Raser tötet Radfahrer und entgeht Verhandlung
2020 wurde Bernd Wissmann von einem Raser getötet. Fast vier Jahre und vier geplatzte Gerichtstermine später wurde der Täter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt - aber nicht bei einer Gerichtsverhandlung, sondern mit einem schriftlichen Strafbefehl.
Wenigstens einmal sollte sich der Mann vor Gericht zu seiner Tat äußern. Öffentlich erklären sollte er, warum er im Februar 2020 am Savygniplatz erst mit 90 Kilometern pro Stunde über eine rote Ampel gefahren, mit 80 von der Fahrbahn auf die Busspur gewechselt und dann auf der Busspur dem 64-jährigen Bernd Wissmann von hinten ins Fahrrad gerast war. Das hatten sich die Angehörigen, die Witwe und die Kinder, von Bernd Wissmann gewünscht. Doch daraus wurde nichts, wie eben erst bekannt wurde und wie der Tagesspiegel zuerst berichtete.
Viermal war der Prozess angesetzt worden, viermal war er geplatzt – zweimal wegen Krankheit des Täters. Nun wurde dieser per Strafbefehl verurteilt. Dabei erhielt der 34-Jährige wegen fahrlässiger Tötung ein Jahr auf Bewährung, seinen Führerschein wiederum bekommt er im Februar 2025 wieder. Die Angehörigen sind empört: Einerseits über den Strafbefehl, der ihnen als Nebenkläger die Möglichkeit nimmt in Berufung zu gehen. Andererseits, weil die Anklage der Straßenverkehrsgefährdung fallen gelassen wurde.
SuSanne Grittner, Mitglied des ADFC Landesvorstandes, sagt dazu: „Es kann nicht sein, dass so ein Fall mit einem Strafbefehl abgehandelt wird“. Der ADFC Berlin macht sich immer wieder dafür stark, dass Prozesse, in denen es um verletzte oder getötete Radfahrer:innen geht, zeitnah verhandelt werden. „Es darf nicht mehr Jahre dauern, bis Prozesse um tödliche Folgen des Straßenverkehrs vor Gericht überhaupt erst beginnen. Das ist eine Tortur für die Angehörigen der Verstorbenen“, sagt Grittner.