Menschen bei der Spontandemo gegen den Radwegestopp vor der Senatsverwaltung

Spontandemo vor der Senatsverwaltung am 16. Juni 2023 © ADFC Berlin / Annegret Krüger

Werden Radverkehr und Beteili­gung ab jetzt kleingeschrieben?

Die neue Leitung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima und Umwelt stoppte quasi als erste Amtshandlung den Radwegeausbau. Wie der ADFC Berlin erfolgreich dagegen mobilisierte und was als nächstes zu befürchten steht. Von Solveig Selzer.

Mit einem Paukenschlag nahmen die neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klima und Umwelt, Dr. Manja Schrei­ner, und ihre Staatssekretärin, Dr. Clau­dia Elif Stutz, ihre Arbeit auf – das heißt, sie stoppten die bisherige Arbeit der Ver­kehrsverwaltung. Sie wiesen die Be­zir­ke an, alle bisherigen Planungen für Rad­wege auszusetzen, wenn auch nur ei­ne Fahrspur für Kraftfahrzeuge oder ein einziger Parkplatz wegfiele. Ein Rad­weg in der Siegfriedstraße in Lich­ten­­berg, der Grunewaldstraße in Schö­ne­­­berg, auf der Opernroute in Char­lot­ten­burg-Wilmersdorf und viele mehr – alle finanziellen Mittel für Pro­jekte, die schon in Sack und Tüten waren, wurden blockiert. Damit rückte die Aussicht auf ein sicheres Voran­kom­men mit dem Rad für viele Menschen, die schon lange da­rauf gewartet hatten, in die Ferne; die Ent­täuschung und Wut waren ent­sprech­­end groß.

Radwegestopp? Nicht mit uns!

Binnen eines Tages gaben Changing Cities und wir dem Protest gegen den Radwegestopp einen Raum durch eine Spontankundgebung vor der Senats­ver­wal­tung. Dem schlossen sich mehrere hundert Menschen an – mit prompter Reaktion: Die Senatorin korrigierte und relativierte die vorherige Anweisung. Sie ließ mitteilen, es gehe unter anderem um Radwege, für die nicht nur ein einzelner Park­platz wegfiele, sondern mehr als zehn Parkplätze auf 500 Metern. Drei Wochen später hieß es von der Staats­se­kre­tärin als Antwort auf eine schrift­liche Anfrage, dieses Kriterium spiele keine Rol­le. Nach welchen Kriterien die Se­nats­­­verwaltung ihre Blockade nun tat­sächl­ich ausrichtete, liegt für die Öffent­lich­keit und die Zivilgesellschaft im Dunkeln.
In jedem Fall blieb eine große Zahl wich­tiger Radwegeprojekte vorerst wei­ter­hin blockiert: die Schönhauser Allee im Prenzlauer Berg, die Haupt­straße in Schöneberg oder die Ollen­hau­er­straße in Reinickendorf, um nur einige zu nen­nen. Auf all diesen gefähr­lichen Straßen organisierten unsere ADFC-Stadtteil­grup­­­pen laute und kraft­volle Demon­stra­­­tionen. Bei Hitze und bei Regen, mor­­­gens vor der Arbeit und am Feier­abend schallte es der Senatorin ent­ge­gen: Nicht mit uns! Den Höhe­punkt des Protests bildete unsere Groß­demon­stra­tion am 2. Juli in einem Bündnis mit über 23 Organisationen. 13.000 Men­schen wollten die Blockade­haltung der Senatorin und ihrer Staats­sekretärin nicht hinnehmen – ein deut­liches Zei­ch­en, das auch ankam: Mittler­­­weile sind viele der blockierten Projekte wie die Scharnweberstraße in Friedrichshain und die Hermannstraße in Neukölln wieder freigegeben worden, teilweise mit Änderungen. Allerdings ist bei eini­gen anderen noch immer unklar, wie es weitergeht.

Partizipation der Stadtgesell­schaft? Ade!

