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Radfahrer wird mit weniger als 1,5 überholt

Zu wenig Platz für Radfahrende - der ADFC Berlin fordert breite, sichere Wege © ADFC

Senat schafft zentralen Hebel von Mobilitätsgesetz ab

Ein herber Schlag gegen das Mobilitätsgesetz und gegen demokratische Prozesse: Der Senat hat sang- und klanglos die Ausführungsvorschrift Konfliktbewältigung abgeschafft. Damit geht ein zentraler Hebel des Mobilitätsgesetzes verloren.

Sang- und klanglos hat der Senat im Dezember 2025 einen zentralen Hebel zur Modernisierung der Straßen Berlins abgeschafft, wie es das Mobilitätsgesetz vorgibt. Ein herber Schlag gegen die Menschen – gegen das Mobilitätsgesetz und gegen demokratische Prozesse.

Am Freitag, 5.12.2025 hat der Senat im Amtsblatt die Aufhebung der Ausführungsvorschrift Konfliktbewältigung bekanntgegeben (mehr dazu hier).

Diese Ausführungsvorschrift abzuschaffen, öffnet die Tür zu einer Verkehrsgestaltung aus dem letzten Jahrhundert. 

Die Ausführungsvorschrift Konfliktbewältigung (§ 25 des Berliner Mobilitätsgesetzes – Bewältigung von Konfliktlagen bei der Umsetzung von Maßnahmen) sollte den im Mobilitätsgesetz festgeschriebenen Vorrang des Umweltverbunds auf Verwaltungsebene regeln.

“Das ist ein herber Schlag gegen die Ziele des Mobilitätsgesetzes hin zu einer sicheren und lebenswerten Stadt und es ist ein Schlag gegen demokratische Prozesse. Bürger:innen haben ein Anrecht auf nachvollziehbare, transparente Verwaltungsprozesse. Dieses Gesetz ging aus der Zivilgesellschaft hervor. Es auszuhöhlen, richtet sich gegen die Menschen der Stadt”, sagt Marlene Alber, Politische Referentin des ADFC Berlin.

Während das Gesetz selbst Auslegungsspielraum lässt, priorisierte die Ausführungsvorschrift Konfliktbewältigung (AV) in der Praxis den Umweltverbund mit einer verpflichtenden Dokumentation des Abwägungsprozesses von Interessen (Fuß, Rad und ÖPNV vs. autozentrierte Planung). Auf Ausführungsebene hieß das: Reine Auto-first Planung war damit vom Tisch - der wesentliche Kern des Mobilitätsgesetzes hin zu mehr Verkehrssicherheit und mehr Lebensqualität. Die AV sollte zum Tragen kommen, wenn nicht die Ansprüche aller Verkehrsteilnehmenden erfüllt werden können. Das ist in wenigen, aber dann sehr entscheidenden Fällen der Fall (aktuelles Beispiel: Torstraße).

Die Ausführungsvorschrift stellte einen geordneten Planungsprozess sicher, gewährleistete eine Abwägung aller relevanten Belange und sorgte für Transparenz über den Planungsprozess. Diese Ausführungsvorschrift abzuschaffen, öffnet die Tür zu einer Verkehrsgestaltung aus dem letzten Jahrhundert.

Wir bleiben dran! In seiner politischen Arbeit setzt sich der ADFC Berlin für sicheres Radfahren in ganz Berlin ein.
 

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