Immer wieder kommt es auf dem Kaulsdorfer Galgen für Fahrradfahrende zu unangenehmen Situationen © Heike Langenberg

Sicher über die Bahngleise in Kaulsdorf

Die Kaulsdorfer Brücke – umgangssprachlich auch „Galgen“ genannt – ist ein Nadelöhr für den Verkehr, egal ob mit dem Rad, dem Fahrrad oder zu Fuß. Die ADFC-Stadtteilgruppe Wuhletal fordert Verbesserungen für die Nord-Süd-Querung der Bahngleise.

Update 2023

Bei einem Ortstermin hat sich der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft am 27. September 2023 die Verkehrssituation am Kaulsdorfer Galgen angesehen. Schnell herrschte auch hier Einigkeit darüber, dass die aktuelle Situation insbesondere für Radfahrende unbefriedigend ist. Aufgrund der baulichen Situation am Galgen beschlossen die Ausschussmitglieder als Sofortmaßnahme, dass der Fußweg auch für Radfährer:innen in beide Richtungen freigegeben werden soll. Bauliche Maßnahmen sollen etwa an der Einmündung der Gutenbergstraße die verschiedenen Verkehre voneinander trennen. 

Zudem soll nach dem Willen der Ausschussmitglieder zukünftig auf dem gesamten Kaulsdorfer Galgen Tempo 30 gelten. Bislang ist dies nur im Kurvenbereich der Fall. Beim FahrRat des Bezirks regten die dort vertretenen Organisationen an, das Überholverbot für Fahrräder durch entsprechende Schilder zu verstärken. Bislang ist dies durch einen durchgezogenen Mittelstreifen gekennzeichnet, wird aber insbesondere bei Radfahrenden im Alltag häufig missachtet.

Die Bahn hat angekündigt, die Überführung an der S-Bahn-Station Kaulsdorf bis zum Windmühlenweg zu erweitern, allerdings ist das wahrscheinlich erst Ende des Jahrzehnts zu erwarten. Wegen der Aufzüge ist dies nach Meinung der ADFC-Stadtteilgruppe Wuhletal auch keine wirkliche Alternative für Menschen, die mit dem Rad unterwegs sind. Der Vorschlag, den vorhandenen Tunnel zwischen Heinrich-Grüber-Platz und Heinrich-Grüber-Straße auch für Menschen mit Fahrrad, Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator zu ertüchtigen, wird wahrscheinlich an der Deutschen Bahn scheitern. Sie hat bereits angekündigt, den Tunnel schließen zu wollen, wenn der Übergang fertiggestellt ist. Daher ist nicht zu erwarten, dass sie noch Geld in den Tunnel investiert.

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Artikel vom Februar 2022

Die Senatsverkehrsverwaltung hat zuletzt Ende 2021 mitgeteilt, dass weitere Veränderungen in diesem Gebiet für sie keine Priorität haben. Wer an den Rampen steht, die mit der Kaulsdorfer Brücke den so genannten Galgen bilden, kann beobachten, wie mühsam die Querung der Bahn-Gleise insbesondere für Fahrradfahrende, aber auch für Menschen mit Kinderwagen oder Rollatoren ist.

Die Zuwege zur Brücke sind steil. Die Gehwege sind insbesondere an der Innenseite der Konstruktion schmal, der Verkehr auf der Straße ist schlecht einsehbar. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss schieben oder die Fahrbahn nutzen. Begegnen sich auf dem schmaleren Gehweg zwei Elternpaare mit Kinderwagen, muss eins auf die Fahrbahn ausweichen, damit sie aneinander vorbeikommen. 

Kaulsdorf wird durch die S- und Regionalbahngleise geteilt. Die Brücke ist die einzige Nord-Süd-Verbindung für den Autoverkehr. Wer gut zu Fuß ist, kann die Unterführung am S-Bahnhof Kaulsdorf nutzen. Auch die S-Bahn-Haltestelle Kaulsdorf ist nur von Norden her zu erreichen. 2023 will die Bahn mit den Planungen beginnen, die Fußgängerbrücke im östlichen Bereich der Haltestelle bis zum Wilhelmsmühlenweg zu verlängern. Diese Konstruktion soll bis 2030 fertig sein. Dann – so die Planung – soll die Fußgängerunterführung geschlossen werden.

Auf eine Anfrage des SPD-Politikers Jan Lehmann hat die Senatsverwaltung für Verkehr Ende 2021 geantwortet, sie sehe wegen des guten Zustands der Brücke keine Priorität für eine schnelle Verbreiterung des Fuß- und Radwegs. Schließlich sei die Brücke 2007 erneuert worden. Der FahrRat Marzahn-Hellersdorf hat jedoch mehrheitlich die Vorschläge der ADFC-Stadtteilgruppe Wuhletal zur Querung der Bahngleise am S-Bahnhof Kaulsdorf beschlossen.

Zu den Vorschlägen zählt, dass der Ausbau der Fußgängerbrücke am östlichen Ende der S-Bahn-Haltestelle beschleunigt werden soll. Den Fußgängertunnel will die ADFC-Stadtteilgruppe auch nach deren Fertigstellung erhalten, allerdings muss er dringend ausgebaut werden. Er soll so schnell wie möglich mit Rampen versehen werden, damit er auch von Menschen, die mit dem Fahrrad, Rollstuhl, Rollator oder einem Kinderwagen unterwegs sind, genutzt werden kann. Hier verweist die Bezirksverwaltung – wie so oft – darauf, dass sie nicht zuständig sei. Verantwortlich dafür seien die Deutsche Bahn oder die Senatsverwaltung. Doch das nützt denjenigen, die im Stadtteil Kaulsdorf sicher von Nord nach Süd oder umgekehrt über die Bahngleise gelangen wollen, wenig.

Der Kaulsdorfer Galgen ist übrigens auch im Berliner Radverkehrsplan als Teil des Ergänzungsnetzes vorgesehen. Doch in seinem derzeitigen Zustand wird er diesem Anspruch nicht gerecht.

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https://berlin.adfc.de/artikel/sicher-ueber-die-bahngleise-in-kaulsdorf

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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