Lastenrad aus Marzahn-Hellersdorf

Auch in Marzahn-Hellerdorf kann man Lastenräder ausleihen © Langenberg

Lastenräder in Marzahn-Hellersdorf

Flotte-Berlin gibt es jetzt auch far east. Marzahn-Hellersdorf hat 14 freie Lastenräder, darunter sogar ein E-Bike! Kostenfrei buchbar unter flotte-berlin.de.

Einfach mal ein Lastenrad probefahren? Großeinkauf? Blumenkübel, Kinder oder den Hund transportieren? Ausflug mit Picknick oder Sportuntensilien? Aber bitteschön emissionsfrei! 

Auch der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat mit Mitteln aus dem Berliner Klimaschutzprogramm Lastenräder gekauft. Diese werden mit viel ehrenamtlichem Engagement in Wartung und Verleih betreut. Beides zusammen macht das Projekt möglich. 

An 14 über den Bezirk verteilten Standorten gibt es je ein Lastenrad zur kostenlosen Ausleihe. Es beteiligen sich Stadtteilzentren und soziale Einrichtungen des Bezirks als Standorte: UNO, SOS-Familienzentrum, Kompass, Villa Pelikan, Freizeithaus Balzerplatz, die Jugendfreizeiteinrichtung „Am Hultschi", JFE U5, das Haus des Sports, BENN Blumberger Dann, DRK KV Nordost, die Freiwilligenagentur sowie drei Standorte vom Psychosozialen Zentrum Wuhletal (Lemkestraße 32, Brebacher Weg 15 und Al-Marzahn 31). Alle Standorte können auf der Bezirkskarte der FLotte Berlin angeschaut werden.

Am Standort Haus des Sport kann sogar das erste E-Lastenrad des Bezirks ausgeliehen werden. Es wurde auf den Namen Turi getauft. Sein Name erinnert an Wolfgang Turowski, den begeisterten und begeisternden Sportler, der nicht zuletzt das Sportmuseum aufgebaut hat.

Unter flotte-berlin.de finden sich das Projekt und die Nutzungsbedingungen erklärt. Unter Verfügbarkeit kann nach Anlegen eines Benutzerkontos kostenfrei für ein bis drei Tage ein Lastenrad gebucht werden.

Freilich sind nicht alle Radwege und Straßen in Marzahn-Hellerdorf lastenradtauglich. Bereits ohne Last kommen wir nicht überall gut durch, sei es auf Kopfsteinpflaster, auf engen und bröckeligen Radwegen oder in Straßen und an Kreuzungen, bei denen der Radverkehr gar nicht bedacht wurde. Hat der Bezirk Lastenräder angeschafft, ist er umso mehr in der Pflicht, für gute Radverkehrsbedingungen zu sorgen! Setzt Euch zusammen mit uns dafür ein! Und fangt trotz Holperwegen schon mal tapfer an, mit den Flotte-Rädern emissionsfreien Lastenverkehr als Alternative auch sichtbar zu machen.

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https://berlin.adfc.de/artikel/l

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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