Geisterrad für getöteten Radfahrer in Lichtenrade

Geisterrad für getöteten Radfahrer in Lichtenrade © ADFC Berlin / Joachim König

10.11.2022: #VisionZero-Demo und Geisterrad-Mahnwache in Lichtenrade

Schon wieder wurde ein Radfahrer im Berliner Verkehr getötet: am 02.11.2022 missachtete ein abbiegender Autofahrer in Lichtenrade die Vorfahrt eines 85-jährigen Radfahrers, der bei dem Unfall schwer verletzt wurde und am 05.11.2022 verstarb.

Laut Polizeimeldung befuhr ein 37-jähriger Mann am 02.11.2022 gegen 14.45 Uhr die Fehlingstraße mit einem PKW in Richtung Lichtenrader Damm. Als er nach links in den Lichtenrader Damm abbog, stieß er mit dem ihm aus der Grimmstraße entgegenkommenden, geradeausfahrenden Radfahrer zusammen. Ergänzend teilte die Polizei mit, der Autofahrer habe die Vorfahrt des Radfahrers missachtet.

Der 85-Jährige stürzte und kam mit schweren Kopfverletzungen in ein Krankenhaus, in welchem er stationär aufgenommen wurde. Der Radfahrer ist am 05.11.2022 frühmorgens im Krankenhaus verstorben.

Den Angehörigen, den Freundinnnen und Freunden gilt unser tiefstes Mitgefühl. 

Mit einer #VisionZero-Fahrraddemonstration, einer Mahnwache und einer Kundgebung gedenken der ADFC Berlin e. V. und Changing Cities e. V. dem Radfahrer.

10.11.2022 (Donnerstag)
16:30 Uhr
Start der #VisionZero-Demo
ADFC-Velokiez, Möckernstraße 47, Kreuzberg

#VisionZero-Demo zum Unfallort nach Lichtenrade

17:30 Uhr
Gedenken und Geisterrad-Aufstellung
am Unfallort Fehlingstraße / Lichtenrader Damm, Berlin Tempelhof-Schöneberg

anschließend
Fortsetzung der #VisionZero-Demo zum Roten Rathaus, Berlin (Mitte)

ca. 19:30 Uhr 
Abschlusskundgebung
Rotes Rathaus
Rathausstraße 15, 10178 Berlin (Mitte)

Der Radfahrer ist bereits die neunte Person, die 2022 beim Radfahren in Berlin ums Leben gekommen ist.

Mit der Demonstration bekräftigt der ADFC Berlin die Zielsetzung des Mobilitätsgesetzes, dass sich keine Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden ereignen. Pkw und Lkw sollten verpflichtend mit Technik ausgestattet werden, die tödliche Kollisionen verhindert.

Die Route ist in folgender Karte dargestellt – der Track kann herunterladen werden mit Klick auf das "Teilen-Symbol", dann "gpx" auswählen.

 

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https://berlin.adfc.de/artikel/10112022-visionzero-demo-und-geisterrad-mahnwache-in-lichtenrade

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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