Das Bild zeigt ein Fahrradabteil im Zug mit vielen Rädern

Foto Radabteil im Zug © ADFC H.Lingen

RadForum am Mittwoch, den 19.10., 19 Uhr: AG Intermodalität - Bahn & Rad

 

Alle Wege mit dem Rad erledigen? Zu weit? Alles mit dem öffentlichen Verkehr? Oft zu langsam, zu unflexibel. Eine Kombination aus beidem ist oft ein guter Mittelweg. Wir diskutieren u.a. mit Patrick Schardien, VBB / Nahverkehrsmanagement.

 

Im digitalen ADFC-RadForum am Mittwoch, den 19. Oktober, 19 Uhr stellt die AG Intermodalität das Schwerpunktthema Rad & Bahn vor.

zu Gast: Patrick Schardien, VBB, Nahverkehrs- und Qualitätsmanagement

Alle Wege mit dem Rad erledigen? Oft zu weit. Alles mit dem öffentlichen Verkehr? Oft zu langsam, oft zu unflexibel. Eine Kombination beider ist ein gutes Mittel, um konkurrenzfähig zum Autoverkehr zu sein. Oft ähnlich schnell, aber gesünder und umweltfreundlicher. Ein guter Weg, aber es gibt noch vieles zu tun, diesen Weg möglichst vielen möglich zu machen.

Die intermodale Kombination Bahn und Rad hat mehrere Säulen:

  • Fahrradmitnahme im Zug
  • Gute Abstellmöglichkeiten an den Stationen
  • Fahrradverleih
  • Sichere Wege zu den Haltestellen und Bahnhöfen

Damit die Kombination Bahn und Rad gut funktioniert, sind alle dieser Säulen wichtig. Es kann nicht jede:r sein Rad im Zug mitnehmen, es will auch nicht jede:r. Aber genauso reichen gute Abstellmöglichkeiten allein nicht, wenn man mal zu anderen Zielen unterwegs ist. Auch brauchen diese viel Platz, viele Räder stehen dort sehr lange. Leihräder stoßen genauso an ihre Grenzen. Wie kann man das am besten kombinieren?

Dazu gibt es viele Fragen:

Wie gut funktioniert Fahrradmitnahme in Bahnen? Was brauchen wir? Wo brauchen wir Verbesserungen?

Wie sieht es mit den Fahrradstellplätzen an den Stationen aus?

Was können Leihsysteme leisten? Brauchen wir eher stationären Verleih am Bahnhof oder free floating Systeme?

Wie sind die Wege zu den Stationen? Sind sie gut schnell und sicher?

Wie sieht es bei uns aus, wo ist es schon gut gelöst, wo besonders schlecht?

Welche guten Vorbilder gibt es in anderen Regionen?

Über diese Fragen möchten wir sprechen und gerne mit euch diskutieren! Als Besonderheit gibt unser Gast Patrick Schardien, zuständig beim VBB für Nahverkehrs- und Qualitätsmanagement, Ausblick auf den neuen Fahrplan ab Dezember 2022 mit Fokus auf Fahrradmitnahme.

Seid online dabei: https://us06web.zoom.us/j/82535924598

Wir freuen uns auf euch!

 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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