Fahrrad-Parcours für Kinder beim Ostermarkt auf dem Ludwig-Beck-Platz

Ob fürs Fahrradfahren üben auf dem Schulhof oder beim Nachbarschaftsfest: Der Parcours des ADFC kann angefordert werden.

In diesem Jahr hat es sich der Landesvorstand zur Aufgabe gemacht, die Arbeit in der AG Kinder und Familien stärker zu fördern. Das haben wir aufgegriffen und direkt in die Praxis umgesetzt. In Kooperation mit der AG Kinder und Familien und der Stadtteilgruppe Steglitz-Zehlendorf haben wir unseren frisch renovierten Kinderparcours auf dem Ostermarkt zum Einsatz gebracht.

 

So kann man ein Lastenrad gut beladen © 2023 Claudia Thiele, AG Kinder und Familien

Wegen der geringen Entfernung zwischen dem Gutshaus Lichterfelde und demLudwig-Beck-Platz von nur ca. 500 Metern wollten wir es unbedingt schaffen, die Logistik mit nur einem Lastenrad der fLotte Berlin zu organiseren. Wie ihr sehen könnt: Wir haben es geschafft. Drei Fahrten waren dazu nötig - Dank vieler Aktive aus der Stadtteilgruppe. So wurden die Parcours-Teile am Gutshaus bereitgestellt, mit dem Lastenrad zum Marktplatz gefahren und dort wieder in Empfang genommen - ohne dass das Equipment unbeaufsichtigt war.

Am Gutshaus wurde "Lasti" - auszuleihen im Kinder- und Jugendclub "Haus of Fun" - beladen. Dann ging die "wilde Fahrt" über den Hindenburgdamm und die Moltkestraße zum Ludwig-Beck-Platz. Das Foto entstand ausgangs des Schlossparks Lichterfelde.

Trotz regnerischem Wetter gut besucht - der Parcours © 2023 Claudia Thiele, AG Kinder und Familien

Schon während des Aufbaus standen Kinder mit ihren Eltern neugierig schauend in der Nähe und warteten darauf, auf dem Parcours fahren zu dürfen. Der Aufbau dauerte ca. 20 Minuten und die Kinder haten ihren Spaß - trotz des mitunter regnerischen Wetters.

Das Glücksrad ist ebenso beliebt wie der Parcours © 2023 Claudia Thiele, AG Kinder und Familien

Mit einem Dreh am Verkehrszeichen-Glücksrad kommen die Gäste mit uns ins Gespräch. Zwei gegenüberliegende Felder ohne Verkehrszeichen sollen dazu einladen, dass wir über die Verkehrssituation im Bezirk sprechen können. So können - vornehmlich - Kinder einmal sagen, was sie an der Radinfrastruktur gut finden oder was noch besser werden kann.

Jedes erdrehte Verkehrszeichen muss erklärt werden. Je nach Alter der Kinder fiel dann natürlich die Antwort aus. Zur Belohung gibt es zuckerfreie Bonbons oder andere kleine Sachen. Außerdem wurden Flyer für die kommende Kidical Mass verteilt.

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https://berlin.adfc.de/artikel/ostermarkt-auf-dem-ludwig-beck-platz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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