilmersdorf und nach Kreuzberg: über die Grunewaldstraße. Die Situation ist für Radfahrende unverändert gefährlich.

Von den Sicherheitsmängeln auf der Grunewaldstraße sind auch Schul- und Kitakinder und zu Fuß gehende betroffen.

Wir werfen einen Blick zurück: Im November 2023 wurde öffentlich, dass die Berliner Verkehrsverwaltung ohne Abstimmung mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die Planungen für einen geschützten Radfahrstreifen in der Grunewaldstraße verändert hatte. Das Netzwerk Fahrradfreundliches Tempelhof-Schöneberg NFTS hatte daraufhin die neuen Pläne zügig mit den bisherigen Plänen verglichen.

Das Ergebnis war und ist niederschmetternd:

Für eine Handvoll Parkplätze soll die Sicherheit für Radfahrende auf der Grunewaldstraße preisgegeben werden.

  • An einigen Streckenabschnitten sollen die Radwege schmaler werden, womit ein sicheres gegenseitiges Überholen von Radfahrenden erschwert wird.
  • Streckenabschnitte, die nach den angeordneten Plänen mit "Leitboys" geschützt werden sollten, sollen jetzt teilweise ohne jeden Schutz bleiben. Dadurch wird das gefährliche Falschparken und Befahren von Autos nicht verhindert.
  • An mehreren Abschnitten sind Verschwenkungen des Radfahrstreifens vorgesehen, um zusätzliche Parkplätze zu schaffen, was ein Gefährdungspotenzial für Radfahrende darstellt. 

Die geänderten Baupläne sind auf der Homepage der InfraVelo GmbH einzusehen. Unser Protest folgte unmittelbar: Fast 200 kamen mit dem Fahrrad zum Rathaus Schöneberg und demonstrierten mit uns!

Die Einrichtung der Radverkehrsanlagen in der Grunewaldstraße war eigentlich für 2023 vorgesehen.

Durch den Radwegebaustopp durch Verkehrssenatorin Schreiner im Mai 2023 zwecks „neuerlicher Überprüfung“ hatte sich der Ausbau sicherer Radwege an Hauptstraßen verzögert. An der Grunewaldstraße sollte er nach der Überprüfung trotzdem stattfinden, zumal hier viele Unfallgefahren lauern. 

Als sich im November 2023 herausstellte, dass die ursprünglichen Umbaupläne für die Grunewaldstraße zu Lasten der Verkehrssicherheit der Radfahrenden und zugunsten von Autostellplätzen verschlechtert werden sollen, hat auch das Tempelhof-Schöneberger Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen, die geänderten Pläne als als eine Verschlechterung hinsichtlich der Verkehrssicherheit bewertet.

Eine entsprechende Stellungnahme hat das Bezirksamt der Berliner Senatsverwaltung für Verkehr SenMVKU auch noch mal schriftlich übersandt. In dieser wurden die oben genannten Punkte ebenfalls bemängelt und betont, dies gelte insbesondere für die Nutzung der Radverkehrsanlagen durch Kinder auf ihren Schulwegen.

Die Senatsverwaltung wurde sogar nach Schöneberg eingeladen, um die neuen Pläne zu besprechen. Und?

Die Berliner Senatsverwaltung für Verkehr SenMVKU hüllt sich zu den neuen Plänen, die eindeutig auf Kosten der Verkehrssicherheit gehen, in Schweigen.

Stellplätze für Autos sind der Senatorin offenbar wichtiger als Verkehrssicherheit für Radfahrende und Kinder. Die Berliner Verkehrsverwaltung hat auf das Gesprächsangebot des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg schlicht nicht reagiert.

Als ob dies nicht schlimm genug ist, stellte sich kürzlich heraus, dass dem Ausbau der Radwege im Jahr 2024 erneut ein herber Rückschlag droht. Die Grunewaldstraße ist mitbetroffen:

Die Verkehrsverwaltung gibt derzeit kein Geld für neue Radwegeprojekte frei!

Nur, was im Jahr 2023 nicht fertig geworden ist, wird weiter finanziert. Das bedeutet, dass der Umbau der Grunewaldstraße 2024 nicht mehr beginnt. Weder ist die Senatsverwaltung mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ins Gespräch zu den neuen Planungen für die Grunewaldstraße gegangen, noch ist die Finanzierung für 2024 gesichert. 

Wir lassen uns vom senatsseitigen Radwege- und Finanzierungsstopp auf der Grunewaldstraße nicht entmutigen und bleiben dran.

Kommt zu unserer Fahrraddemo am 22. März 2024 um 17 Uhr!

Diese wird vermutlich nicht die letzte Fahrraddemo auf der Grunewaldstraße sein. Wir halten euch auf dem Laufenden. 

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https://berlin.adfc.de/artikel/sicherheit-fuer-radfahrende-auf-der-grunewaldstrasse-in-schoeneberg-fehlanzeige

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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