Stadtradeln vom 30. Mai - 19. Juni 2024

Beweg was beim Stadtradeln vom 30. Mai - 19. Juni 2024! © Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin

STADTRADELN 2024: Radfahren für ein gutes Klima

Der ADFC Berlin unterstützt die Aktion STADTRADELN vom 30. Mai - 19. Juni 2024. In diesem Zeitraum sammeln wir gemeinsam möglichst viele Fahrrad-Kilometer: Auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder beim Ausflug - mach mit und beweg was!

Vom 30. Mai bis 19. Juni 2024 treten wieder tausende Berliner:innen in die Pedale und sammeln Fahrrad-Kilometer beim STADTRADELN: Ob der Weg zur Arbeit, der Wocheneinkauf oder der Ausflug ins Grüne: Du bewegst was! Jeder geradelte Kilometer vermeidet CO2 und schont das Klima.

Motiviere Freund:innen, Arbeitskolleg:innen und Verwandte mitzumachen - gemeinsam macht das Kilometersammeln besonders Spaß! Mitmachen können alle, die in Berlin wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch-) Schule besuchen.

Wettbewerb in Teams

Komm ins ADFC Berlin Team oder schließe dich einem der Unterteams an:

Aktionen

Aktionen zum STADTRADELN findet ihr in Kürze unter stadtradeln.de/berlin. Oder schaut in unserem Tourenportal vorbei und sammelt auf einer der vielen ADFC Radtouren Kilometer.


Tipps zum Kilometerzählen

Teilnahmeberechtigt sind alle, die in Berlin wohnen, arbeiten, in einem Verein tätig sind oder eine (Hoch-)Schule besuchen. Es zählen nicht nur die in Berlin gefahrenen Kilometer – solltest Du also gerade in Urlaub sein, umso besser – erst recht wenn es ein Radurlaub ist.

Wer ohnehin immer/meist ein Mobiltelefon dabei hat, kann die gefahrenen Kilometer direkt über eine App tracken. Der Vorteil davon ist, dass quasi nebenbei eine Dokumentation der real von Radfahrenden genutzten Strecken entsteht. Die Nutzung der App ist aber ebensowenig Pflicht wie ein Kilometerzähler oder Tacho. Wer so etwas nicht hat, kann auch gerne die gefahrenen Strecken nach Kartenlage eintragen. Gerade tägliche oder häufig gefahrene Wege muss man so nur einmal „ausmessen“.

Du kannst die gefahrenen Kilometer täglich eintragen oder z.B. auch wöchentlich "gesammelt".

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https://berlin.adfc.de/artikel/beweg-was-beim-stadtradeln-2024

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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