Nun haben Bauprojekte im öffent­lichen Straßen­land lange Vorlaufzeiten – bei man­chen der betroffenen Projekte sind es zehn Jahre. Im Verlauf dieser Jahre wurden teilweise in umfangreichen Be­tei­ligungsverfahren viele unter­schied­liche Belange berücksichtigt, wie etwa Lieferzonen für den Wirtschaftsverkehr oder das gute Vorankommen von Tram und Bus. Mit ihrer Radwegeblockade tra­ten die Senatorin und ihre Staats­se­kre­­tärin nicht nur diese Beteiligungs­ver­fahren mit den Füßen. Sie ignorierten auch, dass sie nach § 37 Absatz 7 des Mobilitätsgesetzes „vor wesentlichen Entscheidungen und Planungen mit Aus­­wirkungen auf die gesamtstädtische Ebene“ das Gremium einbeziehen sol­len, mit dem die Zivilgesellschaft betei­ligt wird, der sogenannte FahrRat. Und was ist ein stadtweiter Radwegestopp, wenn nicht eine wesentliche Ent­schei­dung? Dieses Vorgehen zeugt von sehr wenig Sinn für das „gute Mit­einander“, das sich die Regierung auf die Fahne geschrieben hat. Es ist das Ge­gen­teil des selbsterklärten Ziels, Berlin „zusammen­führen“ zu wollen. Es ist eine Miss­ach­tung der demo­kra­tischen Prozesse und der Zivilgesellschaft.
In einem demokratischen und par­ti­zi­­­pativen Prozess ist 2018 das Mo­bi­li­täts­­gesetz entstanden. Dem war eine Un­ter­­schriftensammlung des Volksent­scheids Fahrrad vorausge­gan­gen. Längst nicht alle Maßnahmen, die der Volks­entscheid Fahrrad vorge­sehen hatte, stehen heute im Mobilitäts­gesetz. Um­ge­­kehrt wurden einige zu­sätz­­liche Maß­nahmen aufge­nom­­men, die für einen guten Ausgleich sorgen sollen. Es ist also ein klassischer Kompromiss, entwickelt in einem Ver­fahren, in dem viele unter­schied­liche Tei­le der Stadt­gesellschaft beteiligt wa­ren. Die schwarz-rote Koali­tion hat wie­der­­holt Andeu­tungen ge­macht, diesen Kom­pro­miss infrage zu stellen und Än­derungen am Mobilitäts­gesetz vor­nehm­en zu wollen. Das fügt sich in das Bild ein, das sie mit dem Rad­wege­­stopp und der Umgehung der demo­­kratischen Ver­fah­ren hinter­lässt: das Bild einer Re­gie­rung, die Partizi­pation und Mitei­nander klein schreibt.

710 Kilometer bis 2026

Eine andere Ankündigung der Regie­rung klingt im ersten Moment positiv: Se­­­na­torin Schreiner und ihre Kolleg:in­nen verkünden immer wieder, mehr Rad­­­­­wege als die Vorgänger­re­gie­rung bau­­­­­en zu wollen. Das Problem? Ein va­ges „Mehr“ reicht nicht. Aus dem Mo­bi­li­tätsgesetz ging 2021 der Rad­ver­kehrs­plan hervor. Darin ist be­schrie­ben, wie das Radnetz für Berlin im gesetzlich ver­ein­barten Zeitraum bis 2030 ver­wirk­licht werden soll: nämlich mit einer ste­tigen Steigerung der zu bau­enden Kilo­meter pro Jahr, siehe Tabelle. Das heißt, während 2022 40 Kilometer Radweg zu bauen waren, müssen in der verblei­ben­den Legislatur von 2023 bis 2026 wei­tere 710 Kilometer des Radnetzes fer­tiggestellt werden (s. radzeit 3/2022). Ein bloßes „Mehr“ an Rad­wegen reicht also nicht, um den Radver­kehrsplan einzuhalten. Wir er­war­ten, dass bis 2026 die 710 Kilometer Radweg in den vor­ge­schriebenen Stan­dards auf Berlins Stra­­ßen angekom­men sind. Rad­wege, mit denen alle die Mög­lichkeit be­kom­men, sicher zur Schule fahren zu kön­nen, zur Ärztin oder wohin auch im­mer sie un­terwegs sind. Das Mobilitätsgesetz gilt!

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