Radfahrerin im dichten Verkehr.

Radfahrerin im dichten Verkehr. © ADFC/ April Agentur

Offener Brief an die CDU Tempelhof-Schöneberg

Anlässlich des Jahrestreffens der CDU Tempelhof-Schöneberg am 13. Oktober 2023 schreibt die Stadteilgruppe Tempelhof des ADFC den folgenden offenen Brief an H. Liesener. Dieser steht hier auch zum Download bereit.

Offener Brief

 

Sehr geehrter Herr Liesener,

vielen Dank für Ihre Einladung zum Jahrestreffen der CDU Tempelhof-Schöneberg am 13. Oktober 2023.

Wir, die ADFC Stadtteilgruppe Tempelhof, möchten Ihrer Einladung nicht folgen, da diese Veranstaltung für uns nicht der passende Rahmen ist, um miteinander darüber zu reden, was uns bezüglich der aktuellen verkehrspolitischen Haltung der CDU Berlin unter den Nägeln brennt.

Wir vermissen das im Wahlkampf von der CDU Berlin angekündigte „gute Miteinander“ im Verkehr und möchten das an den unten aufgeführten Beispielen deutlich machen.
Die CDU Berlin:

  • hat den Baustopp von geplanten und finanzierten Radwegen an Hauptverkehrsstraßen verhängt
  • hat die Halbierung der Finanzmittel für den Radverkehr angekündigt
  • hat ihren Entwurf zur Demontage des Mobilitätsgesetzes veröffentlicht, das damit in seinem Sinn entstellt würde
  • und wird somit voraussichtlich Bundeszuschüsse für Radwegprojekte in Millionenhöhe verfallen lassen.

Zudem hat der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak kürzlich gegenüber Bürger*innen irreführende Informationen über das Mobilitätsgesetz verbreitet. Das ist für uns kein gutes Miteinander.

Darin zeigt sich für uns ein Festhalten der CDU am Status Quo: Wir sehen darin den Vorrang und die Priorität für den motorisierten Individualverkehr fortgeschrieben und damit einen überwiegenden Teil der Stadtbevölkerung außen vor gelassen. Das verstehen wir nicht als ein gutes und gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer*innen.

Wir vermissen bei der CDU den Blick auf:

  • sichere Schulwege
  • die Vision Zero (keine Toten oder Schwerverletzten im Berliner Straßenverkehr)
  • mehr Platz und Vorrang für den Umweltverbund
  • verkehrsberuhigte Kieze und lebenswertere Innenstädte
  • die Erreichung der Klimaschutzziele lt. Klimaschutzgesetz, Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen (Urteil des BVerfG)
  • und ein tatsächliches Miteinander ALLER Verkehrsteilnehmer*innen.

Im Sinne von „wir müssen reden“ lädt die ADFC Stadtteilgruppe Tempelhof Sie und Ihre CDU-Kolleg*innen zum fachlichen Austausch ein. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Mit freundlichen Grüßen

Mechtild Lutze
Stadtteilgruppensprecherin

und

Stefan Gammelien
stellv. Stadtteilgruppensprecher

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https://berlin.adfc.de/artikel/offener-brief-an-die-cdu-tempelhof-schoeneberg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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