Görlitzer Park: Keine Nachtschließung!

Wir kritisieren die Pläne, den Görlitzer Park nachts zu schließen - damit würde es für Radelnde deutliche Verschlechterungen geben, ohne die Probleme zu lösen. Deshalb haben wir uns an Bürgermeister und Verkehrssenatorin gewandt.

Wir haben unsere Bedenken gegen eine Einzäunung und Nachtschließung des Görlitzer Parks zunächst an den Regierenden Bürgermeister herangetragen. Sein Büro hat uns an den Senat für Mobilität verwiesen. Dann haben wir fast den gleichen Brief an Senatorin Schreiner geschrieben und nun eine Antwort der Staatssekretärin Stutz erhalten. Wir haben auch an der Demonstration im März 2024 gegen die Schließung teilgenommen.

Unser Argumente gegen eine Schließung sind:

Wir sehen ein Problem für uns als Radfahrer und Fußgänger, da für uns der Park nicht nur ein Aufenthaltsort ist, sondern sehr wichtig als Querung zwischen Falckensteinstraße und Glogauer Straße. Auch nachts findet hier viel Verkehr statt, insbesondere am Wochenende. Morgens fahren vor sechs Uhr Leute durch den Park zur Arbeit.

Diese Verbindung würde durch eine nächtliche Schließung des Parks unterbrochen werden. Sowohl Fußgänger als auch Radfahrer müssten dann einen bis zu 700 Meter langen Umweg nehmen. Beim Radverkehr wäre mit einer deutlichen Fahrzeitverlängerung zu rechnen, beim Fußverkehr umso mehr.

Die südliche Umfahrung um den Park führt über das Görlitzer Ufer, welches gegenwärtig umgestaltet wird. Wir hoffen hier auch ohne Parkschließung auf eine entsprechende gut beleuchtete Umgestaltung des Straßenraums. Es erscheint allerdings aus Sicherheitsgründen wenig plausibel, einen kurzen Weg durch einen Park durch einen längeren Weg durch eine parkähnliche Umgebung zu ersetzen. Es gibt keine Garantie, dass nicht auch auf dem neuen, dann sogar längeren Weg Gefahren durch Kriminalität drohen.

Die nördliche Umfahrung über die Skalitzer Straße führt größtenteils über viel zu schmale und zudem schadhafte Hochbordradwege. Besonders problematisch ist hier der Abschnitt Skalitzer Straße / Oppelner Straße in Richtung Osten, unmittelbar vor der Kreuzung Schlesische Straße: Hier ist der Radweg zu schmal und in einem schlechten Zustand, es gibt Konflikte mit Rechtsabbiegern in die Schlesische Straße und hier laufen auch viele Fußgänger – Betrunkene und Touristen – auf dem Radweg. In Gegenrichtung sieht es ähnlich aus.

In Richtung Osten ist außerdem der Abschnitt zwischen Wrangelstraße und Oppelner Straße zu erwähnen. Hier ist der Radweg im wohl schlechtesten Zustand dieser Strecke. Zudem ist er durch einen niedrigen Bordstein vom Bürgersteig getrennt, der im Zusammenhang mit seinem Zustand, dem Bewuchs und der Beleuchtung zu einem großen Sturzrisiko führt, sodass dieser Weg als Umleitung ebenfalls nicht geeignet ist.

(Bild von Boris Niehaus / Wikipedia, CC BY-SA 3.0)

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https://berlin.adfc.de/artikel/goerlitzer-park-brief-an-buergermeister-wegner-gegen-nachtschliessung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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