Tödlicher Unfall auf der Leipziger Straße

Am 9. März überfuhr ein Autofahrer Mutter (41) und Kind (4) auf der Leipziger Straße in Berlin. Die beiden starben später im Krankenhaus. Mit einer stillen Mahnwache gedenken wir zwei Wochen später, am 23. März, der im Straßenverkehr Getöteten.

Was war geschehen?

Der 83-jährige Autofahrer näherte sich laut Polizei mit stark überhöhter Geschwindigkeit einer Schlange von Autos, die an einer roten Ampel standen. Anstatt abzubremsen, wich der Autofahrer rechts auf den ungeschützten Radstreifen aus, um die wartenden Autos zu überholen. Zeitgleich überquerte eine Familie aus Belgien die Straße, trat zwischen den stehenden Autos auf den Radstreifen, als der Autofahrer Mutter und Kind rammte.

Unsere Einschätzung

Wenn der Radstreifen auf der Leipziger Straße mit Pollern oder Betonboard geschützt gewesen wäre, dann wäre dieser entsetzliche Unfall so nicht passiert. Der Autofahrer wäre erst gar nicht auf den Radstreifen gelangt, hätte damit nicht rechts an den wartenden Autos vorbeiziehen können und hätte die Mutter mit ihrem Kind nicht angefahren.

Die Leipziger Straße ist eine Hauptverkehrsstraße, die laut Berliner Mobilitätsgesetz mit einer Radverkehrsanlage ausgestattet sein müsste, die so gestaltet sein muss, dass 'unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt'. Dem ist aktuell nicht der Fall. Für uns ergibt sich daraus die Forderung nach einem sicheren Radstreifen. Außerdem fordern wir stärkere Kontrollen der Polizei, damit Radstreifen nicht unzulässigerweise vom Kfz-Verkehr genutzt wird.

Unsere Gedanken und unser tiefstes Mitgefühl sind bei den Angehörigen.

Erste Mahnwache

Bereits am Sonntag, 10. März, versammelten sich rund 100 Menschen am Umfallort, um der beiden Opfer zu gedenken. Leider wurde dabei die dichtbefahrene Straße nicht von der Polizei abgesperrt, so dass eine würdige Erinnerung nicht möglich war.

Zweite Mahnwache

Deswegen versammeln wir uns ein zweites Mal, am 23. März, zwei Wochen nach dem Unfall, zu einem stillen Gedenken auf der gesamten Fahrbahn – zusammen mit Changing Cities und VCD Nordost.

Wann: 11 Uhr, 23. März

Wo: Leipziger Straße 130

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https://berlin.adfc.de/artikel/toedlicher-unfall-auf-der-leipziger-strasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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