Radfahren Gruppe Illustration

Radfahren Gruppe Illustration © ADFC | april agentur

Mitgliederversammlung am 22. April 2023

Die Mitgliederversammlung 2023 findet am Samstag, den 22. April 2023 statt. Es stehen wichtige Aufgaben an – u. a. die Wahl eines neuen Landesvorstandes. Zum ersten Mal wird nach der neuen Satzung eine Doppelspitze gewählt. Es wird also spannend.

Wann, wie und wo? 
Samstag, 22. April 2023
13–18 Uhr (Einlass ab 12:30 Uhr) 

Ort: Atelier Gardens, Studio Ton 1, Oberlandstraße 26–35, 12099 Berlin-Tempelhof 

Bitte melde Dich online für die Teilnahme an, möglichst bis zum 16. April 2023.


Weitere Programmpunkte 

Wissen und Visionen teilen - als Keynote Speakerin wird Ann-Kathrin Schneider, Geschäftsführerin der ADFC-Bundesgeschäftsstelle, den 5-Jahres-Plan des ADFC vorstellen und die Mitgliederversammlung eröffnen.

Ein Ort der Sichtbarkeit - Unsere Aktiven- und Stadteilgruppen sind bei der Mitgliederversammlung anwesend und stellen ihre Arbeit auf Stellwänden vor. Eine gute Gelegenheit, sich persönlich kennenzulernen und mit Euch in den Kaffeepausen ins Gespräch zu kommen.

Eine Stimme verleihen - wir werden mit einem Tonaufnahmegerät vor Ort sein und für unseren Soundtrack zur ADFC-Sternfahrt Eure Forderungen und Parolen digital aufnehmen!

Jubiläum 40 Jahre ADFC Berlin - Für unser 40-jähriges Jubiläum werden wir ein Gästebuch auslegen und freuen uns über Gratulationen und Anekdoten.


Kandidaturen für den Landesvorstand*

Die nachfolgende Liste bildet die derzeit bekannten Kandidat*innen ab. 

Am Mittwoch, den 19. April 2023 um 19 Uhr werden sich Euch die bis dahin bekannten Kandidat:innen im Rahmen des online durchgeführten ADFC RadForum vorstellen.
Hier findet ihr den Link zur Zoom Veranstaltung  sowie weitere Informationen zu der Veranstaltung.

Doppelspitze:
Hannelore Lingen
Eberhard Brodhage

Weitere Vorstandsmitglieder:
SuSanne Grittner
Katja Leyendecker
Bernd Schafsteller
Ralf Siemers
Claudia Thiele
Henning Voget

* Diese Liste bildet die bis zum Redaktionsschluss bekannten Kandidat:innen ab. Wir freuen uns über weitere Kandidat:innen. Wer sich für eine Kandidatur interessiert, melde sich gerne bis zum 13.04. unter wahlamt [at] adfc-berlin.de . 

Um mehr über die einzelnen Vorstandskandidat:innen und ihre Themenschwerpunkte zu erfahren, klick auf das jeweilige Bild.

Hannelore Lingen

Hannelore Lingen

Landesvorsitzende

Eberhard Brodhage

Eberhard Brodhage

Landesvorsitzender

Susanne Grittner

SuSanne Grittner

Mitglied des Landesvorstandes

Katja Leyendecker

Katja Leyendecker

Kandidatin für den Vorstand

Bernd Schafsteller

Kandidat für den Vorstand

Ralf Siemers

Ralf Siemers

Mitglied des Landesvorstandes

Claudia Thiele

Claudia Thiele

Mitglied des Landesvorstandes

Henning Voget

Henning Voget

Mitglied des Landesvorstandes



Tagesordnung (Entwurf)

1. Begrüßung
1.2 Key-Note von Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider zur ADFC-Strategie

Formalien
2.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.2 Wahl von Versammlungsleitung, Protokollführung und Zählkommission
2.3 Beschluss der Tagesordnung

Rückblick auf das Jahr 2022
3.1 Zusammenfassung
3.2 Haushaltsabschluss
3.3 Aussprache
3.4 Entlastung des Landesvorstandes

     Pause (ca. 15:30–16:00)

Vorstandswahlen
4.1 Anpassung der GO-MV
4.2 Wahl der Doppelspitze *
4.3 Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder *
5. Wahl von zwei Rechnungsprüfer:innen *
6. Vorstellung und Beschluss des Haushaltsplans 2023

     Pause

7.1 Satzungsändernde Anträge zu § 14 (Doppelspitze Bezirksrat) und § 5 Nr. 4 (Fassungsverweis)
7.2 Beratung über weitere fristgerecht eingebrachte Anträge

Anmerkung: Die mit * gekennzeichneten Ämter werden turnusgemäß auf zwei Jahre gewählt.


Anträge und Unterlagen 

Der vorläufige Haushalts­abschluss 2022, der Haushaltsplan 2023 sowie weitere Unterlagen stehen unter folgendem Link online zur Verfügung: mv.adfc-berlin.de

Für den Zugang brauchst du ein Passwort, das dir mit der Einladung per E-Mai oder Postkarte mitgeteilt wird.


Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen

Kosten für die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen während der Teilnahme an der Mitgliederversammlung können auf Antrag erstattet werden. Bitte kontaktiere dazu kurzfristig (bis einschließlich 16. April) Marie Budde: marie.budde [at] adfc-berlin.de, 030-44041-302 (Mo + Di 9:30–17:30, Fr 9:30–13:30 Uhr).

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https://berlin.adfc.de/artikel/mitgliederversammlung-2023-einladung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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