Blick aus Sicht des Radfahrenden auf eine Kreuzung an der B96 © Harald Berninghaus

Sichere Kreuzungen in Reinickendorf - Schwerpunktthema im Februar 2023

Immer wieder machen uns Radunfälle betroffen, deshalb hat sich die Stadtteilgruppe auf ihrer letzten Sitzung mit diesem Thema näher befasst.

Die meisten schweren Unfälle mit Radfahrenden geschehen an Kreuzungen. Die Stadtteilgruppe hat sich deshalb mit den Unfallzahlen und dem Kreuzungsdesign in Reinickendorf auseinander gesetzt.

Außerdem läuft zur Zeit noch das Bürgerbeteiligungsverfahren zur Barrierefreiheit und Sicherheit an Kreuzungen: Bewohner sind aufgerufen, Anregungen und Verbesserungswünsche an Straßenkreuzungen (im Nebenstraßennetz) an das Bezirksamt zu melden.

Auf dem Treffen der Stadtteilgruppe Reinickendorf im Februar wurden daher die Unfallschwerpunkte der vergangenen Jahre genauer unter die Lupe genommen.

Schnell zeigte sich: Es sind im wesentlichen die großen Hauptstraßenkreuzungen, an denen es zu Unfällen kam; einige davon leider auch mit tödlichem Ausgang. Folgende  drei Großkreuzungen führen die Liste an:

  • Der Bereich um den Kurt-Schumacher-Platz, insbesondere die Kreuzung Scharnweberstraße, Kapweg, Gotthardstraße.
  • Der Bereich am Paracelsus-Bad: Kreuzung Lindauer Allee/Roedernallee
  • und der Bereich Franz-Neumann-Platz, Kreuzung Holländerstraße, Markstraße, Residenzstraße.

Für alle Kreuzungen gilt, dass es mehrspurige Abbiegestreifen für den motorisierten Verkehr gibt, sodass es hier tendenziell leichter zu gefährlichen Verkehrssituationen kommen kann. Trotz guter Sichtbeziehungen haben sich tödliche Abbiegeunfälle an diesen Kreuzungen ereignet. Bei näherer Betrachtung mussten wir feststellen, dass es keine schnellen und einfachen Lösungen gibt, um hier für mehr Sicherheit zu sorgen. Eine Überprüfung der Ampeln, ob nicht grundsätzlich eine getrennte Signalisierung für den abbiegenden Verkehr möglich ist, könnte ein erster Schritt sein.

In der Diskussion wurde deutlich, dass Radfahrende, die selbst abbiegen wollen, sich an diesen Kreuzungen oft unwohl fühlen – und im Zweifel das indirekte Abbiegen dem Queren von (mehreren) Fahrspuren vorziehen. Auch über die Einfärbung von Radstreifen in rot wurde gesprochen: dies wird allgemein als eine Möglichkeit für eine erhöhte Aufmerksamkeit (von PKW-Fahrern) gesehen. Zugleich besteht aber die Gefahr, dass Radfahrende sich hier in einer trügerischen Sicherheit vermuten.

Die gezeigten Bilder und Zahlen sind für die Mitglieder der STG in der ADFC-Cloud nachzulesen.

Wir danken Harald für die Vorbereitung und den sehr informativen Vortrag.

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https://berlin.adfc.de/artikel/sichere-kreuzungen-in-reinickendorf-schwerpunktthema-im-februar-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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