ein Fahrrad wird mithilfe eines Codiergeräts markiert

Fahrrad-Codierung beim Fahrrad-Check © Daniel Pepper

Spendenaufruf: Ein Codiergerät für unsere Fahrrad-Codierungen

Aufgrund des hohen Bedarfs an Fahrrad-Codierungen zur Diebstahlprävention sind wir in Vorleistung gegangen und haben ein zusätzliches Codiergerät angeschafft, um die Nachfrage zu erfüllen. Hierfür sammeln wir Spenden!

Im Jahr 2022 wurden in Berlin knapp 27.000 Räder gestohlen. Eine Fahrrad-Codierung schreckt Diebe ab, erschwert den illegalen Weiterverkauf und hilft der Polizei, gestohlene Räder ihren Eigentümer:innen zurück zu geben.

Unser Angebot

Der ADFC Berlin bietet regelmäßig im Velokiez in der Möckernstraße, auf Fahrradmärkten sowie bei Fahrrad-Checks Fahrrad-Codierungen an. Seit 2017 haben wir mit unserem Markiergerät der Marke Markator 7.200 Räder codiert. Dank zahlreicher Unterstützer:innen konnten wir im Mai 2023 Spendengelder im Wert von 600 Euro sammeln, die wir für die Reparatur des Geräts benötigten.

Wie du helfen kannst

Aufgrund des hohen Bedarfs an Fahrrad-Codierungen bei den öffentlichen Fahrrad-Checks, im Velokiez und auf Fahrradmärkten haben wir uns dazu entschlossen im Juli 2023 ein neues, zusätzliches Codiergerätes anzuschaffen. Wir möchten die Nachfrage erfüllen und unseren Beitrag zur Diebstahlprävention von Fahrrädern leisten und haben uns daher entschlossen, mit 3.975 € in Vorleistung zu gehen. Wir sammeln hier weiterhin Spenden. Jeder Beitrag zählt! Bitte unterstützt unsere Arbeit, indem ihr das Projekt teilt. Dadurch helft ihr uns, eure Räder zu schützen und die Verkehrswende in Berlin voran zu bringen. Ihr erhaltet eine Spendenbescheinigung vom Spendenempfänger betterplace (gut.org gAG).

 

Wir freuen uns außerdem über allgemeine Spenden auf unser Spendenkonto:

Konto-Inhaber: ADFC Berlin e.V.
IBAN: DE30 1005 0000 0190 3716 17
Bank: Berliner Sparkasse
BIC: BELADEBEXXX

oder via PayPal:

Link zur Spende

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https://berlin.adfc.de/artikel/spendenaufruf-codiergeraet-fuer-fahrrad-codierungen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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