Sicher zur Schule in Marzahn-Hellersdorf
Kinder sollen sicher zur Schule kommen können. Daher ist im Berliner Mobilitätsgesetz festgelegt, dass jeder Bezirk pro Jahr mindestens zehn Gefahrenstellen auf Schulwegen beseitigen soll. Da gibt es in Marzahn-Hellersdorf noch viel zu tun
An vielen Schulen im Bezirk gibt es jeden Morgen das gleich Bild: Zahlreiche Kinder werden mit Elterntaxis zur Schule gebracht. Vielen Eltern ist der Weg der Kinder zur Schule zu gefährlich, um ihre Kleinen zu Fuß oder mit dem Rad loszuschicken. Zu Recht - doch ein Elterntaxi kann nicht die Alternative sein. Denn der morgendliche Autoverkehr rund um die Schulen gefährdet die anderen Kinder zusätzlich.
Daher macht sich der ADFC stark für sichere Schulwege – auch die Stadtteilgruppe Wuhletal. Nicht nur zur Kidical Mass steht diese Forderung ganz oben auf unserer Prioritätenliste. Denn die selbstständige Teilnahme am Verkehr ist prägend für die Kinder. Und selbstverständlich können die Eltern insbesondere von kleineren Kindern ihre Kinder auch zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule begleiten.
Doch auf den Wegen zu vielen Schulen in unserem Bezirk gibt es noch Gefahrenstellen. Kurze Ampelphasen für Zufußgehende oder Radfahrende, fehlende Zebrastreifen und Radwege, schlecht einsehbare Kreuzungen - die Liste ist lang. Auf der Website des Bezirks gibt es für einige wenige Schulen Schulwegpläne, die aber auch schon einige Jahre alt sind. Daran muss weiter gearbeitet werden.
Da müssen auch die Eltern weiter aktiv werden. Sie sind diejenigen, die gemeinsam mit ihren Kindern diese Gefahrenstellen am besten kennen. Doch was können sie tun? Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat in einem Leitfaden zusammengefasst, auf was geachtet werden muss und wie man vorgehen kann. Dabei bitte auch die ADFC-Stadtteilgruppe Wuhletal einbeziehen, denn gemeinsam schaffen wir mehr. Der Leitfaden kann auch am Ende dieser Seite heruntergeladen werden.
Laut Berliner Mobilitätsgesetz muss jeder Bezirk pro Jahr mindestens zehn Gefahrenstellen auf Schulwegen beseitigen (§17a,6). Nach §17,3,3 des Mobilitätsgesetzes sind dazu neben Park- und Halteverboten im Umfeld von Kitas und Schulen auch temporäre Sperrungen möglich. In § 17a,5 sollen an Schulen, an denen es Hinweise auf Probleme mit der Schulwegsicherheit gibt, Gremien für Mobilität geschaffen werden. Dazu braucht es aber Hinweise, die öffentlich gemacht werden.
Wir werden nachfragen, was in den vergangenen Jahren hier im Bezirk geschehen ist - und hier darüber berichten. Ebenso über weitere Problemfälle, an denen Abhilfe dringend nötig ist. Und über aktive Eltern, Schüler:innen und Schulleitungen, die sich vor Ort für Verbesserungen einsetzen.