Ein Mann hält ein Schild hoch, im Hintergrund fahren Radfahrende vorbei, Ride of Silence 2023 in Berlin.

An dieser Stelle fuhr ein Autofahrer einen 5-jährigen Jungen auf seinem Fahrrad an. Bei der Ride of Silence wurde an ihn erinnert. © Karl Grünberg

Zusammen zum "Ride of Silence" am Mittwoch, 15. Mai 2024

Mit der "Ride of Silence"-Demonstration erinnern wir gemeinsam am 15. Mai 2024 an die im Straßenverkehr getöteten und verletzten Radfahrer:innen. In weiß gekleidet fahren wir einige der Orte ab, an denen wir Geisterräder aufstellen mussten.

Im vergangenen Jahr musste der ADFC Berlin 14 Geisterräder aufstellen. 14 Geisterräder für 14 Menschen, die mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit, zum Sport oder nach Hause waren und dann im Straßenverkehr getötet worden sind oder nach einem Unfall verstarben. Dazu kommen außerdem noch 4224 Leichtverletzte und 574 Schwerverletzte im Jahr 2023. Diese Zahlen dürfen niemanden kalt lassen und erfordern schnelle Maßnahmen. Das sind zum Beispiel:

  • Kreuzungen endlich sicher machen und dafür zum Beispiel bei zwei parallelen Abbiegerspuren für Kraftfahrzeuge eine gesonderte Grünphase einführen.
  • Oder: Verpflichtender Abbiegeassistent mit Notstopp für alle Lkw und Busse.
  • Außerdem: Mehr Kontrollen der Polizei um Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen oder den Überholabstand zu Radfahrer:innen durchzusetzen.

Unsere Forderung: Vision Zero

Zum weltweiten Ride of Silence-Aktionstag erinnern wir an die im Verkehr getöteten und verletzten Radfahrenden und fordern die Einhaltung der Vision Zero, das Ziel von null Verkehrstoten und null Schwerverletzten. Wir dürfen nicht weiter hinnehmen, dass Menschen im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werden. Dafür kleiden wir uns weiß und fahren schweigend als Fahrraddemonstration einige jener Orte ab, an denen wir Geisterräder aufstellen musste

Start: 19:00 Uhr am Neptunbrunnen nahe dem Rotes Rathaus
Zwischenkundgebungen: ca. 19:45 Uhr sammeln wir das Fahrrad von Bernd Wissmann am Savignyplatz ein und übergeben es ca. 20:40 Uhr feierlich dem Deutschen Technikmuseum für eine Ausstellung
Ende: ca. 22:00 Uhr am Potsdamer Platz, historische Ampel

Das Ride of Silence T-Shirt findet ihr in unserem Onlineshop

Bitte unterstützt "Cycling against ghosts" - ein Kurzfilm Projekt über Verlust, Aktivismus, den Kampf für Fahrradfahrer:innen und die Vision Zero in Berlin.
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https://berlin.adfc.de/artikel/ride-of-silence-2024

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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