Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Berlin e. V.

Fahrradfahren in der Stadt. Hier: Potsdamer Platz. Berlin, 29.10.2015 © ADFC

Der Ton wird rauer

Es geht um beschädigte Räder, gebrochene Arme und Rotlichtverstöße – bei der ADFC-Rechtsberatung gibt es praktische, schnelle Hilfe für ADFC-Mitglieder.

Wir hoffen natürlich, dass es niemals zu einem Unfall mit dem Fahrrad kommt. Doch sollte es doch passieren, steht den Mitgliedern des ADFC Berlin eine kostenlose Rechtsberatung zur Seite. Drei Anwälte beantworten dringende Fragen und geben eine erste Einschätzung. Eine von ihnen ist Cornelia Hain, seit über 20 Jahren ist sie dabei und es gibt kaum einen Fall oder Sachverhalt, mit dem sie noch nicht zu tun hatte.

Jeden dritten Dienstag ab 18 Uhr sitzt Cornelia Hain am Telefon. Die Anrufe kommen dicht nacheinander. „Sehr oft geht es um Unfallregulierung und dabei um die Durchsetzung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld“, erklärt sie im ruhigen Tonfall. Im besten Fall ist bei einem Unfall nur das Fahrrad oder die Kleidung beschädigt. Dann wendet man sich mit seiner Forderung an die Kfz-Haftpflichtversicherung der Gegenpartei. „Viele der Anrufer:innen probieren es dann erst einmal selber“, sagt Rechtsanwältin Hain.

Reagiert die Gegenpartei nicht oder ist der angebotene Schadensersatz zu niedrig, können Rechtsanwälte wie Cornelia Hain beauftragt werden. „Acht von zehn Schadensregulierungen regele ich außergerichtlich“, sagt sie. Ihr Tipp: Am besten fotografiert man direkt nach dem Unfall die Unfallsituation und das beschädigte Fahrrad. Anschließend lässt man sich in einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag für die Reparatur geben. Darüber hinaus sollte man versuchen, Unfallzeugen zu einer Aussage gegenüber der Polizei oder wenigstens zur Angabe von Namen, Adresse und Mobilnummer zu bewegen. Diese können später kontaktiert werden, um die Beweislage zu verbessern. Auch ist es wichtig, immer die Polizei dazu zu rufen.

Komplizierter wird es, wenn man verletzt wird. „Hier rate ich, sofort einen Anwalt dazu zu holen.“ Die der ADFC-Mitgliedschaft enthält eine Rechtsschutzversicherung, die Kosten übernimmt. Die Selbstbeteiligung liegt bei 300 Euro pro Fall. Je nach Schwere der Verletzung, nach der Länge des Krankenhausaufenthaltes, nach der Dauer des Arbeitsausfalls oder eventuell sogar bleibenden Schäden variiert das Schmerzensgeld. „Wir Anwälte orientieren uns bei der Höhe der Schmerzensgeldforderung an bereits ergangenen Urteilen bei ähnlich gelagerten Unfällen“, erklärt Cornelia Hain. Für einen offenen Unterschenkelbruch und Daumenfraktur sprach das Oberlandesgericht Oldenburg dem Geschädigten zum Beispiel 7.500 Euro zu.

Unfallregulierung, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Strafsachen – vieles ist für die Rechtsanwältin Routine. Dennoch: „Ich habe den Eindruck, dass der Ton auf der Straße rauer geworden ist.“ Menschen flippten schneller aus, seien aggressiver, was sich in polizeilichen Ermittlungen wegen Beleidung oder Nötigung niederschlage. Da passiere es, dass ein Autofahrer sich nach einem Unfall vor dem am Boden liegenden Radfahrer aufbaut und Prügel androht.

Häufig gibt es Unfälle mit rechtsabbiegenden Fahrzeugen. „Lkw, denen typischerweise Abbiege-Assistenzsysteme fehlen.“ Ebenfalls häufig seien Unfälle, bei denen die Fahrertür eines parkenden Pkw achtlos aufgerissen wird und Radfahrer:innen dagegen fahren. Für die Schuldfrage komme es auf den Seitenabstand des Radfahrers zum Auto an: „Wenn einem nachgewiesen werden kann, dass man näher als 80 Zentimeter am Auto dran war, kann es zu einer Mitschuld kommen.“

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