Spielstraßenaktion des ADFC Wuhletal an der Franz-Carl-Achard-Grundschule © Langenberg

Sicher zur Schule in Marzahn-Hellersdorf

Kinder sollen sicher zur Schule kommen können. Daher ist im Berliner Mobilitätsgesetz festgelegt, dass jeder Bezirk pro Jahr mindestens zehn Gefahrenstellen auf Schulwegen beseitigen soll. Da gibt es in Marzahn-Hellersdorf noch viel zu tun

An vielen Schulen im Bezirk gibt es jeden Morgen das gleich Bild: Zahlreiche Kinder werden mit Elterntaxis zur Schule gebracht. Vielen Eltern ist der Weg der Kinder zur Schule zu gefährlich, um ihre Kleinen zu Fuß oder mit dem Rad loszuschicken. Zu Recht - doch ein Elterntaxi kann nicht die Alternative sein. Denn der morgendliche Autoverkehr rund um die Schulen gefährdet die anderen Kinder zusätzlich.

Daher macht sich der ADFC stark für sichere Schulwege – auch die Stadtteilgruppe Wuhletal. Nicht nur zur Kidical Mass steht diese Forderung ganz oben auf unserer Prioritätenliste. Denn die selbstständige Teilnahme am Verkehr ist prägend für die Kinder. Und selbstverständlich können die Eltern insbesondere von kleineren Kindern ihre Kinder auch zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule begleiten.

Doch auf den Wegen zu vielen Schulen in unserem Bezirk gibt es noch Gefahrenstellen. Kurze Ampelphasen für Zufußgehende oder Radfahrende, fehlende Zebrastreifen und Radwege, schlecht einsehbare Kreuzungen - die Liste ist lang. Auf der Website des Bezirks gibt es für einige wenige Schulen Schulwegpläne, die aber auch schon einige Jahre alt sind. Daran muss weiter gearbeitet werden. 

Da müssen auch die Eltern weiter aktiv werden. Sie sind diejenigen, die gemeinsam mit ihren Kindern diese Gefahrenstellen am besten kennen. Doch was können sie tun? Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat in einem Leitfaden zusammengefasst, auf was geachtet werden muss und wie man vorgehen kann. Dabei bitte auch die ADFC-Stadtteilgruppe Wuhletal einbeziehen, denn gemeinsam schaffen wir mehr. Der Leitfaden kann auch am Ende dieser Seite heruntergeladen werden.

Laut Berliner Mobilitätsgesetz muss jeder Bezirk pro Jahr mindestens zehn Gefahrenstellen auf Schulwegen beseitigen (§17a,6). Nach §17,3,3 des Mobilitätsgesetzes sind dazu neben Park- und Halteverboten im Umfeld von Kitas und Schulen auch temporäre Sperrungen möglich. In § 17a,5 sollen an Schulen, an denen es Hinweise auf Probleme mit der Schulwegsicherheit gibt, Gremien für Mobilität geschaffen werden. Dazu braucht es aber Hinweise, die öffentlich gemacht werden. 

Wir werden nachfragen, was in den vergangenen Jahren hier im Bezirk geschehen ist - und hier darüber berichten. Ebenso über weitere Problemfälle, an denen Abhilfe dringend nötig ist. Und über aktive Eltern, Schüler:innen und Schulleitungen, die sich vor Ort für Verbesserungen einsetzen.

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https://berlin.adfc.de/artikel/sicher-zur-schule

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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