Spendenradeln bei der PSD-Herzfahrt

Spendenradeln bei der PSD-Herzfahrt © PSD-Bank Berlin-Brandenburg

Spendenradeln bei der HerzFahrt 2023 für gesunde Kinderherzen

Mach mit vom 23.-30. Juli 2023: Bei der 10. PSD HerzFahrt treten auch in diesem Jahr wieder Jung und Alt, Sport- und Freizeitradler:innen für den guten Zweck in die Pedale. Gemeinsam engagieren wir uns für gesunde Kinderherzen.

Der ADFC Berlin ist Kooperationspartner der PSD HerzFahrt und ruft zum Mitradeln auf!

Zum Einsatz kommt dafür die kostenlose PSD HerzFahrt App. Ihr schwingt euch aufs Rad – die App misst eure gefahrenen Strecken. Für jeden Kilometer spendet die PSD Bank Berlin-Brandenburg 20 Cent an das Deutsche Herzzentrum der Charité. Ob in der Freizeit oder auf dem Arbeitsweg – alle vom 23.-30. Juli erfassten Kilometer zählen. Das Ziel: 60.000 Euro für den guten Zweck. Das Geld wird in Kunstherzen, die speziell an die Bedürfnisse von Kindern angepasst werden, investiert.

Abschlussevent Sonntag, den 30. Juli

Beim großen Abschlussevent sehen wir uns am 30. Juli auf dem Tempelhofer Feld wieder, wo von 15 – 18 Uhr die letzten Kilometer gesammelt werden. Direkt zwischen dem Berlin Circus Festival und dem Skating Dojo ist der ADFC-Infostand (52.471349, 13.389672).

Nach dem Startschuss mit Herzfoto um 15 Uhr kannst du auf dem Tempelhofer Feld letzte Kilometer sammeln. Um 18 Uhr wird der Spendenscheck übergeben.

So funktioniert das Kilometersammeln

  • PSD HerzFahrt App für Android oder iOS aufs Smartphone laden
  • Registrieren
  • Streckenerfassung starten und losradeln

Motiviert andere, dabei zu sein

Je mehr Menschen mitradeln, desto besser! Zeigt euer Engagement mit unserem Fahrrad-Schild und verschafft der PSD HerzFahrt Aufmerksamkeit. Einfach im blauen Download-Kasten herunterladen, anhand der Markierungen zuschneiden und mit Kabelbindern am Lenker befestigen.

Ihr wollt eine Erinnerung ans Spendenradeln festhalten? Wir freuen uns über jedes Foto, das ihr unter dem Hashtag #PSDHerzfahrt und #PSDHerzfahrt2023 auf Instagram hochladet.

Downloads

Mann mit zwei Kindern im Lastenrad für die PSD-Herzfahrt Aktion vom 23. bis 30. Juli

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Copyright: Foto: PSD Bank Berlin-Brandenburg

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https://berlin.adfc.de/artikel/spendenradeln-bei-der-herzfahrt-2023-fuer-gesunde-kinderherzen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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