Blick auf die Mitgliederversammlung 2023

Blick auf die Mitgliederversammlung 2023 © Karl Grünberg - ADFC Berlin e.V.

Mitgliederversammlung am 20.04.2024

Mitdiskutieren, mitentscheiden und den ADFC Berlin voranbringen: Wir laden alle Mitglieder des ADFC Berlin herzlich zur Mitgliederversammlung 2024 am Samstag, den 20. April 2024 ein.

Wann, wie und wo?

Wann: Samstag, 20. April 2024

Wie:  Einlass ab 12:30 Uhr, Beginn um 13 Uhr, Ende voraussichtlich gegen 18 Uhr 

Wo: Tempodrom, Möckernstaße 10, 10963 Berlin-Kreuzberg

Bitte melde Dich online  für die Teilnahme an, möglichst bis zum 10. April 2023.


Dienstag, den 16. April 2024 19:00 Uhr – Online-Infoabend 

Am Dienstag, den 16. April 2024 ab 19:00 Uhr laden wir alle Mitglieder zu dem online durchgeführten ADFC RadForum Infoabend zur Mitgliederversammlung ein  - hier gibt es mehr Raum für Erläuterungen und Nachfragen im Vorfeld der Mitgliederversammlung.

In diesem RadForum werden wir insbesondere:

  • die Tagesordnung der Mitgliederversammlung vorstellen,
  • unseren Antrag zur Übertragung des Betriebsteils fLotte an den fLotte Berlin e.V. vorstellen und erläutern,
  • die bis dahin bekannten Kandidat:innen für die Wahlen der Delegierten zur Bundeshauptversammlung des ADFC vorstellen,
  • und die bis dahin bekannten Kandidat:innen der Fachreferent:innen-Wahl vorstellen. 

Natürlich werden wir auch alle weiteren Fragen gerne beantworten und freuen uns schon auf deine Teilnahme.

Die Veranstaltung findet online auf Zoom statt, Einwahldaten:
https://us06web.zoom.us/j/89229114921?pwd=9nOeWzuDV3ML2zW2IfaGnCl8OQk535.1
Meeting-ID: 892 2911 4921, Kenncode: 493615
Alternative Telefoneinwahl: 069 5050 0952
Schnelleinwahl mobil:  +496950500952,,89229114921#,,,,*493615#

 

 

Tagesordnung (Entwurf) 

1.1 Begrüßung
1.2 Key-Note von Stadträtin Dr. Almut
 Neumann, Stadträtin für den öffentlichen Raum, Bezirksamt Mitte von Berlin  

Formalien
2.1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.2 Wahl von Versammlungsleitung, Protokollführung und Zählkommission
2.3 Beschluss der Tagesordnung 


Rückblick auf das Jahr 2023
3.1 Zusammenfassung  
3.2 Jahresabschluss
3.3 Aussprache
3.4 Entlastung des Landesvorstandes

Antrag fLotte
4. Antrag 1: Übertragung des Betriebsteils fLotte an den fLotte Berlin e.V.

Pause (ca. 15:30–16:00)

Wahlen
5. Wahl der Delegierten zur Bundeshauptversammlung des ADFC¹
6. Wahl der Fachreferent:innen¹

Ausblick 2024
7.1 Vorstellung und Beschluss des 
Haushaltsplans 2024
7.2 Ausblick 2024

8. Beratung über weitere fristgerecht eingebrachte Anträge

¹Die gekennzeichneten Ämter werden turnusgemäß auf zwei Jahre gewählt. Wer sich für ein Wahlamt interessiert, melde sich gerne bis zum 12.04.2024 unter wahlamt [at] adfc-berlin.de .

Anträge und Unterlagen

Der vorläufige Haushalts­abschluss 2023, 
der Haushaltsplan 2024 sowie weitere Unterlagen, insbesondere zur Übertragung des Betriebsteils fLotte, stehen ab dem 13.04.2024 unter folgendem Link online zur Verfügung: mv.adfc-berlin.de

Für den Zugang brauchst du das Passwort, das dir mit der Einladung per Mail oder Postkarte mitgeteilt wird.

Kandidat:innen für die Wahlämter

Bis zum 16.04.2024 lagen die folgenden Kandidaturen für die bei der Mitgliederversammnlung 2024 zu beschließenden Wahlämter vor:

Fachreferent:innen

  • Fachreferent:in Bezirkspolitik: Susanne Jäger
  • Fachreferent:in Verkehr: Jürgen Thomas
  • Fachreferent:in Fahrradparcours und Familientouren: Michael Dittmann

Delegierte zur Bundeshauptversammlung des ADFC (BHV)

  • Christoph Grabka
  • Susanne Grittner
  • Susanne Jäger
  • Roland Jannermann
  • Mechtild Lutze
  • Henning Voget
  • Evan Vosberg
  • Johanna Zimmermann

Kurzporträts der Kandidat:innen

Christoph Grabka

Christoph Grabka

Kandidat Delegierter zur BHV

SuSanne Grittner

SuSanne Grittner

Kandidatin Delegierte zur BHV

Susanne Jäger

Susanne Jäger

Kandidatin Delegierte zur BHV

Roland Jannermann

Roland Jannermann

Kandidat Delegierter zur BHV

Henning Voget

Henning Voget

Kandidat Delegierter zur BHV

Evan Vosberg

Evan Vosberg

Kandidat Delegierter zur BHV

Johanna Zimmermann

Johanna Zimmermann

Kandidatin Delegierte zur BHV

Michael Dittmann

Michael Dittmann

Kandidat Fachreferent Kinderparcours und Familientouren

Jürgen Thomas

Jürgen Thomas

Kandidat Fachreferent Verkehr

Susanne Jäger

Susanne Jäger

Kandidatin Fachreferentin Bezirkspolitik

 

Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen

Kosten für die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen während der Teilnahme an der Mitgliederversammlung können auf Antrag erstattet werden. Bitte kontaktiere dazu kurzfristig (bis einschließlich 13. April) Marie Budde: marie.budde [at] adfc-berlin.de, Tel. 030-44041-302 (Mo + Di 9:30–17:30, Fr 9:30–13:30 Uhr).

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https://berlin.adfc.de/artikel/mitgliederversammlung-2024-einladung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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