Telraam - Wir zählen

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Unsere Fenster zählen den Verkehr

 

Geschwindigkeitsüberschreitungen auf unseren Straßen, Luftverschmutzung, Verkehrslärm und mangelnde Verkehrssicherheit sind Themen, die uns als ADFC Stadtteilgruppe Treptow-Köpenick bewegen.

 

Wir möchten etwas tun, um unsere Wohngebiete lebenswerter zu gestalten. Verkehrszählungen durch Bürgerinnen und Bürger sind aus unserer Sicht eine Möglichkeit, um nachhaltige Lösungen auf der Basis realer Mobilitätsdaten von der Politik einzufordern und die Umsetzung der von der Verwaltung implementierten Lösungen zu kontrollieren.

Wir brauchen Messungen, die Autos, Schwerfahrzeuge, öffentliche Verkehrsmittel, Radfahrende und Fußgehende erfassen. Verkehrszählungen sind derzeit teuer, zeitlich begrenzt und erfassen selten alle Verkehrsarten. In Treptow-Köpenick gibt es derzeit nur am Kaisersteg eine offiziell vom Berliner Senat installierte Fahrradzählstelle. Dies ist aus unserer Sicht (viel) zu wenig, um den wachsenden Bedarf für eine nachhaltige Radinfrastruktur zu belegen (sofern dieser Bedarf anhand von Fahrradverkehrszahlen durch Zählung zwingend vorgeschrieben ist).

Bürgerwissenschaft (Citizen Science) füllt blinde Flecken

Bis jetzt waren Verkehrszählungen, die auf Dauer über viele Verkehrsteilnahme-Arten angelegt sind, oftmals ein „blinder Fleck“ oder in der Anzahl sehr gering und in der Lage geografisch breit gestreut (siehe www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/weitere-radinfrastruktur/zaehlstellen-und-fahrradbarometer/). Insbesondere wenn es um kooperatives Handeln zwischen Öffentlicher Verwaltung und bürgergesellschaftlicher Initiative ging, fehlt es weitgehend an passenden Projekten zur Verkehrszählung.

Das in unserem Projekt verwendete Gerät ermöglicht es, die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen und gute Ergebnisse bei Verkehrszählungen zu erzielen. Die Bürgerwissenschaft liefert Daten für die Kieze, in denen wir wohnen, arbeiten und uns erholen. Damit werden sowohl im Programm und der Strategie der Smart City Berlin, wie im Bereich des Programms der Digitalisierung (Digitale Agenda Berlin) die Ressourcen der Verkehrszählung für das Verkehrsmanagement entwickelt und ausgebaut. Die Daten können von den Bezirksämtern und deren unteren Straßenverkehrsbehörden, von der Verkehrsinformationszentrale (VIZ) und der Verkehrsregelungszentrale (VKRZ), sowie von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) genutzt werden, um Infrastruktur, Ampeln und Verkehrsmanagementpläne effizienter und effektiver zu gestalten. Die Daten können von öffentlicher Hand und bürgerlichen Organisationen für den jeweiligen konstruktiven Beitrag zur Untersetzung (Ausgestaltung und Umsetzung) des Berliner Mobilitätsgesetzes verwendet werden.
 

 

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https://berlin.adfc.de/artikel/wirzaehlen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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