Sicherer Radverkehr auf der Bundesstraße 96 südlich von Alt-Mariendorf
Nach erneutem tödlichen Radverkehrsunfall fordern das Netzwerk Fahrradfreundliches Tempelhof-Schöneberg und der ADFC Tempelhof Sofortmaßnahmen auf der Bundesstraße 96 südlich von Alt-Mariendorf bis nach Lichtenrade.
Nach dem tödlichen Radunfall auf dem Mariendorfer Damm – eine 57-jährige Radfahrerin
kam beim Versuch die Fahrbahn zu queren, nach der Kollision mit dem Pkw einer 54-
Jährigen am 26. Februar 2023 ums Leben [https://berlin.adfc.de/artikel/getoetete- radfahrende-2023] – muss die Sicherheit des Radverkehrs auf dieser zentralen Nord-Süd-
Achse durch den Altbezirk Tempelhof wirkungsvoll erhöht werden.
Als Sofortmaßnahmen sind hierfür dringend
- ein geschützter Popup-Radweg zwischen Alt-Mariendorf und Buckower / Marienfelder Chaussee beidseitig auf der rechten Spur und
- eine Bedarfsampel für den querenden Fuß- und Radverkehr in Höhe Sandsteinweg einzurichten.
Zur Gefahrenabwehr nach § 21 (2) des Berliner Mobilitätsgesetzes sind die genannten
Sofortmaßnahmen geboten, um die nach wie vor bestehenden Risiken für ungeschützte
Verkehrsteilnehmer*innen zu verringern
Sofortmaßnahme -Popup-Radweg
Die Bundesstraße 96 (B96) im Altbezirk Tempelhof (Tempelhofer, Mariendorfer, Lichtenrader
und Kirchhainer Damm) ist DIE zentrale Verkehrsachse und direkte Anbindung von
Lichtenrade und des Brandenburger Umlands mit der Berliner Innenstadt. Gleichzeitig ist sie
für alle anderen als Autofahrende eine schwer zu überwindende Barriere.
Die bestehenden Radverkehrsanlagen sind vollkommen unzureichend. Beidseitig existiert
nur ein alter, schmaler und inzwischen unzumutbar verschlissener Buckelradweg mit starken
Wurzelschäden auf dem Hochbord. Wer mit dem Rad unterwegs ist, muss entweder
wagemutig auf der Fahrbahn mit rund 40.000 Autos und Bussen fahren, oder muss auf dem
schmalen, rumpeligen Radweg, der mitten durch die Wartenden an Bushaltestellen führt,
zurecht kommen.
Parkende Autos verursachen gefährliche Situationen für Radfahrer*innen
Die Busspuren nördlich Buckower und Marienfelder Chaussee gelten nur montags bis
freitags für vier Stunden (6-10 Uhr). In den restlichen 20 Stunden (10-6 Uhr) werden dort
Autos abgestellt; die dann im rechten Fahrstreifen abgestellten Autos rufen gefährliche
Situationen hervor, nicht zuletzt, wenn man den Mariendorfer Damm queren möchte. Fährt
man auf der Straße, nehmen sie den Platz weg, auf dem man sicher stehen könnte, um die
durchfahrenden Autos passieren lassen zu können. Fährt man aber auf dem alten
Hochbordradweg, dann verdecken Autos die Sicht auf den fließenden Verkehr. Dies
wiederum kann zu Unfällen beim Abbiegen von Autofahrenden, die den Vorrang des
geradeausfahrenden Radverkehrs missachten, führen.
Fußgänger*innen brauchen für ihre Sicherheit eine Bedarfs-Ampel
Für zu Fuß Gehende, die den Mariendorfer Damm queren wollen, trifft Gleiches zu: für die
Schüler*innen der benachbarten Grundschule am Sandsteinweg sowie für Kund*innen der
Physiotherapiepraxis und weiteren Geschäften auf beiden Seiten des Mariendorfer Damms.
Bislang sind die nächsten ampelsignalisierten Querungsmöglichkeiten 280 m (Buckower
Chaussee / Marienfelder Chaussee) bzw. 305 m (Ankogelweg) und etwa 4 Gehminuten
entfernt. Um auf die gegenüberliegende Seite zu gelangen, sind also 8 Minuten Fußweg, hin
und zurück gar 16 Minuten, erforderlich. Das ist – insbesondere für Menschen, die nicht gut
zu Fuß sind – völlig praxisfern. In Höhe Sandsteinweg ist deshalb eine Bedarfsampel zur
Querung des Mariendorfer Damms dringend erforderlich.
Bisher ist auf dem Lichtenrader Damm Radverkehr gar nicht vorgesehen
Südlich der Buckower und Marienfelder Chaussee in Lichtenrade ist die Situation auf der
B96 für den Radverkehr vergleichbar: ein alter, schmaler, verschlissener Hochbordradweg
führt durch Bushaltestellen. An der Kreuzung des Lichtenrader Damms in Höhe Grimmstraße
/ Fehlingstraße hatte sich vor kurzem ebenfalls ein tödlicher Radunfall ereignet: ein 85-jähriger Radfahrer wurde von einem abbiegenden Pkw-Fahrer am 02.11.2022 gerammt und
verstarb wenig später an den Unfallfolgen [https://berlin.adfc.de/artikel/getoetete-radfahrende]. Auf dem Abschnitt zwischen Goethe- und Grimmstraße auf dem Lichtenrader Damm
südwärts gibt es keinerlei Radverkehrsanlagen. Auch die jetzigen Bauarbeiten zur
kompletten Erneuerung der Straße sehen keine Radverkehrsanlagen vor, obwohl
geschützte Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen laut Mobilitätsgesetz § 43 seit
Sommer 2018 vorschriftsgemäß zu errichten sind.
Deshalb besteht auf dem Lichtenrader Damm zwischen Buckower / Marienfelder Chaussee
und Goltzstraße ebenfalls die Notwendigkeit, den Radverkehr auf geschützten Radspuren in
beiden Fahrtrichtungen zu führen. Die Führung von Bussen und Radverkehr in einer Spur
kommt wegen der im dichten Takt verkehrenden Busse – bis zu 24 Busse pro Stunde – nicht
in Betracht. Es sind daher, wie in § 43 des Mobilitätsgesetz festgelegt, baulich geschützte
Radspuren gemäß den Standards des Radverkehrsplans einzurichten.
Aufforderung zum Handeln
Dieses Schreiben wurde am 02.05.2023 an die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen
Parteien der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg und an die Leiterin
der Abteilung für Ordnung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz, Stadträtin
Ellenbeck, versendet.