Rathaus Reinickendorf mit Radfahrern

Rathaus Reinickendorf © Carsten Schulz

BVV: Aktueller Stand der Radverkehrsprojekte in Reinickendorf

Am 10. April 2024 fand die 30. Bezirksverordnetenversammlung der bestehenden Legislaturperiode statt. Zwei Einwohner und ein Bezirksverordneter stellten Fragen zum Radverkehr. Interessierte können die Aufzeichnung bei Youtube ansehen.

Der Schwerpunkt der Einwohnerfragestunde lag auf dem eingezäunten Nordufer des Flughafensees. Doch zwei Fragen von Einwohnern und eine mündliche Frage des Bezirksverordneten Jens Augner, die in der Versammlung beraten wurden, beschäftigten sich mit dem Radverkehr in Reinickendorf.

Die Frage vom ADFC-Mitglied Harald Berninghaus wurde unter TOP 3.3 aufgerufen (etwa ab Minute 22:00 der Aufzeichnung). Er wollte wissen, welche Radverkehrsanlagen das Bezirksamt aktuell plant. Die Bezirksstadträtin antwortete sinngemäß, dass die Gorkistraße (Tegel), der Waldseeweg (in Hermsdorf) und die Holzhauser Straße bei der Senatsverwaltung angemeldet seien, auf der Residenzstraße zwischen Holländerstraße und Pankower Allee soll mit Markierungsarbeiten begonnen werden und konkrete Planungen seien auf der Oranienburger Straße / Oraniendamm zwischen Wittenauer Straße und Waidmannsluster Damm aufgenommen worden. Auf Nachfrage erhielt er die Antwort, dass lediglich zum letzten Vorhaben eine Finanzierungszusage vorliegen würde.

Die avisierte Maßnahme in der Oranienburger Straße ist zu begrüßen. Der Abschnitt gehört zum Ergänzungsnetz im Rahmen des Berliner Radverkehrsplans. In Richtung Süden bis zur Einmündung „Am Waidmannseck“ ist kein Radweg auf dem Gehweg markiert. Lediglich an den Gründstücksausfahrten ist durch farblich gekennzeichnete Furten zu erkennen, dass hier mit Radverkehr zu rechnen ist. Ansonsten ist der bestehende Radweg auf dem Hochbord schmal und dringend sanierungsbedürftig. In Richtung Süden ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Abstand zur Radverkehrsführung besteht nicht, so dass jederzeit mit unachtsam geöffneten Autotüren zu rechnen ist. Das Projekt ist auf den Seiten der GB Infravelo GmbH aufgeführt (https://www.infravelo.de/projekt/oranienburger-strasse-und-oraniendamm/).

Einzige Maßnahme im geplanten Vorrangnetz sind die Markierungsarbeiten auf der Residenzstraße. Der Abschnitt zwischen Holländerstraße und Pankower Allee ist zwar nur kurz (etwa 130 m), die Kreuzung Holländerstraße / Markstraße und die Einmündung Residenzstraße / Pankower Allee gehören zu den Unfallschwerpunkten Reinickendorfs (so eine Erkenntnis unserer Sitzung im Februar 2023, siehe https://berlin.adfc.de/artikel/sichere-kreuzungen-in-reinickendorf-schwerpunktthema-im-februar-2023). Leider ist hierzu auf den Seiten der GB Infravelo GmbH nichts veröffentlicht, so dass nähere Informationen fehlen.

Dann gab es noch die mündliche Frage des Bezirksverordneten Jens Augner zur Roedernallee (ab Minute 1:53:47). Im nördlichen Teil hatte die Task Force der Senatsverwaltung die bestehenden Planungen gestoppt (siehe https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1346593.php), einen neuen Sachstand gibt es nicht. Im südlichen Teil (zwischen Flottenstraße und Nordgraben) steht eine Vor-Ort-Begehung mit der Senatsverwaltung an. Priorität habe die Ertüchtigung des Radweges auf dem Hochbord, ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sei aber nicht ausgeschlossen. Hier entspann sich noch eine Diskussion um die rechtlichen Grundlagen. Hierzu gibt es so viel zu sagen, dass es einen eigenen Artikel dafür braucht.

(Harald Berninghaus)

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https://berlin.adfc.de/artikel/bvv-aktueller-stand-der-radverkehrsprojekte-in-reinickendorf

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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