Menschen bei der Spontandemo gegen den Radwegestopp vor der Senatsverwaltung

Spontandemo vor der Senatsverwaltung am 16. Juni 2023 © ADFC Berlin / Annegret Krüger

Werden Radverkehr und Beteili­gung ab jetzt kleingeschrieben?

Die neue Leitung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima und Umwelt stoppte quasi als erste Amtshandlung den Radwegeausbau. Wie der ADFC Berlin erfolgreich dagegen mobilisierte und was als nächstes zu befürchten steht. Von Solveig Selzer.

Mit einem Paukenschlag nahmen die neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klima und Umwelt, Dr. Manja Schrei­ner, und ihre Staatssekretärin, Dr. Clau­dia Elif Stutz, ihre Arbeit auf – das heißt, sie stoppten die bisherige Arbeit der Ver­kehrsverwaltung. Sie wiesen die Be­zir­ke an, alle bisherigen Planungen für Rad­wege auszusetzen, wenn auch nur ei­ne Fahrspur für Kraftfahrzeuge oder ein einziger Parkplatz wegfiele. Ein Rad­weg in der Siegfriedstraße in Lich­ten­­berg, der Grunewaldstraße in Schö­ne­­­berg, auf der Opernroute in Char­lot­ten­burg-Wilmersdorf und viele mehr – alle finanziellen Mittel für Pro­jekte, die schon in Sack und Tüten waren, wurden blockiert. Damit rückte die Aussicht auf ein sicheres Voran­kom­men mit dem Rad für viele Menschen, die schon lange da­rauf gewartet hatten, in die Ferne; die Ent­täuschung und Wut waren ent­sprech­­end groß.

Radwegestopp? Nicht mit uns!

Binnen eines Tages gaben Changing Cities und wir dem Protest gegen den Radwegestopp einen Raum durch eine Spontankundgebung vor der Senats­ver­wal­tung. Dem schlossen sich mehrere hundert Menschen an – mit prompter Reaktion: Die Senatorin korrigierte und relativierte die vorherige Anweisung. Sie ließ mitteilen, es gehe unter anderem um Radwege, für die nicht nur ein einzelner Park­platz wegfiele, sondern mehr als zehn Parkplätze auf 500 Metern. Drei Wochen später hieß es von der Staats­se­kre­tärin als Antwort auf eine schrift­liche Anfrage, dieses Kriterium spiele keine Rol­le. Nach welchen Kriterien die Se­nats­­­verwaltung ihre Blockade nun tat­sächl­ich ausrichtete, liegt für die Öffent­lich­keit und die Zivilgesellschaft im Dunkeln.
In jedem Fall blieb eine große Zahl wich­tiger Radwegeprojekte vorerst wei­ter­hin blockiert: die Schönhauser Allee im Prenzlauer Berg, die Haupt­straße in Schöneberg oder die Ollen­hau­er­straße in Reinickendorf, um nur einige zu nen­nen. Auf all diesen gefähr­lichen Straßen organisierten unsere ADFC-Stadtteil­grup­­­pen laute und kraft­volle Demon­stra­­­tionen. Bei Hitze und bei Regen, mor­­­gens vor der Arbeit und am Feier­abend schallte es der Senatorin ent­ge­gen: Nicht mit uns! Den Höhe­punkt des Protests bildete unsere Groß­demon­stra­tion am 2. Juli in einem Bündnis mit über 23 Organisationen. 13.000 Men­schen wollten die Blockade­haltung der Senatorin und ihrer Staats­sekretärin nicht hinnehmen – ein deut­liches Zei­ch­en, das auch ankam: Mittler­­­weile sind viele der blockierten Projekte wie die Scharnweberstraße in Friedrichshain und die Hermannstraße in Neukölln wieder freigegeben worden, teilweise mit Änderungen. Allerdings ist bei eini­gen anderen noch immer unklar, wie es weitergeht.

Partizipation der Stadtgesell­schaft? Ade!

Nun haben Bauprojekte im öffent­lichen Straßen­land lange Vorlaufzeiten – bei man­chen der betroffenen Projekte sind es zehn Jahre. Im Verlauf dieser Jahre wurden teilweise in umfangreichen Be­tei­ligungsverfahren viele unter­schied­liche Belange berücksichtigt, wie etwa Lieferzonen für den Wirtschaftsverkehr oder das gute Vorankommen von Tram und Bus. Mit ihrer Radwegeblockade tra­ten die Senatorin und ihre Staats­se­kre­­tärin nicht nur diese Beteiligungs­ver­fahren mit den Füßen. Sie ignorierten auch, dass sie nach § 37 Absatz 7 des Mobilitätsgesetzes „vor wesentlichen Entscheidungen und Planungen mit Aus­­wirkungen auf die gesamtstädtische Ebene“ das Gremium einbeziehen sol­len, mit dem die Zivilgesellschaft betei­ligt wird, der sogenannte FahrRat. Und was ist ein stadtweiter Radwegestopp, wenn nicht eine wesentliche Ent­schei­dung? Dieses Vorgehen zeugt von sehr wenig Sinn für das „gute Mit­einander“, das sich die Regierung auf die Fahne geschrieben hat. Es ist das Ge­gen­teil des selbsterklärten Ziels, Berlin „zusammen­führen“ zu wollen. Es ist eine Miss­ach­tung der demo­kra­tischen Prozesse und der Zivilgesellschaft.
In einem demokratischen und par­ti­zi­­­pativen Prozess ist 2018 das Mo­bi­li­täts­­gesetz entstanden. Dem war eine Un­ter­­schriftensammlung des Volksent­scheids Fahrrad vorausge­gan­gen. Längst nicht alle Maßnahmen, die der Volks­entscheid Fahrrad vorge­sehen hatte, stehen heute im Mobilitäts­gesetz. Um­ge­­kehrt wurden einige zu­sätz­­liche Maß­nahmen aufge­nom­­men, die für einen guten Ausgleich sorgen sollen. Es ist also ein klassischer Kompromiss, entwickelt in einem Ver­fahren, in dem viele unter­schied­liche Tei­le der Stadt­gesellschaft beteiligt wa­ren. Die schwarz-rote Koali­tion hat wie­der­­holt Andeu­tungen ge­macht, diesen Kom­pro­miss infrage zu stellen und Än­derungen am Mobilitäts­gesetz vor­nehm­en zu wollen. Das fügt sich in das Bild ein, das sie mit dem Rad­wege­­stopp und der Umgehung der demo­­kratischen Ver­fah­ren hinter­lässt: das Bild einer Re­gie­rung, die Partizi­pation und Mitei­nander klein schreibt.

