Auf der Fahrbahn der Handjerystraße wird ein Fahrradpiktogramm aufgebracht

Fahrradstraßenpiktogramm: Markierungsarbeiten auf der Handjerystraße © Markus Kollar und Claudia Thiele | ADFC Berlin

Handjerystraße wird zur Fahrradstraße

Fahrradstraße umgesetzt: Der ADFC Schöneberg begrüßt den seit Jahren geplanten Umbau der Handjerystraße durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg.

In der letzten Oktoberwoche 2023 hat endlich der Ausbau der Schöneberg-Friedenauer Handjerystraße zur Fahrradstraße begonnen. Bereits Anfang 2015 hatte die Bezirksverordntenversammlung Tempelhof-Schöneberg die Fahrradstraße beschlossen.

Unsere Stadtteilgruppe begrüßt diesen Umbau.

Denn das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und seine Planerinnen und Planer setzen sich so für einen sicheren Radverkehr im Bezirk ein. In der Handjerystraße wird es jetzt mehr Platz für Radfahrende geben. Zu Fuß Gehende und vor allem Kinder werden bessere Sichtbeziehungen erhalten. 

Die Kfz-Durchfahrt wird nur noch für Anlieger frei sein und teilweise als gegenläufige Einbahnstraßen ausgeführt.

Für den Radverkehr ist die Handjerystraße mehr als ein lokales Projekt.

Die Handjerystraße gehört zum sogenannten Ergänzungsnetz im Berliner Radverkehrsnetz. Das Mobilitätsgesetz sieht vor, dass in Nebenstraßen das Radverkehrsnetz in der Regel als Fahrradstraßen umgesetzt wird.

Mit dem Berliner Radverkehrsplan und dem Leitfaden für Fahrradstraßen werden die Standards für den Ausbau von Fahrradstraßen festgelegt, damit beim Fahrradfahren ein sicheres Begegnen und Überholen möglich ist und ein klar definierter Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen besteht. Gute Sichtbeziehungen an Kreuzungen und Querungen gilt es ebenfalls zu beachten.

Um diese Vorgaben einhalten zu können, ist es notwendig, bestehende Verkehrsflächen teilweise neu aufzuteilen. Für manche Kfz-Halter*innen kann dies den Wegfall „ihres“ Parkplatzes unmittelbar vor dem Wohnhaus bedeuten. Dennoch: Mit der Fahrradstraße gewinnen wir Sicherheit dadurch, dass weniger Kfz die Straße befahren und Radfahrende mehr Abstand zu parkenden Kfz halten können.

Auch Schulkinder können auf der Fahrradstraße sicherer mit dem Fahrrad zu ihrer Schule fahren.

Mehrere markierte Querungen sorgen zusammen mit besseren Sichtbeziehungen für ausreichende Sicherheit zu Fuß.  Fahrradabstellanlagen verbessern die Einsichtnahme in den Fließverkehr zusätzlich. Auf den Gehwegen wird so wieder mehr Platz geschaffen. 

An der Friedrich-Bergius-Schule sollen sogar Schwellen auf der Fahrbahn angebracht werden, die die Geschwindigkeit von Fahrzeugen verringern. Zusätzlich sind zwei Dialogdisplays vorgesehen, ebenso wie ein großes Achtung Kinder Zeichen auf der Fahrbahn. Indem die Schulwegsicherheit insgesamt erhöht wird, wird der Wegfall der verkehrsberuhigten Zone vor der Schule hinreichend kompensiert.

Der ADFC Schöneberg behält das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer*innen auf der ersten „richtigen“ Fahrradstraße im Bezirk im Blick. 

Wir gehen davon aus, dass all die in den letzten Monaten und Jahren massiv vorgebrachten Behauptungen, die sich gegen diesen Umbau richteten, letztlich nur den Status-quo für den Autoverkehr samt deren Stellplätze beibehalten wollen.

Unumstritten ist: Der Radverkehr ist ein wichtiger Baustein für alltagstaugliche, gesunde und klimafreundliche Mobilität.

Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert entschiedenes Handeln zugunsten des Radverkehrs, wenn es darum geht, den Nationalen Radverkehrsplan weiterzuentwickeln. Mit dem Umbau der Handjerystraße zur Fahrradstraße kommen wir diesem Ziel ein kleines Stück näher. Sehr gut!

Ansprechpartner: Markus Kollar, Sprecher der Stadtteilgruppe Schöneberg: markus.kollar [at] adfc-berlin.de

Downloads

Markierungsarbeiten auf der Handjerystraße

Oktober 2023: Markierungsarbeiten auf der Handjerystraße

Copyright: Claudia Thiele | ADFC Berlin

3553x3003 px, (JPG, 2 MB)

Markierungsarbeiten auf der Schöneberg Friedenauer Handjerystraße

November 2023: Markierungsarbeiten auf der Handjerystraße mit Fahrradpiktogramm

Copyright: Claudia Thiele | ADFC Berlin

4032x3024 px, (JPG, 3 MB)

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https://berlin.adfc.de/artikel/handjerystrasse-wird-zur-fahrradstrasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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