Die Alberichstraße in Biesdorf-Süd war im Mai 2000 die erste Fahrradstraße Berlins. Mittlerweile ist sie in die Jahre gekommen

Die Alberichstraße ist als Fahrradstraße in den Kreuzungsbereichen unterbrochen © Heike Langenberg

Weitere Fahrradstraßen für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf gefordert

Die Alberichstraße in Biesdorf-Süd war im Mai 2000 die erste Fahrradstraße Berlins. Sie ist immer noch die einzige im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Das muss sich dringend ändern. Weitere fünf Straßen hat der FahrRat Marzahn-Hellersdorf beschlossen.

Neue Fahrradstraßen sollen dazu beitragen, dass der Bezirk fahrradfreundlicher wird. Fünf konkrete Vorschläge, die der FahrRat beschlossen hat, gibt es schon. Mit dabei ist die Wulkower Straße; sie verlängert die Alberichstraße als Fahrradstraße nach Norden in Richtung Elsterwerdaer Platz.

Zudem hat der FahrRat die Einrichtung von Fahrradstraßen in folgenden Straßenzügen beschlossen: 

  • Mosbacher Straße (Kaulsdorf Süd)
  • Cottbusser Straße (Hellersdorf)
  • Glambecker Ring/Parsteiner Ring (Marzahn)
  • Heerstraße/Eschenstraßen/Roedernstraße (Kaulsdorf Süd/Mahlsdorf Süd)
  • Münsterberger Weg (Kaulsdorf, Beschluss 12/22)

Doch auch dreieinhalb Jahr nachdem das Mobilitätsgesetz in Berlin in Kraft ist, ist im Bezirk keine weitere Fahrradstraße eingerichtet worden. Das bezeichneten die Teilnehmer:innen des FahrRats nach der Auftaktsitzung in diesem Jahr als „sehr enttäuschend“. Während der Sitzung hatte die Verwaltung, die Frage, ob es Pläne zur Einrichtung von Fahrradstraßen geben, verneint. Mehr noch: Sie konnte nicht einmal eine einzige der durch FahrRat-Beschlüsse geforderten fünf Fahrradstraßen nennen.

Das erstaunt, denn die Verwaltung hatte sich bereits 2019 zur Cottbusser Straße als Fahrradstraße bekannt. Im Juni 2020 hatte sie sogar mitgeteilt, dass Planungen dazu in Arbeit seien. Daher hatte der FahrRat Anfang 2022 erneut mit einem Beschluss gefordert, Fahrradstraßen zügig zu bauen.

Die Alberichstraße ist – 22 Jahre nach ihrer Einrichtung als Fahrradstraße – in die Jahre gekommen. Jeweils in den Kreuzungsbereichen mit querenden Straßen wird die Fahrradstraße aufgehoben und zur Tempo-30-Zone. Die Vorfahrtregelung – überwiegend rechts vor links trotz teilweise roter Fahrbahnmarkierung in Richtung der Fahrradstraße – begünstigt jedoch Missverständnisse. Auch die Piktogramme, die die Straße als Fahrradstraße ausweisen, sind nicht mehr zeitgemäß. „Wir fordern möglichst durchgehende Vorfahrtregelung für Fahrradstraßen mit eindeutiger Markierung”, sagte die Sprecherin der AFDC-Stadtteilgruppe Wuhletal, Grit Lehmann.

 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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