ADFC-Fahrradsternfahrt auf der Autobahn

ADFC-Sternfahrt auf der Autobahn © Dirk Deckbar

Wissenswertes zur ADFC-Fahrradsternfahrt 2023

 

Alle aufs Rad! Die ADFC-Sternfahrt ist das Fahrradhighlight des Jahres in Berlin und der ganzen Region.

 

Sei auch Du dabei! Hier findest du alle Routeninfos und Antworten zu wichtigen Fragen.

 

Neuigkeiten

  • Gibt es etwas Neues 2023?

    Wir haben die Zahl der Treffpunkte deutlich reduziert. Dadurch führen die Routen länger über breite Straßen. Bitte informiere dich auf der Routengrafik oder in der interaktiven Karte über Zustiegspunkte. Wie ihr euch unterwegs zwischen zwei Treffpunkten anschließen könnt, erklärt die nächste Frage.

  • Wie funktioniert das Einsteigen unterwegs?

    Grundsätzlich empfehlen wir, eine Viertelstunde vor Abfahrt am Treffpunkt zu sein. Wenn du zwischen zwei Treffpunkten zur Demo stoßen möchtest, mittle gerne die Zeitangaben. Vor Ort kannst du mit der App Critical Maps sehen, wo sich die Demo befindet und wann sie bei dir ankommt.

    Wichtig: Einsteigen ist nur bis zum letzten Zustiegspunkt vor den Autobahnabschnitten möglich! Komm also spätestens zum Bahnhof Wannsee oder zum Treptower Park, Blaschkoalle oder Alt-Tempelhof.

  • Was hat sich sonst an der Strecke geändert?

    Nachträgliche Routen-Änderungen zum Beispiel aufgrund von Baustellen ergänzen wir hier. Bitte informiere dich einige Tage vor der Sternfahrt - dann bieten wir auch gpx-Tracks zum Download an.

  • Gibt es eine Route für Kinder?

    Ja! Dieses Jahr gibt es zwei Routen für die Jüngsten, Startpunkt ist bei der Jannowitzbrücke oder am Heidelberger Platz.

  • Was muss ich beachten, wenn ich mit Zug oder S-Bahn anreise?

    Aktuell keine besonderen Hinweise (Stand Februar 2023).

Die insgesamt 20 Routen haben eine Länge von zusammen 1000 Kilometern.
Nach und nach vereinigen sie sich und gemeinsam können wir mit dem Fahrrad sogar über die eigens freigegebene Autobahn rollen.
Ziel ist nachmittags der Große Stern.

Zubringer

  • Gibt es wieder eine Tour zur Anreise nach Frankfurt (Oder)?

    Die Anfahrt zu den Startpunkten erfolgt eigenverantwortlich. Bitte informiert euch über aktuelle Einschränkungen des Zugverkehrs.

  • Gibt es ab Szczecin (Polen), Leipzig oder Dessau eine Nachttour?

    Zu den beliebten Nachttouren reisen sportliche Menschen aus Berlin und dem ganzen Bundesgebiet schon tags zuvor an. Zubringer-Touren zur Demonstration werden als geführte Radtouren angeboten ohne Polizei. Lediglich die Expressroute ab Frankfurt (Oder) ist Teil der angemeldeten Demonstration. Erfahrene Tour-Guides begleiten die Gruppe. Eine ausreichende Kondition und gute Beleuchtung für die Nachttouren wird vorausgesetzt. Für Versorgung unterwegs und Anreise ist jede:r selbst verantwortlich.

Autobahn

  • Darf ich mit dem Fahrrad auf der Autobahn fahren?

    Ja. Die für die Sternfahrt freigegebenen Autobahnabschnitte sind jedoch nur im Rahmen der Demonstration mit dem Fahrrad zu befahren. Ein Mitfahren ist möglich, wenn man zu einem der “veröffentlichten Treffpunkte”: kommt und sich dort in die Demonstration einreiht.

    Die im Rahmen der Sternfahrt befahrenen Autobahnabschnitte sind während der Demonstration in beiden Richtungen für den Kfz-Verkehr gesperrt, dürfen von den Radfahrenden jedoch nur in der Fahrtrichtung der Demonstration befahren werden. Die Sperrung dauert etwa ein bis zwei Stunden – je nach Teilnehmendenzahl.

    Die Autobahnabschnitte der AVUS und des Südrings sind voraussichtlich zwischen 12:30 Uhr und 14:00 Uhr für den Kfz-Verkehr gesperrt. Wenn viele Radfahrende an der Sternfahrt teilnehmen, kann die Sperrung auch länger andauern.

  • Die Nutzung der Autobahnabschnitte im Rahmen der Sternfahrt ist doch kein Problem, oder?

    Doch. Es gab Jahre, in denen die Nutzung der Autobahnabschnitte erstritten werden musste. Während Radfahrende sich das ganze Jahr über die wenigen Fahrradstraßen mit den Kfz-Fahrenden teilen müssen, bleiben Autobahnen dem motorisierten Verkehr vorbehalten. Einmal im Jahr wollen wir unser Versammlunsgrecht nutzen und genau dort für bessere Bedingungen für den Radverkehr kämpfen und uns den Platz nehmen, der sonst nur den Autos vorbehalten ist.

  • Welche Autobahnen und Straßen sind betroffen bzw. gesperrt und wo finde ich weitere Informationen?

    Aktuelle Infos gibt es bei der Verkehrsinformationszentrale Berlin

    - A 100 (Südring) zwischen Oberlandstraße und AD Funkturm (ca. 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr)
    - A 115 (AVUS) zwischen Kreuz Zehlendorf und AD Funkturm (ca. 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr).

    Vor den Autobahnen, d.h. vor ca. 12:30 Uhr sind die Durchfahrtzeiten der Demonstration nicht langanhaltend, im Bereich der Havelchaussee und in Kreuzberg/Neukölln sind Behinderungen des sonstigen Verkehrs nicht ausgeschlossen.

    Auf der folgenden Strecke kann es bis zu 2 Stunden dauern, ca. 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr:

    - Abfahrt AVUS (A 115), Funkturm/ICC, Messedamm, Kaiserdamm, Bismarckstraße, Ernst-Reuter-Platz … Großer Stern … Brandenburger Tor

    Ein Befahren und Queren dieser Strecken ist für andere Verkehrsteilnehmende nicht möglich!

    Bitte beachtet auch weitere Verkehrsbeeinträchtigungen:

    - Schlösserlauf Potsdam & Triathlon Treptower Park

Die Übersichtskarte aller Routen wird regelmäßig aktualisiert. Bitte informiere dich wenige Tage vor der ADFC Sternfahrt nochmal hier über Routenänderungen!

Verkehrssicherheit

  • Was muss ich beim Fahren in großen Gruppen beachten?

    Fahrt bitte auf der rechten Fahrbahn, vorausschauend, mit genügend Abstand und versucht abrupte Bremsungen zu vermeiden. Order:innen sorgen vor Ort dafür, dass alle entspannt und sicher am Ziel ankommen. Unterstütze uns gerne und werde Teil des Teams!

  • Muss ich einen Fahrradhelm tragen?

    Nein, dafür gibt es weder im normalen Straßenverkehr noch während der Demonstration eine Pflicht.

  • Darf ich einen Fahrradhelm tragen?

    Wann immer Du möchtest ;-)
    Legt man allerdings die Hinweise der Brandenburger Versammlungsbehörde aus dem Jahr 2016 eng aus, könnte das Tragen eines Fahrradhelms sogar problematisch sein:
    “Hinweise zur Durchführung von Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel: … B. erlaubte und verbotene Gegenstände … 10. § 17a Absatz 1 VersG verbietet, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzügen Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen (z.B. Sturzhelme, Schutzschilde, Protektoren u.ä.).” :-)

Werde Teil des Teams!

Mehr als 250 Helfer:innen sind am 4. Juni ehrenamtlich im Einsatz, um die ADFC Sternfahrt zu ermöglichen. Sei auch Du Teil des Teams und melde dich hier an!

Du möchtest Teil des Ordner:innen-Teams werden? Dann melde dich hier an!

Andere Verkehrsmittel

Historie

Sternfahrt 2023

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https://berlin.adfc.de/artikel/adfc-sternfahrt-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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