710 Kilometer bis 2026

Eine andere Ankündigung der Regie­rung klingt im ersten Moment positiv: Se­­­na­torin Schreiner und ihre Kolleg:in­nen verkünden immer wieder, mehr Rad­­­­­wege als die Vorgänger­re­gie­rung bau­­­­­en zu wollen. Das Problem? Ein va­ges „Mehr“ reicht nicht. Aus dem Mo­bi­li­tätsgesetz ging 2021 der Rad­ver­kehrs­plan hervor. Darin ist be­schrie­ben, wie das Radnetz für Berlin im gesetzlich ver­ein­barten Zeitraum bis 2030 ver­wirk­licht werden soll: nämlich mit einer ste­tigen Steigerung der zu bau­enden Kilo­meter pro Jahr, siehe Tabelle. Das heißt, während 2022 40 Kilometer Radweg zu bauen waren, müssen in der verblei­ben­den Legislatur von 2023 bis 2026 wei­tere 710 Kilometer des Radnetzes fer­tiggestellt werden (s. radzeit 3/2022). Ein bloßes „Mehr“ an Rad­wegen reicht also nicht, um den Radver­kehrsplan einzuhalten. Wir er­war­ten, dass bis 2026 die 710 Kilometer Radweg in den vor­ge­schriebenen Stan­dards auf Berlins Stra­­ßen angekom­men sind. Rad­wege, mit denen alle die Mög­lichkeit be­kom­men, sicher zur Schule fahren zu kön­nen, zur Ärztin oder wohin auch im­mer sie un­terwegs sind. Das Mobilitätsgesetz gilt!

alle Themen anzeigen

Radverkehr stärken & Mitglied werden

Gib sicherem Radverkehr deine Stimme und unterstütze den ADFC Berlin zum Aktionspreis von 19 Euro im ersten Jahr!

Exklusive Vorteile:

  • deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr
Jetzt Mitglied werden

Verwandte Themen

Autotüre geht auf

Verkehrssicherheit erhöhen - Dooring-Unfälle verhindern!

In Berlin werden pro Tag im Durchschnitt knapp zwei Unfälle polizeilich registriert, bei denen Autofahrende oder…

Pop-Up-Radweg an der Petersburger Straße

„Radfahrende sehen in den Pop-Up-Radwegen sehr viele Vorteile“

Im Gespräch mit Katharina Götting, Initiatorin der Umfrage zu den Pop-Up-Radwegen von IASS Potsdam und TU Berlin. Das…

Radfahrende fahren bei einer Demo auf einer Straße mit einem Radweg

Fünf Jahre Mobilitätsgesetz Berlin

Am 28. Juni 2023 feiert das Berliner Mobilitätsgesetz sein 5-jähriges Bestehen. Kurz vorher hebelt die Senatorin für…

Mit Lastenrädern mehr als 16 Mal um die Erde

Wie aus einer verwegenen Idee im ADFC Berlin rund 200 freie fLotte-Lastenräder für die ganze Stadt wurden. Ein…

Schild mit Kilometeranzeige für Radfahrende nach Köpenick, Oberschöneweide

Tourentipp: Einmal Berlin, bitte!

Dieser Berliner Radtouren-Tipp bietet viele grüne Wege, Wasserblicke und interessante Stadtgeschichte. Start und Ziel…

Radweg am Flughafen Kopenhagen

ADFC fordert Anbindung des Flughafens BER ans Radverkehrsnetz

Während moderne Flughäfen – wie in Amsterdam, Frankfurt oder Kopenhagen – ganz selbstverständlich an das Radwegenetz der…

Verbände schenken dem Senat ein Radnetz

Verbände schenken Senat fertiges Radnetz, Version 2.0

Verbände überreichten der Senatsverwaltung für Verkehr das Radnetz als Weihnachtsgeschenk. Das Mobilitätsgesetz schreibt…

Kinder auf Fahrraddemo

Die Zukunft beginnt heute!

Wie Berlin heute umgebaut und gestaltet wird, entscheidet, wie wir uns in Zukunft fortbewegen. Im Fahrradwahljahr wählen…

Codierung im ADFC Berlin - Velokiez

Fahrrad-Codierung im ADFC Velokiez

Komm vorbei und lass dein Fahrrad codieren! Das schreckt Diebe ab und hilft der Polizei, gestohlene Räder ihren…

https://berlin.adfc.de/artikel/werden-radverkehr-und-beteiligung-ab-jetzt-kleingeschrieben

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt