Radfahrende bei einer Fahrraddemo auf der Schöneberger Hauptstraße

Fahrraddemo auf der Schöneberger Hauptstraße © Vincent Kiometzis, Claudia Thiele ADFC Berlin

#Nichtmituns-Fahrraddemo 14.07.23 um 17 Uhr Hauptstraße und Grunewaldstraße

Am Freitag, den 14. Juli 2023 um 17 Uhr demonstrieren wir erneut für den Ausbau sicherer Radwege in Schöneberg. Start: Richard-von-Weizsäcker-Platz. Der Aufruf wird von zahlreichen Verbänden unterstützt. Kommt einfach dazu, bringt euer Fahrrad mit!

Die Berliner Verkehrssenatorin Dr. Manja Schreiner setzt den Ausbau sicherer Radwege an der Hauptstraße und der Grunewaldstraße in Schöneberg weiterhin aus. Dadurch wird eine entscheidende Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit im Bezirk verhindert. Es sind viele weitere Berliner Radprojekte betroffen!

#Nichtmituns!

Wir wenden uns erneut und entschieden gegen den von der Senatorin verhängten Radwegestopp. Gemeinsam mit Anwohnenden rufen wir zur Fortsetzung der Fahrrad-Proteste an der Hauptstraße und Grunewaldstraße auf und setzen uns für die Einhaltung des Berliner Mobilitätsgesetzes ein.

 

Wann: Freitag, den 14.07.2023 

Start: 17 Uhr ab Richard-von-Weizsäcker-Platz

Die Fahrraddemo wird unterstützt von:

ADFC TempelhofFuss e.V.Netzwerk Fahrradfreundliches Tempelhof-Schöneberg NFTSVCD NordostChanging Cities e.V. 

 

Warum ist diese Fahrraddemo wichtig?

Der Stopp des Radwegebaus an der Hauptstraße und an der Grunewaldstraße bedeutet:

  • Keine geschützten Radwege an beiden Straßen
  • Keine Einrichtung von Lieferzonen
  • Keine durchgängigen Busspuren

Wer im Bezirk mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs ist, weiß wie prekär die Verkehrssicherheitslage auf diesen beiden Straßen ist. Das gilt für die alltäglichen Wege, etwa zur Schule und zur Kita, zur Arbeit, zum Einkaufen.

Der Radstreifen auf der Hauptstraße sollte bis Ende 2023 fertig sein. Die Anwohnenden sind bereits eingebunden gewesen. Laut Bezirksstadträtin Saskia Ellenbeck verfallen für beide Projekte 1,5 Millionen Fördergelder, die für 2023 fest zugesagt waren. Auch die IHK ist über den Stopp empört, denn die Gewerbetreibenden haben insbesondere an der Grunewaldstraße ein Konzept für die Lieferzonen erarbeitet.

Dass sowohl die Hauptstraße als auch die Grunewaldstraße gerade für die Vulnerabelsten weiterhin besonders gefährlich bleiben sollen, ist schlichtweg unverständlich. Dagegen setzen wir erneut ein Zeichen.

Wir fahren in einem kinderfreundlichen Tempo. Die Fahrraddemo wird von der Polizei begleitet. 

Die Route: 

Vom Richard-von-Weizsäcker-Platz aus die Hauptstraße entlang bis zum Innsbrucker Platz - wenden - und runter bis zum Kleistpark. Weiter geht es über die Grunewaldstraße hin zur Martin-Luther-Straße - wenden - und wieder zurück zum Kleistpark, dann auf der Hauptstraße zurück zum Richard-von Weizsäcker-Platz. Dort findet auch die Abschlusskundgebung statt.

Wir haben bereits zweimal für die Weiterführung der bereits fertig geplanten, durchfinanzierten und umsetzungsreifen Radwegeprojekte an der Hauptstraße und an der Grunewaldstraße demonstriert.

  • Freitag, den 30.06.2023 um 17 Uhr ab Richard-von-Weizsäcker-Platz und
  • Freitag, den 07.07.2023 um 17 Uhr ab U-Bahnhof Kleistpark

Es waren jeweils mehrere hundert Teilnehmende dabei. Vielen Dank für die große Unterstützung!

Das Aussetzen des Fahrradwegebaus durch Verkehrssenatorin Dr. Manja Schreiner und ihre Verwaltung geht unterdessen weiter. Wir lassen nicht locker und setzen uns weiterhin entschieden für die Fortführung dieser wichtigen Verkehrsprojekte in Schöneberg ein.

 

Downloads

Ankündigung einer Fahrrademo gegen den Radewegestopp in Schöneberg

Demoplakat Hauptstraße 14.07.2023

Copyright: Malin Muser

1414x2000 px, (PNG, 1 MB)

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https://berlin.adfc.de/artikel/nichtmituns-fahrraddemo-140723-um-17-uhr-hauptstrasse-und-grunewaldstrasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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